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Beiträge von raubkatze
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Moment, es geht hier doch um ein Zweitspielrecht nach §15, nicht um ein Doppelspielrecht oder Zweifachspielrecht für Jugendliche? Für Zweitspielrechte für Erwachsene gibt es meines Wissens nach keine Beschränkungen zeitlicher Art.
Falls es sich um ein Zweitspielrecht für Jugendliche handelt, was schon aufgrund der Mindestdistanz von 100km zwischen den 2 Vereinen recht selten vorkommt, gelten die 48h.
Die Jugendschutzbestimmungen in §22 (2) gelten aber unabhängig davon in welcher Liga oder Altersklasse (Jugend oder Aktive) die Spielerin eingesetzt wird. Mit einer B-Jugendlichen handelt es sich somit definitiv um eine Jugendspielerin.
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10 starke Minuten vor der Pause reichen dem VfL für den Sieg.
Also ich habe keine 10 starken Minuten des VfL gesehen sondern sehr schwache des TVB, die einen Ball nach dem anderen weggeworfen haben. Das wäre sogar Drittligisten schwer gefallen, diese Geschenke nicht anzunehmen.
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