Hier hat der Zeitnehmer (eventuell auch der EHF-Offizielle) nicht korrekt agiert. Den er hat nach Regel 18:1 die Verantwortung, über die Hinausstellungszeit des hinausgestellten Spieler. Hier wurde ein Verstoß gegen Regel 4:6 begangen. Gemäß Erläterung 7 muss bei einem Wechselfehler oder regelwidriges Eintreten eines Spielers (Regel 4:2-3, 5-6) der Zeitnehmer (oder wenn vorhanden, der Deligierte) das Spiel ohne Rücksicht auf die Vorteilsregel 13:2 und 14:2 umgehend unterbrechen. Ob nun das Vergehen geahndet wird, entscheiden die Schiedsrichter. Den nur die Schiedsrichter haben Ahndungsbefugnisse.
Es ist aber kein spielentscheidender Regelverstoß, den es war noch lange zu spielen. Da kann man noch eine Menge machen. Der Fall, den das Bundesgericht hatte, war ja kurz vor Schluss passiert, Daher war es dort ein spielentscheidender Regelverstoss und damit eine Neuansetzung möglich. Das ist hier nicht der Fall.
Aber hier hätte man es sich leichter gemacht, wenn man sicherheitshalber nochmal nachzählt, ob auch wirklich einer weniger auf dem Parkett steht. Und das geht, den bevor fortgesetzt wird, nehmen normalerweise Schiedsrichter und Zeitnhemer Blickkontakt auf und sichern sich durch Handzeichen ab, ob auch alles in Ordnung ist.