Diese Vorstellung mag aus deinem rechtschaffenen Denken resultieren. Hier wird sie nicht zur Anwendung kommen, weil sie nicht zielführend ist. Schon von Anfang an erklärtes Ziel aller Beteiligter war es, den HSV in der Liga zu halten, wie auch immer. Da spielt es keine Rolle, ob die Patronaterklärungen weich, hart oder bankabgesichert sind, denn sie haben ohnehin nur Feigenblattfunktion.
Also mag ja sein, dass ich in der Hinsicht total naiv bin, aber die Lizenzierungsvorgabe "Bankbürgschaft statt selbstgemalter Zettel" war doch eine der Hauptänderungen bei der Lizenzvergabe und wurde von allen HBL-Vereinen so beschlossen, oder? Das war doch auch der Hauptgrund, warum der HSVH auch in zweiter Instanz keine Lizenz erhalten hat, weil die finanziellen Zusagen alle nicht durch solch eine rechtsverbindliche Bürgschaft gesichert waren.
Das kann also m. M. n. nicht einfach von einem Schiedsgericht komplett ausgehebelt werden, schon die "Fristverlängerung", die die Hamburger erhalten haben, weil sie bis zum 01.07. nur wieder mit "selbstgemalten Zetteln" kommen dürfen, finde ich mehr als "grenzwertig", aber ein eigenmächtiger dauerhafter Verzicht auf irgendetwas rechtlich Belastbares müßte meiner Meinung nach eine gute Grundlage für Klagen der anderen Klubs und sogar der HBL bieten.
Das kann ich mir einfach nicht vorstellen, auch von HSVH-Seite hätten sie doch auf Dauer nichts von einer nichtbelastbaren Patronatserklärung von Rudolph. Sie werden ja nach dem 01.07. noch auf Shoppingtour gehen müssen und ehrlich welcher Spieler sollte denn so blöd sein, jetzt noch dahin zu wechseln ohne sich vom Vorhandensein einer solchen Bürgschaft zu überzeugen?
Zitat
Aber während der THW Kiel meines Wissens keinerlei Angaben dazu gemacht
hat ob die eigene Lizenz für die Sasion 2014/15 eventuell an Auflagen
gekoppelt ist, verlangt er, dass ein Konkurrent seine Etatplanung und
Geschäftszahlen teilweise offenlegt.
Hat er doch gar nicht gefordert. In den Lizenzierungsvereinbarungen wird Stillschweigen zu den Lizenzauflagen vereinbart, ausgenommen sind solche die aus dem Schiedsgericht kommen. Nur die möchte er öffentlich gemacht haben und m. M. n. haben auch die anderen Vereine das Recht zu wissen, ob die Hamburger jetzt wirklich dauerhaft keine Bankbürgschaft liefern müssen oder wieviel Zeit ihnen zur Beschaffung einer solchen eingeräumt wird.