Dann veröffentliche ich meinen Kommentar zu dieser Angelegenheit jetzt im dritten Forum ![]()
Zitat
Es wurde bisher nicht gegen das Forum geklagt.
Der Streitwert ist grenzdebil schwachsinnig und würde vor keinem Gericht halten, die Begründung für den Streitwert its absurd.Der Name wird bestimmt nicht unter google.de von dem angeschriebenen Webmaster verwendet - vielleicht sollte die werte Kanzlei da mal lieber google verklagen.
Fristen sind so zu setzen, dass sie auch realistischerweise eingehalten werden können - 3 Tage bzw. einen Werktag halte ich da für nicht ausreichend.Und schließlich und endlich wäre mal zu klären, ob hier der geschützte Name überhaupt "im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken" genutzt wird - das halte ich nämlich auch für sehr grenzwertig.