Zweifachspielrecht besteht, dann Vereinswechsel

  • Moin!


    Ich bin gerade aufgrund einer Anfrage über das Thema Vereinswechsel einer Spielerin mit Zweifachspielrecht über eine mir unbekannte Regelung gestolpert.


    a) Sie wechselt zu einem Drittverein: Hätte ich aus dem Stegreif sofort gesagt, die Wartefrist beginnt entweder mit der schriftlichen Abmeldung vom Erstverein, alternativ mit dem letzten Pflichtspieleinsatz in Erst- oder Zweitverein.


    b) Mein Fall aber: Sie wechselt vom Erst- zum Zweitverein: Hier hätte ich ohne Blick in die SpO spontan angenommen, es kommt auf den letzten Einsatz beim Erstverein an. Der Landesverband will es aber wie oben lösen, Erst- oder Zweitverein.



    §23 Vereinswechsel, Spielausweisverfahren


    (1) Spielerin*innen, der/ die den Verein wechseln will,

    a) muss sich als Handballspieler*in schriftlich bei seinem/ ihrem Verein (bei Mehrfachspielrechten beim Erstverein) abmelden

    oder

    b) kann einen Passantrag für einen neuen Verein stellen. Der Zeitpunkt der Abmeldung ist, ungeachtet einer weiteren Vereinszugehörigkeit, der Tag nach dem letzten Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel seines bisherigen Vereins (Erst- und Zweitverein), an dem er/ sie teilgenommen hat (s. ansonsten § 26 Absatz 7).


    Auf den ersten Blick würde ich dem Landesverband Recht geben. Es ist einheitlich Fall a) und b) geregelt. ABER:


    - wir sind gerade bei Mehrfachspielrechten, d.h. es sind bereits zwei "alte" Vereine beteiligt

    - nun kommt der Passantrag für den "neuen" Verein (für den Zweitverein hat er ja bereits eine Spielberechtigung)

    - die Wartefrist beginnt mit dem letzten Einsatz des "bisherigen" Vereins, sei es Erst- oder Zweitverein


    In Fall b) wird einer der beiden bisherigen Vereine zum neuen Verein. Die Regelung passt nicht auf Fall b), den Wechsel innerhalb der beiden beteiligten Vereine im Mehrfachspielrechteverhältnis.


    Meine Meinung: § 23 SpO regelt das "(Erst- und Zweitverein)" den Wechsel zu einem Drittverein außerhalb des Mehrfachspielrechtsverhältnisses. Bei einem Wechsel von Erst- zu Zweitverein gilt:


    Es kommt auf den letzten Einsatz im Erstverein an.


    Die Regelung ist aber unscharf. Und Spieler mit Zweifachspielrecht würden privilegiert. Jeder andere muss zwei Monate komplett aussetzen, in Fall b) kann der Spieler im Zweitverein einfach weiterspielen. Das wird die Sportgerichte sicher noch beschäftigen, ich wage keine Prognose. Behandelt man Fall a) und b) gleich, würden solche spontanen Wechsel unattraktiv, was gewollt sein kann und auch das Zweifachspielrecht als Institution untergraben würde. Ich könnte zu Saisonbeginn ein Zweifachspielrecht beantragen, um letztlich die Wartefrist zu umgehen, wenn ich dann wechsele. Sportpolitisch kann das nicht gewollt sein und das gäbe dann womöglich auch den Ausschlag, wenn die Sportgerichte die Regelung auslegen.


    Ich würde es jedenfalls nicht darauf ankommen lassen und jedem Spieler raten, die zwei Monate auszusetzen.


    Vom Bundesverband würde ich mir eine Klarstellung wünschen:


    b) kann einen Passantrag für einen neuen Verein bzw. den Zweitverein stellen.


    Die Diskussion ist nicht für die Gallerie. Es geht (jedenfalls noch in dieser Saison) um die Möglichkeit, im Zweitverein in zwei Altersklassen parallel zu spielen, was nicht mit Zweifachspielrecht geht.

