Beiträge von rowi

    Tablet App für Android offensichtlich noch nicht da. Im Browser auf Tablet läuft und über Google Home auf Smart-TV streamen funktioniert auch.

    Ich kann es auf meinem einfachen Gartentablet mit Android 11 Go(!) installieren. Was für ein Tablet/Version hat Du?

    Wie kommste darauf? Ich hab DZAN auch über Apple bezahlt und zwar von Guthabenkarte. Da war auch nix teurer.

    Dann hat DAZN 30% weniger bekommen. Zumindest wenn ein Kauf innerhalb der App gemeint ist. Google ist was das angeht nicht besser, aber Sanktioniert zumindest keine Verweise auf die Kaufmöglichkeit außerhalb der App.

    Mal ganz nüchtern die Zahlen betrachtet:

    Laut Statista liegt der Marktanteil von Android und ios in Deutschland bei etwa 70%/30%. Schon daraus dürfte offensichtlich sein, dass Dyn den deutlich größeren Teil schon aus Eigeninteresse zum Programmstart versorgen wird. Wenn die Ankündigung schon nicht reicht.

    Beim ausrollen von Software ist es heutzutage üblich, dass man das nicht auf Schlag macht. Falls es ein Problem mit der Version gibt sind dann nicht gleich alle betroffen und man kann reagieren. Hier muss zudem noch eine neue Plattform in Betrieb genommen und im Livebetrieb werden. Auch wenn natürlich noch keine Spiele übertragen werden ist es ein Unterschied, ob sich ein paar Hundert Testnutzer darauf rumtreiben oder zig-Tausend.

    Daher kommt bei der Veröffentlichung der Zugangssoftware auch die Größe der Plattform ins Spiel. Samsung Smart-TV dürfte kleiner sein als ios, daher der Start damit. Lief gut, also ios dazu. Der nächste Schritt ist dann Android, was nicht nur Smartphones und Tablets sind, sondern auch die Smart-TVs mit AndroidTV inklusive Sticks wie MagentaTV oder neuere ChromeCasts. Und auch innerhalb der Androidwelt lässt sich die Verteilung steuern, es ist gut möglich, dass erst die Smart-TVs kommen und dann Smartphones und Tablets - oder umgekehrt. Oder es kommen alle Geräteklassen gleichzeitig, aber am ersten Tag nur z.B. 30% oder 50% der Geräte. Da gibt es verschiedene Spielarten. Das bedeutet dann nicht, dass das Gerät/Geräteklasse/Haarfarbe nicht unterstützt wird. Sondern nur, dass man nicht 14 Tage Zeit hat die vorgefertigten Konserven auswendig zu gucken, sondern vielleicht nur 11 oder 12.

    Entspannt euch, das erste Spiel ist noch knapp 2 Wochen hin.

    Man hat sich im technischen Bereich in den letzten Jahren an eine Bequemlichkeit gewöhnt. Da schließe ich mich ausdrücklich mit ein.

    Man ist gewohnt, alles auf einen Klick zu kriegen.

    Welche App, die nicht von Samsung stammt und Du noch nie installiert hattest, kannst Du denn jetzt auf Deinem Samsung Fernseher ohne Account installieren?

    Das was Dich da gerade nervt kommt von Samsung. Wenn das in der Vergangenheit auf Deinem Modell ohne Account ging kann das sein. Aber wie auch immer Dein Fernseher da reagiert liegt nur an Samsung. Und mit einem einmalig hinterlegten Account geht es noch immer auf einen Klick.

    Für Dich ist immer Dyn schuld, egal worum es geht. Und das nervt auch. Vermutlich wirst Du auch noch die Videobeweis und das Wetter auf Dyn zurückführen.

    Ich hab den Fernseher seit zwei Jahren.

    Ändert ja nichts daran, dass Samsung das Konto erfordert zum Download, nicht Dyn.

    Bei Android kannst du auch nichts ohne Google Konto aus dem Play Store laden und Apple erfordert eine Apple ID. Auch die Schuld von Dyn nehme ich an

    Gerade war trotz etwas Wind ein Grillen mit den Fanclubs und der Mannschaft. Und das machte Lust auf die Saison.

    Die Mannschaft war entspannt und wirkte auch mit 5 Neuen wie aus einem Guss.

    Nicolej hat als er in die Lounge kam jeden persönlich begrüßt und sich später locker mit allen unterhalten.

    Und Ljubo scheint wieder zu Hause zu sein. Er wirkte einfach nur glücklich wieder da zu sein und genauso wie ihn natürlich noch jeder kennt, kannte er auch noch alle Fanclub Urgesteine von damals.

    Nicht ganz rowi. 1, 6, und 10 darfst du bei technischer Möglichkeit nutzen. Es muss dafür aber Überwachungsequipment vorhanden sein, die dass aufklären kann.

    Das habe ich verstanden. Aber 2 ist ja gesetzt, wie geht das wenn ich 1 nicht kann? 2 ist ja 1 plus Zeitpunkt

    Die Richtlinie finde ich etwas verwirrend.

    Sie soll nicht genutzt werden bei Situation 1, aber bei Situation 2:

    SituationBeschreibung
    1Tor / Kein Tor*Zur Bestimmung, ob der Ball die Torlinie völlig überquert hat (oder nicht)
    2Tor / Kein Tor Zur Bestimmung, ob die Zeit abgelaufen oder das Spiel unterbrochen worden ist, bevor (oder nach dem) der Ball die Torlinie vollständig überquert hat

    Für mein Verständnis muss ich doch (1) wissen, um (2) beurteilen zu können

    Wir sprechen ja von Lastschriften. Meine Frau kauft z. B. alles mögliche nur noch online. Bei ner Menge verschiedener Anbieter. [...]

