Beiträge von thomask

    Ja immer schön freundlich sein zur Frau auf dem Beifahrersitz !!!

    Die Ehefrau auf dem Beifahrersitz - Ein Autofahrer wird von der Polizei angehalten.

    Der Polizist sagt: "Guten Tag, ich habe sie gerade mit 170 km/h gemessen, obwohl nur 120 erlaubt sind!".

    Der Fahrer erwidert: "Herr Wachtmeister, das kann gar nicht sein, ich hatte den Tempomat die ganze Zeit auf 120 km/h eingestellt.

    Vielleicht muss ihr Radargerät neu kalibriert werden !?" Die Frau auf dem Beifahrersitz blickt von ihrer Zeitung auf und sagt:

    "Schatz, wie soll das denn gehen? Unser Auto hat doch gar kein Tempomat..." Der Polizist schreibt den Strafzettel weiter und der Mann blickt zu seiner Frau und murmelt:

    "Kannst du nicht einmal deinen Mund halten?" Sie blickt ihn nur vorwurfsvoll an und meint: "Du solltest dankbar sein,

    dass dein Radarwarner dich wenigstens ein bisschen runtergebremst hat, bevor du gemessen wurdest!"

    Der Polizist schreibt direkt den zweiten Strafzettel wegen Besitz eines nicht erlaubten Radarwarngeräts, und der Mann blickt seine Frau ärgerlich an und knurrt:

    "Verdammt, halt endlich deinen Mund!" Als der Polizist dem Fahrer die beiden Strafzettel in die Hand drückt bemerkt er noch:

    "Ach, und ich sehe gerade, dass sie auch nicht angeschnallt sind.

    Das macht dann noch mal 40 Euro Bußgeld!" Der Fahrer entschuldigt sich: "Herr Wachtmeister, ich habe mich nachdem sie mich angehalten haben, abgeschnallt,

    um meinen Führerschein aus der Gesäßtasche zu holen."

    Schon wieder unterbricht ihn die Frau und sagt: "Schatz, lüg doch den Polizist nicht an, du bist beim Fahren nie angeschnallt!"

    Während der Polizist das dritte Knöllchen schreibt, brüllt der Fahrer seine Frau an: "Herrgott, halt endlich deine Klappe!"

    Der Polizist schaut die Frau an und fragt: "Redet Ihr Mann immer so mit Ihnen?"

    Die Frau lächelt nur und sagt... .... "Nein, nur wenn er was getrunken hat."

    :D

    nachdem 4.7 von einheitlicher Spielkleidung der Feldspieler spricht müssten dann alle Feldspieler wohl lange Hosen tragen. Bei dem langärmligen Thermoshirt, hätte ich aber eher so wie du entschieden und den Spieler spielen lassen. und im Jugendbereich auch mal in langen Hosen wenn er die kurze vergessen hat und keine mehr passte.

    Hast du dieses Bild gemeint. So dürfen die aber nicht bei IHF Events spielen!

    gummiball
    hierzu müsste dann aber der Spieler am richtigen Ort stehen, alle Mitspieler außerhalb der 9 m Linie und der Ballhalter müsste sich umdrehen und den Ball zwischen den 9und 6 m Kreis legen. Dann wäre ausgeführt. Alles etwas sehr umständlich und unwahrscheinlich :D

    I.a.R. erfolgt die Ablage des Balles vom Ballhaltenden wenn er selbst innerhalb der Kreise steht.

    zu FEH
    ich würde zuerst bei der bewussten Verzögerung auf passives Spiel entscheiden. Progressive erst im Wiederholungsfall, wenn dieser dann noch käme.

    ich bin schon verwundert. Als MA im öffentlichen Dienst, beschäftigt im Einkauf, ist es mir lediglich erlaubt Geschenke in einem Wert anzunehmen, bei dem man sich sehr wohl überlegne sollte, ob die Flasche Wein bzw. die Flasche Sekt den zulässigen Betrag schon übersteigt. Die Folge einer unberechtigten Annahme des Geschenkes wäre relativ simpel. Geringe Wertsteigerung ggf. Abmahnung, etwas mehr Abmahnung und andrerer Job im Unternehmen -auf keinen Fall mehr im Einkauf- etwas zuviel mehr neuer Job in einem anderen Unternehmen, falls das nicht klappt Antragsteller beim Arbeitsamt. EX-HVS-SR du als Jurist solltest doch die Folgen für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in solch einem Fall sehr wohl kennen. Der 332 StGB dürfte ja ausreichend bekannt sein. Warum darf dann Wulf und ich nicht? ;(

    das ist nicht nur Fairplay sondern regelgerecht. Siehe

    4:11 Im Falle einer Verletzung können die Schiedsrichter zwei
    teilnahmeberechtigten Personen
    der betreffenden Mannschaft
    bei Time-out die Erlaubnis erteilen, die Spielfläche zu betreten
    (Handzeichen 15 und 16), um den verletzten Spieler zu versorgen.

