Beiträge von Funkruf

    Da ich ja aus dem Fußball gekommen bin, kenne ich das (nur gab es da noch nicht den VAR). Da war Regel 1 bis 17 auch noch verständlicher und es gab auch noch keine Karten für die Offiziellen (was ich mit der Einführung der Offiziellen-Bestrafung durch Karten viel besser finde). Die Entscheidung wäre richtig, wenn es den Schiedsrichter oder den beiden Assistenten oder dem Vierten Offiziellen aufgefallen wäre und dann so getroffen worden wäre. Hier wurde es durch Rückfrage beim VAR gelöst.

    Und ja, es ist machbar.

    Neben Leipzig hat sich auch Badstübner sehr darüber geärgert, er stand auch wirklich hilflos bei der Szene darum. Richtig war die Verwarnung für Kimmich, den er hat protestiert und eventuell sogar zu dieser VAR-Maßnahme aufgefordert (was verboten ist und eine Verwarnung bedeutet).

    Das gehört zu den Regeln inzwischen. Inzwischen sind die Fußballregeln nicht mehr nur Regel 1 bis 17 (so wie vor dem VAR, Beispiel aus 2017/2018).

    Davon aber ab, das zeigt einfach wieder mal, dass selbst Unerwartetes passieren kann. Jedenfalls ist das kein Einspruchsgrund. In den DFB-Regeln ist festgelegt, dass ein Spiel grundsätzlich gewertet wird, auch wenn "unzulässige Situationen/Entscheidungen bei einer Videoüberprüfung untersucht werden". Daher ist eine Aberkennung des Münchner Sieges am Grünen Tisch bei einem möglichen Einspruch der Leipziger ausgeschlossen (sie haben auch selber darauf verzichtet).

    Hier kann man aber Badstübner nicht den Vorwurf machen, er hat halt nicht gesehen, was passiert war. Mich hat es nur gewundert, wieso nicht früher was unternommen wurde, wenn Schiedsrichterassistent Schüller, beim dem die Aktion war, später Badstübner auch auf die Aktion noch angesprochen hat, wieso hat er dann nicht sofort die Fahne gehoben (mit Pieptonauslösung zum Schiedsrichter) und Sprachkontakt aufgenommen? So sah das alles wirklich merkwürdig aus.

    Aber um die Brücke zum Handball zu schlagen, es zeigt einfach wieder mal, dass man die Schiedsrichter und deren Assistenten sensibilisieren muss, auch auf solch unerwartete Szenen vorbereitet zu sein. Ansonsten muss man halt schauen, ob man sowas durch Klarstellungen oder Anpassungen in den Fußballregeln bessert.

    Mit anderen Worten, du brauchst nur sowas, um dann wie Rumpelstilzchen zu toben. Man, Man, Man, Rheiner. Dabei war der Supercup, besonders in der 2. Hälfte so spannend. Ich weiß schon warum ich mir auch sowas reinziehe. Aber ich schaue ja auch Fußball (1. - 3. Liga und DFB-Pokal, sowie UEFA-Wettbewerbe).

    Alle 26 Mannschaften sind in einem Topf. Es ist so, dass erst die erste Mannschaft der Partie gezogen wird und dann die zweite Mannschaft. Anschließend wird geschaut, wer in der niedrigen Liga 2024/2025 war. Und die haben dann Heimrecht, bei gleicher Liga gilt die Reihenfolge der Ziehung (Erstziehung=Heim; Zweitziehung=Gast).

    Hier mal die Übersicht der Mannschaften.

