Ich habe es so interpretiert, dass die Schiedsrichter einen Verlust der Körperkontrolle gesehen haben. Somit ist laut dieser Auffassung die rote Karte fällig:
ZitatAlles anzeigen8:5 Ein Spieler, der seinen Gegenspieler
gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6a).
Die hohe Intensität der Regelwidrigkeit oder die Tatsache, dass diese den Gegenspieler unvorbereitet trifft
und er sich deshalb nicht schützen kann, machen die besondere Gefahr aus (siehe nachstehenden
Kommentar zu Regel 8:5).
Neben den in Regel 8:3 und
8:4 angegebenen Merkmalen gelten folgende
Entscheidungskriterien:
a)der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung oder während einer Wurfaktion