Alles gut und richtig.
Aber ich nehme an, dass du eine grundsätzliche Erhöhung der Kapazität als Kompromiss bzw. Auflage meinst.
Es wird ja wohl kaum ein Unterschied machen, ob z. B. aus Block C 500 Leute mit Sitzfleisch in das Brandschutzkonzept eingehen oder 400 mit Sitzfleisch und 100 Steher (also auch 500).
Bin mir durchaus im klaren darüber, dass in dem angenommenen Streifen unter der Videowand eine Kapazitätserhöung um ca. 50 % entstünde. Es würden also ca. 150 Steher anstelle 100 Sitzern platz finden. Diese Differenz müsste entsprechend von dem Kontingent der vorhandenen (größtenteils eher bescheidenen) Stehplätzen abgezogen werden.
Der Einwand mit der Sicht auf die Eckfahne muss natürlich berücksichtigt werden. Die untersten drei Reihen z. B. könnten weiterhin auf Rollstuhl- und ermäßigten Plätze entfallen. Schlimmer als im Oberrang des GWS kann es jedenfalls nicht sein. dort sieht man das Tor bzw. die Torlinie gar nicht.