So ein bisschen geht die Diskussion jetzt aber doch an der eigentlichen Fragestellung vorbei, oder?Ich habe bislang ein klares Nein auf die Frage vernommen, ob der Staat Folter durchführen soll oder nicht.
Im Fall Metzler lag lediglich die Androhung von Folter vor, um den Mörder massiv unter Druck zu setzen, und vielleicht ein Menschenleben zu retten. Der Mörder ist niemals gefoltert worden! Nach meinem Verständnis ist dieses Verhalten des Polizeichefs in Ordnung, wenn auch sicherlich ausserhalb des Gesetzes.
Es mag angedroschen klingen, aber ich weigere mich, jetzt hier wieder einen überführten Mörder als Opfer darzustellen.
Sollte Daschner wirklich bestraft werden, wird in Zukunft solch ein Vorgehen einfach nicht mehr im Bericht auftauchen. Denn mal ehrlich: Diese Vorgehensweise von Daschner ist auch hierzulande bestimmt kein Einzelfall.
Noch etwas: Alle diejenigen, die jetzt Daschner moralisch verurteilen, sollten demnach auch bitte einmal eine Körperverletzung oder gar Tötung im Bereich Notwehr nach ihrem Moralverständnis überprüfen. Auch hier geht es letztlich nur darum, ein gefährdetes Menschenleben (wenn auch das eigene) zu schützen bzw. zu retten. Ist da wirklich ein grosser Unterschied.