Die Schiedsrichter für das Final Four wurden soeben veröffentlicht.
Die Gespanne Geipel/Helbig, Baumgart/Wild und Behrens/Fasthoff sind für die Finalspiele nominiert worden. Wer welche Partien leiten wird, wird erst am Abend vor dem REWE Final-Four bekannt gegeben.
Fest steht auch, dass die Schiedsrichter den Videobeweis mit 8 Kamerasignale vor Ort zur Verfügung haben. Darauf kann zurückgegriffen werden, bei
1. Verdacht auf ernsthafte und unfaire Aktionen außerhalb des Sichtfeldes der Schiedsrichter und ohne Bezug zur Spielhandlung oder zum Ball.
2. Im Falle einer Disqualifikation zur Überprüfung, dass der richtige (fehlbare) Spieler disqualifiziert wurde.
3. Im Falle einer Konfrontation von zwei oder mehr Spielern (Rudelbildung).
4. Im Falle eines Zweifels der Schiedsrichter, ob eine Disqualifikation nach Regel 8:5 oder 8:6 auszusprechen ist (Rote oder Blaue Karte)
5. Bei Zweifeln der Schiedsrichter im Falle von Spielhandlungen in den letzten 30 Sekunden, die ggf. nach den Regeln 8:10c oder 8:10d zu bewerten sind.
6. Bei Zweifeln der Schiedsrichter im Falle von Spielhandlungen in den letzten 30 Sekunden, wenn die angreifende Mannschaft ohne Torwart spielt und den Ball verliert (bspw. bezüglich der Entscheidung, ob auf 7m entschieden werden muss).
7. Tor oder kein Tor: Entscheidung, ob der Ball die Linie komplett überquert hat.