Zitat
Original von Freischiessen
Und passend dazu, dass uns allen in dieser Form sicherlich nicht bekannte, mögliche Strafmaß, das den HSV hätte treffen können. Da heißt es nämlich unter §3 Bußgelder/Gebühren (Punkt „e“): Nichterfüllung von Auflagen bei nochmaliger Nachfrist: Punktabzüge bis 8 Punkte oder Lizenzverweigerung für die Folgesaison.
Doch, ist längst bekannt. Hat Waldorf in diesem Thread schon gepostet, wir wissen, dass als weitere Strafe ein Lizenzentzug möglich ist.
Zitat
Original von Freischiessen
Noch Fragen? Man stelle sich nur vor, ein Dritter stellt jetzt den Insolvenzantrag. Soll anschließend das Arbeitsamt die Gehälter der HSV-Profis bezahlen? Eine größere Ungleichbehandlung gegenüber den sauber arbeitenden kleineren Klubs kann es doch wohl nicht geben.
Sicherlich ist das den anderen Vereinen gegenüber ärgerlich und unfair - das ist allerdings der Gang des Insolvenzverfahrens. Ich kann da grundsätzlich erstmal nichts schädliches dran feststellen - wenn Autohändler XY Pleite macht, weil er seine Konkurrenten schädigt, in dem er Fahrzeuge "zu billig" verkauft und dann Inso anmeldet, dann ist das Verfahren nicht anders. Das wird den anderen Autohändlern auch nicht gefallen - ist aber nun mal so.
Hier müssten dann, um Gleichbehandlung zwischen den Vereinen herzustellen, die Lizenzbestimmungen greifen - dazu unten mehr.
Zitat
Original von Freischiessen
Und noch eine Frage? Sollte der Insolvenzverwalter zur Rettung der OmniSport ein Insolvenzplanverfahren einleiten, bei dem alle Gläubiger auf 80 bis 90 Prozent ihrer Forderungen verzichten müssen, wie verhält sich dann beispielsweise die Berufsgenossenschaft? Ich weiß z.B., dass GWD Minden noch heute seine Altschulden mit großen jährlichen Belastungen tilgt und die Berufsgenossenschaft nicht mit 50 Prozent oder weniger der Schulden zufrieden war. Wo wäre jetzt hier die Gleichbehandlung?
Grundsätzlich weiß ich nicht, wie sich das mit der BG verhält. Ich halte das neben den Forderungen des Finanzamtes, wie ja auch schon von Ronaldo und in den Zeitungsartikeln angesprochen, für die große Unwägbarkeit - wenn die ganze Sache nicht sogar als kompletter Betriebsübergang gewertet wird und dann alle Forderungen auf die neue Betreibergesellschaft übergehen.
Eine Sache darfst Du allerdings bei aller Gleichbehandlung nicht vergessen - GWD Minden hat (meines Wissens nach) nicht Insolvenz bzw. Konkurs angemeldet. Insofern wäre eine unterschiedliche Behandlung der Altschuldden von GWD und HSV juristisch betrachtet sehr wohl okay.
Um hier eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, müssten eben die Lizenzbestimmungen der HBL eingreifen, was sie ja grundsätzlich auch tun. Sollten allerdings (bitte Konjunktiv beachten) die Lizenzbestimmungen einen Ausweg ermöglichen, kann man es dem HSV meiner Ansicht nach nicht übel nehmen, dass er versucht, diesen Weg zu beschreiten - das würde jeder so machen. Die Verantwortung dafür würde dann bei den liegen, die diesen Ausweg ermöglicht haben (sprich denjenigen, die die Lizenzbestimmungen geschrieben und abgesegnet haben).
Zitat
Original von Freischiessen
Und noch eins zum Abschluss: Ich werde den Eindruck nicht los, als wenn Herr Bohmann inzwischen dem HSV mit seinen Aussagen, Taten und Wünschen näher steht, als dem Rest der Liga.
Daher sollte Bohmann gleich mit dem HSV „fliegen“!
Nun äh, für diesen Wunsch wirst du hier in der HE vermutlich überwiegend Zustimmung ernten - von mir auch 