Also es ist ein Vergehen nach 8:10 c)
ZitatWenn der Ball in der letzten Spielminute nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, gilt dieses Vergehen als besonders grob unsportlich. Dies gilt für jegliche Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Pass abfangen, Stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben).
Die Strafe lautet normalerweise Disqualifikation mit Bericht und wenn der Abwurf nicht ausgeführt wurde, müsste es mit Abwurf weiter gehen. Wenn jetzt aber wirklich diese Bundesliga-Regelung hier nicht greift, haben die Schiedsrichter einen richtigen "Bock" geschossen. Diese Regelung mit Disqualifikation ohne Bericht plus 7-Meter-Wurf für die nichtfehlbare Mannschaft sollte aber eigentlich nur in den Bundesligen der Männer und Frauen getestet werden, nicht im DHB-Pokal. Soweit wurde das doch mal veröffentlicht. Der Spieler hat nur Disqualifikation bekommen, ist damit nicht gesperrt.