Warum macht ihr euch das so schwer? Schmidt hat wohl mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gegen eine Schiedsrichter-Entscheidung protestiert. So sieht das zumindest im Ablauf aus, was ich mir mehrfach angeschaut habe. Er muss übrigens nichts gesagt haben, man kann auch nonverbal reklamieren. Das wird genauso bestraft.
Entscheidend ist halt, wie intensiv die Reklamation war. In diesem Fall ist das ein Vergehen nach Regel 8:7 a), was progressiv bestraft wird. Würde Schmidt lautstark reklamieren und dabei auch intensiv gestikulieren oder sich sogar provokant verhalten, würde er sofort eine Hinausstellung erhalten, weil er gegen Regel 8:8 a) verstoßen hat.
Eine Beleidigung kann man nicht mit einer Hinausstellung bestrafen, da es sich hier um ein besonders grob unsportliches Verhalten handelt, welches in Regel 8:10 a) aufgeführt ist. Die einzige Strafe ist die Disqualifikation mit Bericht. Bitte daher zwischen Reklamation und Beleidigung unterscheiden.
Übrigens wäre die Hinausstellung regeltechnisch korrekt, wenn Schmidt den Ball nicht sofort fallen lässt oder niederlegt, damit dieser spielbar ist. Es wird gemäß Regel 8:8 b) direkt mit einer Hinausstellung bestraft.
Aber wie gesagt, ich bin mir sehr sicher, das es hier eine progressive Strafe wegen Reklamation gegen die SR-Entscheidung war.