    Handballworld: "Die Pässe von Andreas Wolff erinnerten dabei durchweg an die besten Tage von Tom Brady, immer wieder segelten die Bälle aus dem deutschen Sechser Richtung der eigenen Außenspieler."


    ZeeBee: "Tom Brady? Australier, oder? War der nicht mal bei Gummersbach im Tor?"

  • Zu den ganzen Irrungen und Wirrungen habe ich auch einen Erfahrungsbericht der mich nur den Kopf schütteln ließ:


    Wir hatten letzte Saison einen Spieler mit Zweitspielrecht. Die Mannschaft des Erstvereins hatte das letzte Saisonspiel eine Woche vor unserer Mannschaft. In unserem letzten Saisonspiel war dieser Spieler dann auf einmal nicht mehr im Spielprotokoll erfassbar. Wir haben ihn händisch nachgetragen, da er ja ein uns bekanntes Zweitspielrecht für die Saison 2023/2024 hat und ihn spielen lassen.


    Nach dem Spiel haben wir erfahren, dass der Spieler, unmittelbar nach dem letzten Saisonspiel seines Erstvereins, einen Wechselantrag von diesem zu uns gestellt hat. Auf Grund dieses Vereinswechsels ist das Zweitspielrecht dann erloschen, wir haben das Spiel nachträglich verloren und der Spieler wurde drei Monate gesperrt.


    Für mich ist diese Handhabung immer noch vollkommen absurd, da der Spieler innerhalb der beiden beteiligten Vereine gewechselt ist für die er die Spielberechtigung hat und niemand dadurch einen Vor-/Nachteil hatte.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!


    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)


    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem Spiel haben wir erfahren, dass der Spieler, unmittelbar nach dem letzten Saisonspiel seines Erstvereins, einen Wechselantrag von diesem zu uns gestellt hat. Auf Grund dieses Vereinswechsels ist das Zweitspielrecht dann erloschen, wir haben das Spiel nachträglich verloren und der Spieler wurde drei Monate gesperrt.

    Sorry das ich da so direkt sagen, aber das war schon selten dämlich von euch. :lol: Wenn ein Spieler doch nicht mehr in meiner Spielberechtigungsliste steht, schreib ich ihn doch nicht manuell drauf, ohne mich rückzuversichern.


    Ich kenn das zwar nur vom Fußball, aber dort ist es so, dass du mit EINGANG der Kündigung beim Verein mit sofortiger Wirklung nicht mehr spielberechtig ist, dabei ist es kompl. unerheblich ob auf dem Kündigungschreiben steht "zum Saisonende" oder was anderes. Sobald der Verein die Kündigung beim DFB hinterlegt, ist die Spielberechtigung weg und muss neu beantragt werden.

  • Da hast Du absolut recht, dass das dämlich war 😉. Aber wir (Trainerteam) konnten es uns nicht erklären, da uns die Info nicht vorlag, dass der Vereinswechsel beantragt und schon vollzogen war. Deshalb war es uns unerklärlich, warum er letzte Woche normal im System gewesen ist und jetzt auf einmal nicht mehr. Also, klares Kommunikationsproblem soviel ist klar!


    Dennoch hat der Spieler ja einen Wechsel innerhalb der beiden Vereine vollzogen, für die er ja eh spielberechtigt gewesen ist, insofern war der Status ja irgendwie unverändert und hat keinem Dritten einen Nachteil eingebracht. Dass der Spieler dann für drei Monate gesperrt wird, das hat uns tatsächlich „aus der Bahn geworfen“, denn da fragt man sich schon, ob das wirklich verhältnismäßig ist.


    Soviel haben wir gelernt, lieber den Spieler aus Vorsicht ein Spiel nicht spielen lassen, als danach auf ihn drei Monate zu verzichten. Aber im Nachhinein…. 🤷‍♂️.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!


    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)


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