Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele entscheidet über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze bei Punktgleichheit die bessere Tordifferenz. Bei gleicher Tordifferenz sind Entscheidungsspiele gemäß § 44 SpO anzusetzen, die bis zum 30.06.2014 durchgeführt sein müssen. Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn
a) die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher Mannschaften;
b) die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher Mannschaften.
Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn
a) alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben;
b) Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben;
c) Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden.
Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei und mehr Mannschaften und das erste Heimrecht bei zwei Mannschaften werden ausgelost, wobei bei drei Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel, der Gewinner das dritte Spiel bestreitet.