    Gewinner der 1. Runde im DHB-Pokal 2025/26:

    Bergischer HC*

    GWD Minden*

    TV 05/07 Hüttenberg

    HSC 2000 Coburg

    TSV Bayer Dormagen

    HC Elbflorenz 2006

    TV Großwallstadt

    Dessau-Roßlauer HV 06

    VfL Eintracht Hagen

    HSG Nordhorn-Lingen

    TV Emsdetten

    Qualifizierte Erstligisten aus der Saison 2024/25:

    Füchse Berlin

    SC Magdeburg

    SG Flensburg-Handewitt

    TSV Hannover-Burgdorf

    VfL Gummersbach

    TBV Lemgo Lippe

    Rhein-Neckar Löwen

    HSV Hamburg

    ThSV Eisenach

    Frisch Auf Göppingen

    SC DHfK Leipzig

    HSG Wetzlar

    HC Erlangen

    TVB Stuttgart

    SG BBM Bietigheim*

    *Für die Auslosung gilt die Ligazugehörigkeit der Saison 2024/25, weshalb die SG BBM Bietigheim als Erstligist und GWD Minden sowie der Bergische HC als Zweitligisten geführt werden.

    Die gewinnenden 13 Mannschaften der 2. Runde kommen zusammen mit den Top-3-Teams des REWE-Final-Four in den Lostopf Achtelfinale.

    Eigentlich in jeder. Die Schiedsrichter und verantwortlichen Funktionäre bei der DFB Schiedsrichter GmbH (also die Schiedsrichterkommission der DFB-Bundesschiedsrichter) äußern sich zu einigen Situationen. Es ist besonders interessant, nun den Schiedsrichterfunk dazu zuhören, da kannst du mal hören, wie es dort abgeht.

    Aber wir dürfen hier eine Sache nicht vergessen: Fußball ist nun mal eine sehr medienwirksame Sportart. Und wir können vom Glück sagen, dass es vom DFB das OK für das Schiedsrichter-Interview gibt. Natürlich gibt es dazu eine Anweisung, wie und wann es erfolgen soll.

    Aber diese Dokumentation ist wirklich sehr gut, denn sie soll zeigen, wie es da oben abläuft und mal ein Blick von Seiten der Schiedsrichter geben. Und das soll auch für die Basis eine Werbung sein, denn auch der Fußball hat ein großes Problem, mit den Schiedsrichternachwuchs. Kein Wunder: Anfeindungen, Beleidigungen oder schlimmsten Falle (körperliche) Angriffe auf den Schiedsrichter sind eine der Hauptgründe für den Abgang als Schiedsrichter. Der DFB hat wenigstens wieder seit 2 Jahren eine steigende Anzahl von Schiedsrichter und ist wieder bei über 60.000 Schiedsrichter im DFB-Gebiet.

    Also: § 15, Abs. 1 DHB-SpO (Erwachsenenspielrecht) sagt, dass unterhalb der 2. Bundesliga pro Spieljahr für maximal 2 Vereine das Spielrecht für Erwachsene erteilt werden kann. Am Ende des Spieljahres (das ist der 30. Juni des folgenden Jahres gemäß § 8 DHB-SpO) erlöschen dann die Spielrechte gemäß § 15, Abs. 7 DHB-SpO.

    Nach § 15, Abs. 2 DHB-SpO wird geregelt, wer der Erstverein und wer der Zweitverein ist. Der Erstverein ist der erste Verein, dem die Spielberechtigung erteilt wird. Sie ist festgelegt, wenn der Spieler dort zum ersten Mal bei einem Meisterschaft- oder Pokalspiel zum Einsatz kommt (siehe auch § 15, Abs. 4 DHB-SpO). Sollte eine weitere Spielberechtigung erfolgen und es gab keinen Spieleinsatz, muss zuvor eine verbindliche Erklärung bei Beantragung erfolgen (§ 15, Abs. 5 DHB-SpO).

    Gemäß § 15, Abs. 3 DHB-SpO kann das Zweitspielrecht im Erstverein oder für einem anderen Verein erteilt werden. Für einen anderen Verein kann das Zweitspielrecht nur für Spieler*innen ohne vertragliche Bindung und unterhalb der Regionalliga erteilt werden. Das Zweitspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse. Die Entfernung zwischen den Vereinssitzen muss mindestens 100 km (kürzeste Fahrtstrecke) betragen.

