Beiträge von san17

    Hallo Leute


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, es geht um den Antrag fürs Doppelspielrecht von Jugendspielern HVSH
    Situation: nächste Saison sollen alle in der Frauenmannschaft spielen, aber noch in der A aushelfen dürfe


    Fall A: Spielerin wird ist 18, darf noch A-Jugend spielen und besitzt noch einen grünen Jugendpass


    -> Beantrage ich dann nur eine Umschreibung Jugend/Erwachsene?


    Fall B: Spielerin wird im Juli 18 und besitzt noch einen grünen Jugendpass
    -> Beantrage ich dann nur eine Umschreibung Jugend/Erwachsene?


    Fall C: Spielerin ist unter 18 und besitzt schon einen grauen Pass
    -> Beantrage ich dann das Doppelspielrecht und schicke dafür den Pass mit ein?


    Fall D: Spielerin wird erst im Juli 16
    -> kann ich dann erst im Juli das beantragen oder gilt die Doppelspielberechtigung erst mit dem 16. Geburtstag?


    allgemein noch:
    - beim Doppelspielrecht kreuze ich auf dem Passantrag Senioren und Jugend an? ist ja eigentlich logisch
    - kreuze ich auf dem Passantragunter 10. etwas an? die Spielerinnen hatten ja alle schon einen Pass bei uns im Verein

    Danke für die schnellen antworten.
    erreichen direkt nichts, da es sich um unsere b2 handelt, die fast nur aus c jugendlichen und anfängerinnen besteht, es ging einfach ums prinzip, dass man die jugendlichen nur eine alterklasse hoch ziehen darf - außer wohl, wenn man keine jugend dazwischen hat.
    wir wollten letzte saison auch eine C jugendliche mit in die A nehmen und das war verboten durch die jugnedschutzbestimmungen und das ist ja in diesem fall mit D jugendlichen in der B jugend genauso. Daher einfach doch die frage, an wen man sich da wenden soll, weil so genau ja wohl keiner drauf achtet und unsere B2 doch nur fürs gefühl 2 punkte mal gebrauchen könnte, wenn man sonst alles verliert.
    und klar ist es ein spiel, soll aber in allen richtungen auch nach den regel gespielt werden, sonst hätten sie absagen müssen und dann wären es unsere punkte gewesen.

    Ich hoffe ihr könnt helfen.
    Letzte Woche hat der Gegner unserer weiblichen B Jugend zwei D-Jugendliche eingesetzt, obwohl sie im Verein eine weibliche C haben. Somit sind diese zwei Mädchen ja nicht spielberechtigt und müsste das Spiel dann 2:0 für uns gewertet werden?
    Wer achtet den auf sowas? Müsste das der Schiedsrichter sehen? Müssten wir etwas sagen?
    Und wann müssten wir was sagen, gleich wenn wir es sehen, als Einspruch oder danach die spielleitende Stelle informieren?
    Schon mal danke für die Antworten.

    Ich hoffe ihr könnt helfen.
    Letzte Woche hat der Gegner unserer weiblichen B Jugend zwei D-Jugendliche eingesetzt, obwohl sie im Verein eine weibliche C haben. Somit sind diese zwei Mädchen ja nicht spielberechtigt und müsste das Spiel dann 2:0 für uns gewertet werden?
    Wer achtet den auf sowas? Müsste das der Schiedsrichter sehen? Müssten wir etwas sagen?
    Und wann müssten wir was sagen, gleich wenn wir es sehen, als Einspruch oder danach die spielleitende Stelle informieren?
    Schon mal danke für die Antworten.

    aso, ja richitg.
    also muss nur beachtet werden, 2 Spiele in 4 Wochen = festgespielt und dann 2 Spiele Pause = freigespielt


    und zu Saisonbeginn:
    eine Spielerin, die in einem der ersten beiden Saisonspiele in wB1 oder wB2 gespielt hat, darf erst, wenn beide Mannschaften ihre ersten 2 Spiele gespielt haben, in der anderen spielen, richtig?


    und zu Saisonende:
    damit eine Spielerin wieder frei wird nachdem sie festgespielt war in der wB1, müssen beide Mannschaften noch mindestens 2 Meisterschaftsspiele haben

    ich hab mir beides und so gut wie alles durchgelesen, was ich hier gefunden hatte, aber hatte es leider bisher nicht ganz verstanden, sonst haette ich nicht gefragt.


    also dürften in der wB1 festgespielte Spielerin erst nach 2 Spielen Pause der wB1 in der wB2 aushelfen, aber alle jeder Zeit in der wA spielen?


    zum festspielen noch:
    eine Spielerin ist in der wB1 festgespielt, wenn sie z.B. am 1.1. und vor dem 29.1. noch min. ein weiteres Spiel in der wB1 gespielt hat. Würde sie aber erst am 29.1. spielen, dann ist sie nicht festgespielt?

    danke für den Hinweis, aber irgendwie versteh ich das ganze nicht wirklich.
    Als Beispiele:
    1) Spielerin a, Jhg 95 spielt normalerweise in der wA, soll jetzt ab und an in wB1 bzw wB2 aushelfen, auf was muss geachtet werden?
    2) Spielerin b, Jhg 95 spielt normalerweise in der wB1, unter welchen Bedingungen darf sie in der wB2 aushelfen und was bedeutet das für ihre Mannschaft? in der wA darf sie immer aushelfen, egal was in der B Jugend ist?
    3) Spielerin c, Jhg 97 gehört eig in die wC, da wir keine haben, spielt sie in der wB2, unter welchen Bedingungen darf sie in der wB1 aushelfen und was bedeutet das für ihre Mannschaft?

