In der Szene wäre Rot die richtige Entscheidung gewesen, er erwischt ihn mit voller Wucht, der Spieler bleibt liegen und muss behandelt werden. Auf Absicht kommt es nie an, gesundheitsgefährdend ist gesundheitsgefährdend,mit oder ohne Absicht.
Moment, es ist ein sehr großer Unterscied, ob Absicht dahinter steckt oder nicht. Den dass wirkt sich auf das Strafmaß aus. Wenn du das mit Absicht machst, siehst du die Blaue Karte (Regel 8:6 b)).
Zu diesen Fall. Bei sowas sollte immer erstmal beratschlagt werden, wie man das ahnden will, selbst wenn es nur eine Hinausstellung wird. Du hast aber recht, wenn der Tor-SR jetzt eine Disqualifikation ausspricht, gilt diese, da sie gemäß 17:6 die schwerwiegende Strafe bei der Regelwidrigkeit ist (sie muss übrigens nicht gleichzeitig gegeben werden, sie muss aber für die selbe Regelwidrigkeit gelten und bevor das Spiel wieder angepfiffen wird).
Und ja, es gibt eine Einstufung der Bestrafung:
- Regelwidrigkeiten, deren Aktionen überwiegend oder ausschließlich gegen den Körper des Gegenspieler gerichtet sind --> Progression (Regel 8:3)
- Regelwidrigkeiten, bei denen der fehlbare Spieler die Gefährdung seines Gegenspielers in Kauf nimmt --> Mindestens Hinausstellung (Regel 8:4)
- Regelwidrigkeiten, mit dem der Gegenspieler gesundheitsgefährdend angegriffen wird --> sofort Disqualifikation (Regel 8:5)
- Regelwidrigkeiten, die durch eine besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktion begangen wurde --> sofort Disqualifikation + Bericht (Regel 8:6)