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Was ich in dem "Kasten", auf seiner Startseite auch entdecke, darf wohl nicht sein: "Verpflichtende Nutzung der CoronaWarnApp bei Betritt der Halle." Dies ist soweit ich mich erinnere strikt untersagt!
Nun ist es wohl amtlich, dass der HVW die Entscheidung zur Nominierung zur BWOL der weiblichen B-Jugend so nicht treffen durfte:
file:///C:/Users/u2916a02/Downloads/BG2020-5anonym.pdf
Auf der Homepage des DHB wurde eine Entscheidung des Bundesgerichts veröffentlicht, die zwar anonymisiert ist, jedoch nicht ausreichend. Im Sachverhalt ist immer noch vom HVW die Rede, zudem von der TPSG und der JSG.
Bereits der Sachverhalt ist interessant, bemerkenswerter sind aber zwei Sätze aus der Urteilsbegründung:
"Wenn es wie hier um die Teilnahme am Spielbetrieb in einer höheren Leistungsklasse geht, können sportliche Gesichtspunkte nur solche sein, die eine Anbindung zur Spielstärke der konkurrierenden Mannschaften haben und die dem über allem stehenden Gebot des fairen sportlichen Miteinanders genügen."
M.a.W. hat der HVW dem Gebot des fairen sportlichen Miteinanders mit seiner Entscheidung nicht genügt.
"Einen Erfahrungssatz dahingehend, dass Jugendmannschaften von Bundesligisten immer die Spielstärke für die jeweils höchste Spielklasse aufweisen, gibt es nicht."
Dies dürfte es dem HVW in der Zukunft schwer machen, automatische Startrechte der Bundes- und Zweitligisten für die Qualifikation zu vergeben.
Quoted
Zudem musste der HVW die Vorgabe des Deutschen Handball-Bundes (DHB) berücksichtigen, nach der die Nachwuchsteams der Bundesligisten gesetzt sind. Andererseits dürfen Teams, deren Aushängeschilder nicht in der höchsten deutschen Spielklasse am Start sind, generell nicht mehr in der Jugend-Bundesliga antreten.
Ein beispiel, wie man auch alles verdrehen kann: https://www.teckbote.de/lokalsport/handb…rid,254876.html
Quoted
Zudem musste der HVW die Vorgabe des Deutschen Handball-Bundes (DHB) berücksichtigen, nach der die Nachwuchsteams der Bundesligisten gesetzt sind. Andererseits dürfen Teams, deren Aushängeschilder nicht in der höchsten deutschen Spielklasse am Start sind, generell nicht mehr in der Jugend-Bundesliga antreten.
nachdem die Spielpläne mit Göppingen und NSU veröffentlicht wurden, weis man schon nach welchen Kriterien nun entschieden wurde
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