Wohl am ehesten dem, der sie generiert
Der Person, der die Daten während des Spiels erfasst?
Oder dem Heimverein, der ja verpflichtet ist, sie zu erfassen?
Oder der HBL?
Oder dem DHB?
Oder dem IT-Dienstleiter, der sie speichert, verarbeitet und zur Verfügung stellt?
Am ehesten demjenigen, dem sie lt. Vertrag gehören.
Aber den Vertrag kennen wir wohl nicht
Sollte es im Vertrag nichts geben, müsste das Urhebergesetz gelten:
Zitat
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes
Und damit wäre es dann wohl der IT-Dienstleister.
Bin aber kein Jurist ...