Wenn er am 1. Oktober festgespielt wäre, hätte er 2 Spiele aussetzen müssen. Das hat er am 8. und 15. gemacht, also ist er am 22. wieder frei.
01.10.15 Zweiter Einsatz in A --> Festgespielt gemäß § 55 Abs. 3 Satz 1 DHB-SpO
08.10.15 Spiel A (kein Einsatz) --> Festgespielt
15.10.15 Spiel A (kein Einsatz) --> Festgespielt
22.10.15 zweiter Einsatz in A --> Wieder frei gemäß § 55 Abs. 5 Satz 1 DHB-SpO.
Damit er aber frei ist, muss er Festgespielt gewesen sein, sonst bringt das 2x Aussetzen nichts.
Eine Sache noch: In Pokalspielen gilt § 45 Abs. 5 Satz 2. Danach ist der Spieler nurnoch für die Pokalmeisterschaften seiner Mannschaft spielberechtigt, in der er als Spieler eingesetzt worden ist. auch wenn sie ausgeschieden ist. Das heißt, spielt er einmal im Pokal mit Mannschaft A, kann er nurnoch für diese Mannschaft eingesetzt werden, da er bei Mannschaft A festgespielt ist.