Ist doch völlig irrelevant. Der Anwurf war schon regelwidrig, so dass das Tor nicht hätte zählen dürfen.
Wenn wir jetzt so argumentieren, dann enden Handballspiele aber nicht 30:28, sondern 10:9.
Der Anwurf wurde von den Schiedsrichtern nicht beanstandet, also handelt es sich um eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Selbst der "spielentscheidende Regelverstoß" käme hier nicht zur Anwendung, denn dafür wird vorausgesetzt, dass die Schiedsrichter die fehlerhafte Stellung erkannt haben und willentlich trotzdem angepfiffen haben. Aufgrund der Dynamik des Spiels ist jedoch davon auszugehen, dass sie das schlichtweg nicht überblickt haben. Und das führt dazu, dass kein Regelverstoß durch die Schiedsrichter vorliegt.
Diskussionswürdig ist also tatsächlich nur die Frage, ob bzw. warum die Uhr beim Videobeweis von der offiziellen Zeitmesseinrichtung abwich. Und hier sehe ich, vor allem auch für zukünftige Ereignisse, Klärungsbedarf. Der relevante § zum Spielzeitende wurde ja bereits zitiert. Dementsprechend wären die Schiedsrichter an die Zeitmessanlage der Halle gebunden gewesen. Sie müssen sich meiner Meinung nach jedoch darauf verlassen können, dass die im Videosignal eingeblendete Uhrzeit stimmt. Streng genommen wurden ihnen hier gefälschte Beweise vorgelegt (sofern die Zeit wirklich nicht stimmte). Und das ist nicht akzeptabel.