Woher ist denn bekannt, dass es sich dabei um "Suptras" handelte?
Wenn es einen Urteilsspruch durch ein ordentliches Gericht gab, wonach Mitglieder dieser Gruppe eine Straftat begangen haben, dann ist solch eine Reaktion nachvollziehbar. Gab es solch ein Urteil?
Falls nicht, bleibt es Willkür(eigen)justiz. Durch das Hausrecht des Veranstalters natürlich gedeckt. Moralisch jedoch absolut zweifelhaft.
Was soll daran moralisch zweifelhaft sein?
Wer sich nicht im Sinne des Vereins benimmt, erhält Hallenverbot.
Völlig verständlich, schließlich muß der Verein anderweitig damit leben, dass man ihn auch über diese "Herrschaften" wahrnimmt.