    Man kann bis zum 15. Januar eines Jahres einmalig das Zweitspielrecht nach § 15, Abs. 6 DHB-SpO wechseln.

    Gibt es eine persönliche Sperre gemäß § 15, Abs. 8 DHB-SpO, bist du für beide Mannschaften gesperrt (außer du hast eine automatische Sperre nach § 17, Abs. 1 DHB-RO wegen einer rot/blauen Karte erhalten). Die Vereine haben die Verpflichtung, sich darüber informieren.

    Und wenn alle Mannschaften, wie die ein Spielrecht besteht, zurückgezogen werden, kann gemäß § 15, Abs. 9 DHB-SpO ein weiteres Spielrecht erteilt werden.

    Kommen wir zum berüchtigten § 55 DHB-SpO, welcher die Spielberechtigung in Meisterschaftsspielen einschränkt.

    Nach § 55, Abs. 1 DHB-SpO wird für Vereine mit mehreren Mannschaften in der Altersklasse das Spielrecht für Spieler oder Spielerinnen im Meisterschaftsspielen eingeschränkt, indem sie für die höhere Mannschaft festgespielt sind, wenn sie zwei aufeinanderfolgende Spiele dort mitspielen. Dann dürfen sie in der niedrigen Mannschaft nicht teilnehmen, bis zwei Spiele in der höheren Mannschaft, wo der Spieler oder die Spielerin sich festgespielt hat, ohne sie durchgeführt wurden oder 8 Wochen seit dem letzten Einsatz verstrichen sind. Der Tag, an dem der Spieler/die Spielerin in der höheren Mannschaft mitgespielt hat wird in der 8-Wochen-Frist eingerechnet. Man kann die Spielberechtigung während einer persönlichen Sperre nicht wiedererlangen. Also kann der Spieler sowohl in der 1. und auch in der 3. Männermannschaft spielen. Er muss nur aufpassen, dass er nicht in der höheren Mannschaft sich festspielt. Dann ist er für die dritte Mannschaft nicht teilnahmeberechtigt.

    Spielt gemäß § 55, Abs. 2 DHB-SpO ein Spieler oder Spielerin, welche bis zum Ende des Spieljahres, indem sie ihr 23. Lebensjahr vollenden, bei Mannschaften in den beiden Bundesligen im Erwachsenenbereich oder in der 3. Liga, wird ihr Spielrecht nicht eingeschränkt, wenn sie ausschließlich nur dort zum Einsatz kommen.

    Grundsätzlich wird das Spielrecht bei Spieler oder Spielerinnen gemäß § 55, Abs. 3 DHB-SpO bei Erwachsenenmannschaften, innerhalb von § 15 DHB-SpO, nicht eingeschränkt, wenn sie bis zum Ende des Spieljahres, ihr 21. Lebensjahr vollenden. Aber Achtung: Die Landesverbände können in den von ihnen geleiteten Spielbetrieb unterhalb der vierten Liga (Regionalliga) einschränkende Regelungen beschließen..

    Und gemäß § 45, Absatz 8 DHB-SpO ist zu beachten, dass die Teilnahme an der Pokalmeisterschaft sich an den wahrgenommenen Spielrechten und ist auf diese Mannschaften begrenzt. Erfolgt der Einsatz vor dem ersten Meisterschaftsspiel der Saison, nimmt der Spieler oder die Spielerin mit diesem Einsatz das Spielrecht für diese Mannschaft nach §§ 15,19 wahr. Und damit ist er oder sie für die Pokalmeisterschaften in der Mannschaft desselben Vereins innerhalb eines Spieljahres festgespielt, in der er oder sie erstmals eingesetzt wurde. Selbst wenn diese Mannschaft ausscheidet.

    Eine kurze Bitte an truncatellina. Deine getätigte Äntwort auf den zitierten Beitrag zur Brustvergrößerung hat einen sexistischen Charakter und wurde daher entfernt. Auch wenn du es zum Spaß gesagt hast, lass das besser, denn es gibt hier auch weibliche Mitglieder, die sowas nicht toll finden. Danke.