    Das ist laut Bini81 durch die SR erfolgt.

    teilnahmeberechtigt ist in 4:3 geregelt. Das sind Spieler / Betreuer / Trainer etc. eben alle die im Spielberichtsbogen aufgeführt sind. Selbst hinausgestellte Spieler dürfen zur Behandlung / Versorgung verletzter Spieler das Spielfeld betreten!

    @ Lord

    wir kommen uns immer Näher. Können wir die Regelerläuterungen hier anwenden? :hi:
    c) Was sind „vorsätzliche Aktionen“?
     bewusst und gewollt durchgeführte böswillige Aktionen
    Können wir m.E nicht anwenden
     mutwillige, ausschließlich auf den Körper des Gegenspielers gerichtete Aktionen, die lediglich
    der Zerstörung der gegnerischen Aktion dienen

    passt m.E. auch nicht oder?

    @Lord
    und nach welchen Kriterien beurteilst du dann den Vorsatz???

    Grade des Vorsatzes
    Zur Abgrenzung wird der Dolus-Begriff (Vorsatz) in drei Stufen eingeteilt:
    Dolus directus 1. Grades („Absicht“): Die Absicht ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
    Dolus directus 2. Grades („direkter Vorsatz“, „Wissentlichkeit“): Der Täter muss den Erfolg durch wissentliches Handeln herbeiführen. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Erfolg das angestrebte Ziel (siehe Absicht) darstellt.
    Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen.
    Für den Vorsatz gilt – wie für die übrigen Tatbestandsmerkmale – das Simultanitätsprinzip. Das bedeutet, dass der Vorsatz bei Tatbegehung vorliegen muss, vgl. § 16 iVm. § 8 StGB. Der Täter muss demnach Kenntnis der vergangenen, und gegenwärtigen Tatbestandsmerkmale und Voraussicht vom künftigen Verlauf von Tathandlung und Taterfolg haben. Ein nur vor der Tat (lat. dolus antecedens) oder nach der Tat (lat. dolus subsequens) vorliegender Vorsatz genügt für die Annahme einer Vorsatztat nicht. Genauso wenig ist der sogenannte dolus generalis, nach dem es ausreichend sein soll, dass zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung Vorsatz vorlag, ein Fall des Vorsatzes.
    Bei Teilnehmern (Anstifter, Gehilfen) muss sich deren Vorsatz sowohl auf die vorsätzliche und rechtswidrige Tat als auch auf ihren eigenen Tatbeitrag beziehen. Hierbei ist für das Vorliegen des Vorsatzes der Zeitpunkt ihres eigenen Tatbeitrages entscheidend (z. B. bei der Anstiftung).
    Ein Irrtum über die Umstände einer Tat (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 StGB) schließt regelmäßig den Vorsatz aus, eine Bestrafung wegen der fahrlässigen Begehung eines Delikts bleibt davon unberührt. Der Vorsatz entfällt nicht beim sog. Verbotsirrtum (§ 17 StGB), bei dem sich der Täter lediglich über die rechtliche Bewertung seiner Handlung irrt. Die Straffreiheit tritt beim Verbotsirrtum nur dann ein, wenn der Täter diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

    @ Steamboat
    kannst du mir kurz erklären wie er eine klare Torwurfsituation erst erreichen will, wenn eer bereits bei 7 oder 8 m hochsteigt und einen Sprungwurf ansetzt. Das würde ja bedeuten, dass er mutterseelenallein vor dem Tor stand, dann von hinten oder der Seite umgeholzt wurde, dann ist er aber bereits in einer Torwufsituation und muss sie nicht mehr erreichen.

    Als Anmerkung, ich habe mich lediglich zur beschriebenen Situation geäußert. Nachdem ich davon ausgehe, dass die Abwehrreihen hinten standen und er im Sprung heftig gestoßen wurde ist es m. E. nur FW und D nach. 8.5

    Aber wie gesagt ich habe es nicht gesehen und kann es daurch schwer beurteilen.