    Klarna und PayPal hab ich auch schon benutzt, lange vor meinem Onlinebanking. Wer Lastschrift anbietet trägt immer das Risiko des Zahlungsausfalls.

    Man muss hier denke ich berücksichtigen, dass man sich Monate vor der Abbuchung registrieren konnte. Es wird also auch bei der Lastschrift nicht sofort abgebucht. Da Dyn die Lastschrift zwar anbietet, praktisch aber an einen Dienstleister weiterreicht, der alles inkl. Bonitätsprüfung regelt, dürfte das Risiko bei dem liegen. Und wenn die Abbuchung halt "irgendwann" ist legt der andere Kriterien an, als wenn er die Lastschrift sofort durchführen kann und auch sofort eine Rückmeldung hat.
    Und auch das kann wie gesagt individuell sein. Meine Freundin musste früher immer an der Kasse den PIN eingeben. Seit sie zu mir gezogen ist soll sie unterschreiben. Es hat sich nicht geändert außer der Adresse und schon ist sie für das (für den Händler) billigere aber risikoreichere Verfahren qualifiziert. Heutzutage ist nichts mehr einheitlich, schon gar nicht online.

    Letztlich ist aber alles Spekulation und kann sich von Tag zu Tag ändern. Und es ist gut möglich, dass nicht jeder bei der Lastschrift per Onlinebanking geprüft wurde. Die Kriterien der Dienstleister sind undurchsichtig wie die Entscheidung ob PIN oder Unterschrift an der Kasse.
    Der eigentliche Punkt ist: es kann sehr gut sein, dass [alle|viele|einige] trotz Lastschrift eine Identifikation via Onlinebanking machen müssen. Ob das am Browser, an der Tageszeit oder der erst später erfolgenden Abbuchung liegt ist egal. Man kann heutzutage aber definitiv nicht mehr sagen, dass man es bei Lastschrift garantiert nie muss.

    Dass ein Zahlungsdienstleister Einblicke in mein Konto bekommt, wenn er ne Lastschrift beziehen möchte, ist mir neu.

    Noch einmal: das ist nicht grundsätzlich bei Lastschriften so und auch nicht bei jedem Zahlungsdienstleister. Aber bei durchaus vielen Dienstleistern wenn man sich mal das Kleingedruckte durchliest. Und es kann auch von den persönlichen Daten abhängen, genauso wie man an der Baumarktkasse mal den PIN braucht und mal eine Unterschrift.
    Wenn ich mich recht entsinne bucht Dyn nicht selbst ab, sondern hat das deligiert, ich meine an Klarna. Ansonsten halt mal bei dem richtigen Dienstleister gucken wie der das handhabt. Was Klarna für die Verifikation unterstützt steht hier, aber es muss nicht unbedingt jede Methode bei jeder Person und bei jedem Händler angeboten werden. Insbesondere wenn zwischen Registrierung und Abbuchung Monate liegen können, wie bei Dyn.

    Von daher ist es absolut plausibel, dass es nur mit einem Onlinebankingzugang funktioniert. Das kann morgen wieder anders aussehen oder wenn es auch Übertragungen gibt und nicht Wochen oder Monate zwischen Registrierung und Abbuchung liegen.

    Aber das ist nicht neu, sondern je nach Dienstleiser normal, egal ob Lastschrift oder Rechnung. Im Zweifel entscheidet das Derkenige, der das Risiko bei Zahlungsausfall trägt.

    Bei Sepa-Lastschriftverfahren auch?

    :huh:

    Seit wann das?

    Nicht grundsätzlich. Das kommt auf den zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister an. Der hat im Zweifel das Problem wenn das angegebene Konto ein Fremdes ist oder eine Rücklastschrift kommt wegen überzogenem Konto. Deshalb gleicht er den Namen ab und wird auch gucken, ob das Konto den Betrag grundsätzlich stemmen kann.
    Ich mag das auch nicht, deswegen nutze ich keine Zahlungsmöglichkeiten die über derartige Dienstleister laufen.

    Es gibt da zwischengeschaltete Dienstleister wie z.B. Klarna, die auch bei Rechnung oder Lastschrift Zugriff auf das Konto haben wollen um u.a. die Identitäten abzugleichen. Und dafür brauchen die Onlinezugriff.

    Ich nehm gar nix an, sondern les das, was da steht.

    Und welchen Hintergrund hatte Dein Beitrag? Doch die Befürchtung oder Annahme, dass die von Dir benötigte/bevorzugte Plattform damit zu spät kommt. Und genau das ist doch auch nicht im Sinne von Dyn. Die wollen Doch, dass Du und alle Anderen die die gleiche Plattform benötigen die Spiele sehen können. Vor allem wenn es Plattformen sind, die schon angekündigt waren.

    Nehmt doch nicht immer das Schlimmste an. Es liegt im Interesse von Dyn, dass möglichst Viele die Spiele sehen können. Und das auch von Anfang an, längst nicht jeder hat ein Jahresabo im voraus abgeschlossen und wer nichts sehen kann schließt auch kein Monatsabo ab.

    MacOS 10.9 erhält seit 1. Dezember 2016(!!) keine Sicherheitsupdates mehr. 10.15 hat immerhin noch bis vorigen September Updates bekommen.

    Kann man noch einsetzen, sollte man aber seit Jahren nicht mehr. Und das kann ich nicht unterstützen, ein Computer ist keine Schubkarre die man noch benutzt weil sie ja noch gut ist.

    Ein aktueller Opera basiert wie ein aktueller Edge oder natürlich Chrome auf Chromium, das sollte keinen Unterschied machen. Das Zertifikat ist von Let's Encrypt und vom 10.07.. Kannst Du das angeblich ungültige Zertifikat ansehen?