DHC Rheinland bleibt nun noch der Weg vor das HBL-Schiedsgericht
Präsidium bestätigt die Lizenzabweisung
Dormagen (-oli) - Das Präsidium der Handball-Bundesliga (HBL) hat gestern einstimmig beschlossen, die Beschwerde des Dormagener Handball-Clubs (DHC) Rheinland abzuweisen. Damit bleibt es erwartungsgemäß bei der Entscheidung der Lizenzierungskommission, dem Erstligisten, der gestern Abend mit 29:35 bei FrischAuf Göppingen verlor, keine Lizenz für die eingleisige Zweite Liga für die Saison 2011/12 zu erteilen. Der Insolvenzverwalter des DHC, Dr. Dirk Andres, hatte schon im Vorfeld und in Absprache mit den Sponsoren angekündigt, alle juristischen Mittel ausschöpfen zu wollen (der RA berichtete). Nach der Lizenzordnung der HBL bleibt nun nur noch der Weg vor das Schiedsgericht, das aus drei Personen besteht: Der Vorsitzende Richter wurde bereits vor Saisonbeginn von den Liga-Vertretern bestimmt. Die beiden beisitzenden Richtern werden nun einmal von der HBL und einmal vom DHC benannt. Das Präsidium hatte nicht in Dortmund, sondern in einem Hotel in Frankfurt getagt. Als Begründung für die Entscheidung wurde in der Pressemitteilung der HBL, die gestern um 17.30 Uhr herausgegeben wurde, angegeben, dass "der Verein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die kommende Saison, gemäß den Vorgaben der Lizenzierungsrichtlinien, nicht nachweisen konnte." Offensichtlich ist dafür aus Verbandssicht entscheidend, dass sich der derzeit auf Platz 16 stehende Verein im Insolvenzverfahren befindet. Präsidiumsmitglied Uli Derad nahm an der Abstimmung nicht teil. Derad war bis zum 30. Juni 2009 als Hauptgeschäftsführer des TSV Bayer Dormagen und Manager des Handball-Bundesligisten TSV Dormagen tätig, der seit der Saison 2010/11 als DHC Rheinland startet. Bis heute gibt es keine Entlastung des damaligen Vorstandes, in dem Derad unter dem Vorsitzenden Dr. Bertram Anders verantwortlich gearbeitet hatte. In zwei Delegiertenversammlungen in diesem und im vergangenen Jahr war kein Entlastungsbeschluss für den alten Vorstand gefasst worden. Hintergrund: In der letzten Spielzeit unter Beteiligung Derads musste der damalige Hauptsponsor, die Bayer AG, mit einem siebenstelligen Betrag für den Profi-Handball aushelfen. Wenige Wochen, nachdem Derad nach Kiel gewechselt war, wurde erneut ein Defizit im siebenstelligen Bereich festgestellt, das wieder von dem Leverkusener Konzern aufgefangen wurde, um eine Insolvenz - diesmal sogar des Gesamtvereins - abzuwenden. Das Minus summierte sich in den beiden Jahren auf mehr als drei Millionen € (der RA berichtete mehrfach). Der DHC Rheinland kam in dieser Saison unter anderem dadurch in Schwierigkeiten, dass der Hallensponsor insolvent wurde. In einer Rettungsaktion, an der sich viele Fans und die Sponsoren beteiligten, kamen 200.000€ zusammen, die es ermöglichen, den Spielbetrieb bis zum Saisonende aufrecht zu erhalten. Seit dem 1. April befindet sich der DHC im Insolvenzverfahren, das nach Aussage von Andres plangemäß am 9. oder 10. Juni beendet sein wird (der RA berichtete). Der Insolvenzverwalter betonte auch gestern, dass die Sichtweise, der Verein seie wirtschaftlich nicht leistungsfähig, "falsch" sei.
(http://www.rheinischer-anzeiger.de )
Wie lange dauert es, bis das Schiedsgericht tagt bzw. zu einer Entscheidung kommt? Dem DHC läuft ja nun ganz deutlich die Zeit davon: Er kann keine Verträge abschließen, hat also keinen Trainer und keine Mannschaft... Sollte das Schiedsgericht zu dem gleichen Ergebnis kommen, wie das Präsidium, dann müsste es aus diesem Zeitaspekt heraus sofort per Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung weitergehen.
Das "ggf." in §10 der HBL-Lizenzordnung eröffnet eindeutig die Möglichkeit, auch mit dem alten wirtschaftlichen Träger weiter zu machen. Dieser Weg wurde nun das erste Mal in der Geschichte der Handball-Bundesliga beschritten. Dennoch wird die Lizenz verweigert, weil der Verband rein formal darauf abstellt, dass ein Unternehmen, das im Insolvenzverfahren ist, wirtschaftlich nicht leistungsfähig sei. Das kann - wie beim DHC - faktisch falsch sein und deckt sich zudem grundsätzlich nicht mit der bundesweit geltenden Insolvenzordnung, die wesentlich mehr denkbare Verfahren beinhaltet. Es sind demnach aus meiner Sicht zwei Fragen zu klären:
1. Dürfen Verbandstatuten, die nicht das geltende Bundesrecht widerspiegeln, zum Nachteil eines Beteiligten angewendet werden, selbst wenn dieser sich zuvor der Anwendung dieser Statuten unterworfen hat?
2. Haben Lizensierungskommission, Präsidium und Schiedsgericht den Ermessensspielraum, den §10 der LizenzO eröffnet, angemessen wahrgenommen?
Egal, wie das juristische Ende in diesem Fall aussieht, die HBL sollte vor der nächsten Saison ihre LizenzO dringend überarbeiten. Entweder man schafft Klarheit, indem das "ggf." gestrichen wird, d.h. es geht, wenn überhaupt, nur mit einem neuen wirtschaftlichen Träger weiter. Oder man passt den §10 an alle (!) möglichen Verfahren an, die die InsolvenzO hergibt. So wie bisher kann es, auch im Interesse aller anderen Vereine, nicht weitergehen!