Ergänzend zu den Fragen von Löwenherz eine persönliche Meinung/Frage :
Wozu mussten die Vereine beim Lizenzantrag 2017/18 den Nachweis der Lohnabrechnungen aller im Jahr 2016 unter Vertrag stehenden Spielerinnen für Jan.-Dez 2016 abliefern wenn dann Gehaltsrückstände gar keine Auswirkung auf die Gewährung der Lizenz haben?
Wenn das juristisch jetzt tatsächlich so ist wie der anwaltliche Vertretert des HCL ausgeführt hat ----warum wird das nicht klarer formuliert und gefordert?
Oder vertritt die HBF und etwa auch das Schiedsgericht vor allem die Interessen der Vereine und deren Manager/Geschäftsführungen und nur untergeordnet der Spielerinnen?
Was kann man Spielerinnen in solchen Fällen dann raten?