Ganz schön überheblich für meinen Geschmack, würde mich mal interessieren, wie diese Argumentation vor einem mit ehrenamtlichen Richtern besetzten Schöffengericht ankommt. Das sind nämlich auch Fliesenleger, Sachbearbeiter im Jobcenter und Straßenbahnfahrer und die entscheiden über ganz andere Dinge.
Wieso soll das überheblich sein? Zickenbändiger sagt doch nirgends, dass nur Anwälte in Frage kämen. Nur wenn es um die Auslegung von Gesetzen bzw Regeln geht, die zumeist von Personen mit juristischer Ausbildung verfasst worden sind und zudem häufig in einer Sprache, die für Normalsterbliche nur schwer nachzuvollziehen ist, dann benötigt man Personen, die diese Gesetze bzw Regeln entsprechend interpretieren können.
Und bei einem mit Schöffen besetzten Gericht gibt es eben (mindestens) einen Berufsrichter, der die Schöffen unterstützt beim Verständnis der Gesetzestexte.