    Hey Leute


    ich hoffe ihr könnt uns ein wenig helfen.
    In der neuen Saison, werden 2 wB (1. Jhg 95-97 & 2. Jhg 96-98) und 1 wA (Jhg 93-96) in der untersten möglichen Spielklasse spielen, die beiden wBs spielen somit in der gleichen Staffel. Jetzt ist die Frage, wie es mit dem festspielen der Spielerinnen in der wB aussieht, da sich die Mannschaften untereinander unterstützen müssen.
    Schon einmal vielen Dank im vorraus.

    schade, dass sich da nichts mehr ergeben hat =(
    sie haette es echt verdient, sie geht im training sogar ins tor und wuerde es ab und an auch gerne im spiel, nur an 3 "echten" torhuetterinnen kommt sie nciht vorbei;) man mich nervt diese regel einfach, sie ist so gut ...


    wisst ihr ab wann die neuen satzungen und durchfuehrungsbestimmungen fuer die neue saison abrufbar sind irgendwo online???

    sie wird bei uns nur spielen, wenn sie das vom darf, sonst nicht, aber deshalb such ich ja nach einer loesung.
    sie ist eine der guten spielerinnen bei uns in der mannschaft, sie wirft auch mal 8 tore im spiel, kann also auch ein spiel mit entscheiden.
    aber es geht nicht um leistung bei uns, dafeur haben wir nur einmal die woche training und das wollen wir auch eigentlich nicht.
    die maedchen sollen einfahc nur spass am handball haben und daher ist es so schade, dass es keinen weg gibt fuer sie mit ihren freunden zu spielen, immerhin gab es die frueher schon die moeglichkeit, es aergt so, dass das vor zwei jahren erst geaedert wurde. sie ist halt aelter jahrgang c jugend, und der durfte bis somer 2008 auch in der a jugend spielen, dann haben sie das geaendert. es geht hier nicht um leisutng und verheizen von guten spielern, es geht nur darum dass sie mit ihren freunden weiterhin spielen kann, wuerde sie runter in die c jugend gehen bei uns im verein, da hat sie kein spass am handball, dort ist sie einfach unterfordert und muss sich selbst nichts beweisen, muss nciht an ihre leistungsgrenze gehen.

    es ist ansichtssache, klar sollte keien 15 jaehrige bei den frauen spielen, aber die spielerin um die es geht ist eine im januar geborene jahrgang 96, waere sie ein paar tage frueher gebroen, waere es kein thema.
    es ging vor ein paar jahren, was noch aergerlicher ist.


    dieses jahr spielt sie jetzt schon in der b jugend und muss im naechsten jahr wieder in die c jugend zurueck, das ist ein rueckschirtt, denn das spielverstaendnis und das koennen hat sie schon.
    nur weil wir nicht genuegend mannschaften stellen koennen, muss sie in einer mannschaft spielen wo sie total unterfordert ist???


    ich weis nicht was das mit dem "wo sie vom alter her hingehoert". es geht um die entwicklung bei den spielerinnen und jemanden nur weil er talentiert oder weiterentwickelt ist "zu bestrafen" bei den gleichaltrigen zu bleiben, halte ich nicht so fuer sinnvoll.
    es geht ja auch nicht darum in einer hoeherklassigen mannschaft zu spielen, wir spielen in der untersten moeglichen klasse.


    warum kann man den nicht dabei bleiben, dass man 1 1/2 klassen ueberspringen kann, d.h. der aeltere jahrgang der c jugned auch in der a jugnedspielen kann.


    vllt faellt ja doch noch wem eine loesung ein, ich suche weiter.

    Eine hoeher klassige mannschaft zu finden waere nicht das problem, sondern es geht einfach darum ,dass sie in der mannschaft bleiben moechte, es geht ihnen nicht dirket ums handball spielen, sondern spass mit ihrem freunden beim handball zu haben.


    mein ihr es ist irgendwie moeglich eine sondergenehmigung dafuer zu bekommen?

    Hallo Leute


    ich habe ein Problem und hoffe ihr koennt mir da weiter helfen.


    Ich trainiere zur Zeit eine weibliche B Jugend in der Kreisoberliga, da wir unter den 14 Maedchen 5 Jahrgang 93 haben, werden wir gemeinsam aufsteigen in die A Jugend.


    Das Problem jetzt ist, wir haben eine Spielerin, die Jahrgang 96 geboren ist, sie gehoert zu den Besten in der Mannschaft und moechte gerne weiter bei uns spielen. In der C Jugend, wo sie eigentlich spielen sollte, da ist sie total unterfordert und schwitzt fast nicht mal im Spiel. Seitdem sie bei uns ist, ist sie total aufgeblueht, sie hat wieder richtig viel Spass am Handball und endlich Gegenwehr. Körperlich ist sie den meisten in der Mannschaft ueberlegen fuers Spiel gesehen.


    Habt ihr eine Ahnung, wo man das abklaeren muss/kann, damit sie in der A Jugendspielen darf.
    Die Jugendschutzbestimmungen wurden im Sommer 2008 geaendert, das die Spielerinnen nur eine Altersklasse aufsteigen duerfen, davor war es kein Problem eine Spielerin des aelteren C Jugendjahrgangs in die A Jugend zuziehen. Einige meiner Spielen haben es damals selbst gemacht und waren die besseren Spielerinnen als die Jahrgangsmaessig in der A Jugend spielenden. Eine Spielerin haben wir letztes Jahr schon durch diese neue Regelung verloren.


    Jeder der einigermassen Verstand vom Handball hat und sie spielen sieht, der sieht genau, dass sie in der A Jugend locker mithalten kann und das die sogenannten Jugendschutzbestimmungen sie nur in ihrer Entfaltung hindern.


    Ich bin jedem Dankbar, der ne Idee hat, dieses Problem zu loesen.


    Vielen Dank schon einmal im Vorraus

Anzeige