Der Fall Pekeler

  • Es ging mir nicht um eine Diskreditierung eines users, sondern um freien Meinungsaustausch. Und in dem Zusammenhang wäre ich für eine Eingestehung, falsche Thesen vetreten zu haben, dankbar gewesen. Anscheinend ist das aber nicht der Charakterzug des users, den ich erwartet habe. Manchen fällt es eben schwerer einen Fehler zu zugeben, als anderen.


    Wenn wir uns dann darauf verständigen können (manch einer erst, wenn alles gelaufen ist), daß die letzte Entscheidung die Richtige ist, sind wir ja alle wieder bei einander und können uns den nächsten Tierpark-Aufenthalt (Säue und Eichen) getrost ersparen.



    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

  • Lies dir deine eigenen Postings in diesem Thread durch und reflektiere sie. Dann räume bitte mal deine falschen Auffassungen ein - du hättest ja dem BHC die Punkte abgezogen - und dann reden wir weiter. Ich habe mich in diesem Thread hier überhaupt sehr rückhaltend geäußert und wenn du nicht in der Lage bist meine Postings mit der richtigen Konnotation zu verstehen, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen.


    Nur ganz kurz:


    Zitat


    Montag, 29. November 2010, 10:21


    Für mich ist die Frage der Rechtsverbindlichkeit der Aussage der HBL-Verantwortlichen der Knackpunkt. Der BHC steckt nun wegen einer Fehlauskunft der HBL plötzlich im tiefsten Kampf um den Klassenerhalt, anstelle im Aufstiegsrennen mitzumischen. Gehts beim BHC schief, dann entsteht ja sogar ein bezifferbarer Schaden.


    Oder aus dem Süd-Staffel-Forum:


    Zitat


    Geschrieben 13.10.2010 - 12:40
    Erst mal ist die Frage, inwiefern die HBL überhaupt das Recht hat eine Entscheidung des HVN in ihrem Bereich aufzuheben. Aber, der BHC hat erst mal keine Verfehlung begangen und kann für Fehlverhalten der HBL, so sie denn stattgefunden haben, in meinen Augen nicht verantwortlich gemacht werden.


    Ich glaube, dass meine Rechtsauffassung durchaus mit der Auffassung des Bundesgerichtes in dem Fall übereinstimmt.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.



  • Sollte man meinen, ist aber nicht so. § 17 (1) RO legt eine Mindeststrafe fest, das ergibt sich aus der Formulierung "ist". Vorläufig heißt, dass diese Rechtsfolge eintritt, sofern nicht seitens der spielleitenden Stelle ein Verfahren zwecks Verhängung einer höheren Strafe eingeleitet wird. Dies dient schlichtweg der Arbeitserleichterung der spielleitenden Stellen und gibt ihnen lediglich die Möglichkeit, eine höhere Strafe auszusprechen. Damit verbietet sich eine geringere Strafe als die 2 Spiele. § 17 (1) gibt jedem Betroffenen eine klare Ansage, dass er mindestens zwei Spiele zuschauen muss.


    Diese Auslegung halte ich (mittlerweile) auch für die zutreffende Auslegung!


    Diese Frage (Kann die Spielleitende Stelle die "2-Wochen-Automatik" verkürzen) hat aber nichts mit dem Fall "Pelker" zu tun, da dort die spielleitende Stelle gar nicht tätig geworden ist (im Sinn einer Verkürzung).


    Die Frage im Fall Pelker lautete:

    Zitat

    .... Das Bundessportgericht hat also nach der Feststellung der grundsätzlichen Anwendbarkeit
    der §§ 17 und 19 RO DHB auf diesen Fall noch zu prüfen, ob der einstimmig gefasste
    Beschluss der Mitgliederversammlung der HBL dazu führen kann, dass im Verhältnis der
    Mitglieder der HBL untereinander die Anwendbarkeit der hier in Rede stehenden
    Vorschriften der Rechtsordnung des DHB ausgeschlossen ist bzw. ob nur eine modifizierte
    Anwendbarkeit in Betracht kommt.
    ......

    (aus dem Urteil des BSpG)


    Diese Frage haben Beide, das 1. Urteil und auch das 2. Urteil (soweit die Berichte zutreffen, eine schriftliche Begründung gibt es wohl noch nicht)verneint, d.h auch für den Bereich der HBL gilt die "2-Wochen-Automatik".


    Das Bundesgericht hat aber trotzdem das erste Urteil aufgehoben. Zur Begründung ist in den Presseartikeln zu lesen, dass der BHC auf die (wohl unzutreffenden) Auskünfte der spielleitenden Stelle (HBL), der Spieler dürfe eingesetzt werden, vertrauen durfte und deshalb nicht mit Punktabzug zu belegen ist.


    Zitat

    ... Nach ersten Informationen wurde bei der Revisionsverhandlung der Vertrauensschutz in den Fokus gestellt. In der Tat hatte der BHC stets die klare Ansage der Handball Bundesliga mit Justiziar Andreas Thiel als spielleitender Stelle, dass man Hendrik Pekeler nach dessen "roter Karte mit Bericht" im Trikot des Oberliga-Teams einsetzen dürfe. ....

    (aus Südwest Presse)

  • Könnt ihr bitte dieses Anzicken und die ständigen Sticheleien in den PN Bereich verschieben?
    Man könnte aber auch Souverän drüber stehen und rein auf das fachliche eingehen...


    Und daher:


    Spätestens jetzt sollte alle Bundesligisten ihre mit DQ+B ausgestatteten Spieler 2 Wochen pausieren lassen, richtig?
    Auf Vertrauensschutz kann man sich nach Bekanntgabe dieses Urteils ja kaum noch berufen...


    Alles in allem sehr sehr peinlich für die HBL und alle Ihre Mitglieder die da naiv gefolgt sind.

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