Kappungsgrenze
Zu dem Schluss kann man aber nur kommen, wenn man
- sich mit Kurzarbeit nicht auskennt
- sich mit der Gehaltsstruktur im Handball nicht auskenntZum einen geht Kurzarbeit (verkürzt gesagt) nur mit Zustimmung der Mitarbeiter. Selbst wenn die Mitarbeiter der gesetzlichen Regelung (60/67% netto) zustimmen, bleibt immer noch genug am Unternehmen hängen. Bis hierher kann die Aussage noch stimmen. Aber Kurzarbeit greift nur bis zur Kappungsgrenze. Das durchschnittliche Gehalt eines Handballers liegt beim 2- bis 3-fachen der Kappungsgrenze.
Das heißt anders herum - bei Kurzarbeit ohne Zuzahlung des Arbeitnehmers bekommt der durchschnittliche Handballer in der 1. Liga in Deutschland 20 - 30% seines Nettos. Außer der Arbeitgeber stockt kräftig auf.
Davon losgelöst - über einen längeren Zeitraum gehen die EInnahmen der Clubs auf 0 zurück. Ohne Geisterspiele kein TV-Geld (sicher der kleinste Anteil), keine Zuschauereinnahmen und irgendwann dann auch kein Sponsorengeld mehr, weil die nicht stattfinden. Und nur mit dem Online-Fanshop wird es dann auch schwer...
Zum Einen haben bei den meistens Klubs doch schon alle zugestimmt und befinden sich in Kurzarbeit, zum Anderen ist doch klar, dass es ganz gravierende Einschnitte sind. Opfer sind auf beiden Seiten zu bringen. Verein und Spieler. Eine evtl. Insolvenz ohne Kurzarbeit wäre aber sicher von allem die ungünstigste Lösung!
Außerdem ist das Gehaltsgefüge natürlich komplett verschieden. Es spielt ja nicht überall ein Sagosen. ![]()
Dass der Handball nicht mehr präsent ist, wird natürlich zum Problem. Das bestreitet doch auch niemand. Es gibt leider keine perfekte Lösung, es sei denn Corona löst sich in Luft auf und selbst dann bleiben wahrscheinlich noch genug Kollateralschäden. ![]()