Beiträge von Teddy

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    Original von T.N.T.
    Zur Not durchforste bitte auch noch einmal dieses Forum, wie von mir am Anfang der Diskussion empfohlen.

    Danke, habe ich getan - und zumindest zwei weitere norddeutsche SR-Kollegen gefunden, die meine Meinung teilen (und natürlich viele andere - vor allem aus Baden - die anderer Meinung sind). Ich stehe also mit meiner Regelauffassung/ -auslegung nicht alleine.
    Abgesehen davon, dass die in der HE nicht vertretenen SR, die das bereits so gepfiffen haben, mir auch zustimmen würden ;)

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    Original von T.N.T.
    Aus dem laufenden Spiel ist keine Bestrafung eines Kopftreffers möglich, also nicht einmal eine Verwarnung oder Hinausstellung !!!


    Auch wenn ihr das noch immer wieder wiederholt: Ich habe meine Begründung als Regelauslegung geliefert, warum ich das anders sehe. Vorläufig bleibe ich bei meiner Auslegung - auch wenn ich mich dadurch als absoluten Sturkopf (und unbelehrbaren Juristen) oute.

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    Original von T.N.T.
    P.S.: 8.5b bezieht sich, auch wenns nicht explizit dasteht, angeblich nicht auf Treffer durch einen Ball.


    Mit 8:5b argumentiere ich auch nicht, ich argumentiere mit dem Grundtatbestand des 8:5 bzw. seinem Verhältnis zu 8:4 und der Definition von Unsportlichkeit.

    Ich habe aber inzwischen mehrfach von Schiedsrichteranweisungen gelesen, nach denen ein Kopftreffer aus dem Spiel nicht bestrafbar sein soll. Kann mir irgendjemand einen Tipp/ eine Fundstelle geben, wo genau ich DIESE SR-Anweisung finde? Vielleicht macht mich das ja schlauer ...

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    Original von SRBHV
    Das ich einen Spieler nicht bestrafen kann wenn er aus dem Spiel heraus einen Abwehrspieler oder einen Torwart am Kopf trifft ergibt sich automatisch aus der Regel 8:5 e

    --> Hier wird nur von einem Direktwurf also FW, 7m-Wurf usw.
    gesprochen.

    Normtechnisch gesprochen handelt es sich (Helge, Karsten oder Rene bitte korrigieren) bei den Ziffern 8:5a bis 8:5e um Regelbeispiele, die den Grundtatbestand des 8:5 "Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren." konkretisieren und beispielhaft ausgestalten. Die Betonung liegt auf RegelBEISPIEL - somit sind auch andere Aktionen als die in Ziffer 8:5a bis e beschriebenen mit Disqualifikation bestrafbar, wenn sie denn den Grundtatbestand des gesundheitsgefährdenden Angriffs erfüllen.
    Insofern schließen die Regelbeispiele der 8:5a bis e NICHT eine Bestrafung anderer Aktionen aus, wenn sie denn gesundheitsgefährdend sind.

    Darüber hinaus sagt 8:5 direkt nichts zum Thema Unsportlichkeit aus. Das heißt, selbst wenn ich zu dem Ergebnis komme, das ein Wurf aus dem Spiel ins Gesicht des Torwarts nicht gesundheitsgefährdend ist, dann sperrt 8:5 keineswegs die Anwendbarkeit von 8:4. Wenn ich also zu dem Schluß komme, dass ein Wurf ins Gesicht eine Körperliche Ausdrucksform ist, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar ist (und dafür spricht meiner Meinung nach einiges), dann bestrafe ich dafür progressiv nach 8:4.

    Abgesehen davon hat man mich gelehrt, dass das Antäuschen des Offensivspielers mit dem Ball Richtung Kopf des Gegners ebenfalls eine progressiv zu bestrafende Unsportlichkeit ist. Wenn bereits das Antäuschen Richtung Kopf unsportlich ist, dann ist das Werfen Richtung Kopf erst recht unsportlich.
    Und wie gesagt: Ich habe bereits mehrfach progressive Bestrafungen für Angreifer wegen Wurf auf den Kopf erlebt - und ich selber würde es als SR in so einer Situation auch geben - Regelargumentation wie oben.

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    Original von Panic116
    Im Regelheft ist es zwar nicht geschrieben, aber ich bin mir zu 95 % sicher, dass es geschrieben steht, dass ein Spieler nicht wegen einem Kopftreffer aus dem Spiel heraus bestraft werden darf.

    WO??
    Ich will endlich wissen, wo das steht ...

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    Original von Schieri_neu
    Würd´ mich mal das Urteil eines mögl. Einspruchs interessieren.

    Mich auch ... und für alle, die diese Diskussion für kleinkariert halten :D Mir ist natürlich auch klar, dass wir hier einen reichlich seltenen Fall diskutieren, da eben kaum ein Torwart still stehen bleibt.

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    Original von Schieri_neu
    Man kann natürlich; aber fühlst du dich in der Lage, einem Spieler "in den Kopf" zu schauen, ob da Absicht dahintersteht?

    Warum sollte mich das interessieren?
    Wenn ein Abwehrspieler einem springenden Offensivspieler von hinten auf den Wurfarm haut, dann gibst Du ihm Rot, egal ob er sagt, "ich wollte doch nur den Ball treffen" oder ob er sagt, "ich wollte ihm den Wurfarm weghauen".

    Wenn jemand daher eine körperliche Ausdrucksweise an den Tag legt, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar ist (dem stillstehenden Torwart den Ball ins Gesicht dreschen), dann frage ich auch nicht nach Absicht ... raus mit ihm für 2 Minuten.

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    Original von Schieri_neu
    aber es gibt dort keine Bestrafungsmöglichkeit aus dem Spiel heraus - leider!

    Aha ... und was ist mit Regel 8:4 und Regel 8:5? Für mich gibt es da sehr wohl Möglichkeiten, eine Bestrafung - oder im schweren Fall auch eine Disqualiikation - zu rechtfertigen.
    Man kann auch Situationen, die nicht explizit im Regelwerk oder den Erläuterungen enthalten sind, unter die Bestimmungen des Regelwerkes fassen.

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    Original von Schieri_neu
    Nein, nein und nochmals nein

    Warum nicht? Hälst Du es nicht für unsportlich, den sich nicht bewegenden Torwart ins Gesicht abzuschießen? Egal, ob das nun aus dem Spiel heraus oder vom 7m-Punkt erfolgt?

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    Original von T.N.T.
    habe mich aber selbst bei meinem Schirilehrwart (immerhin auch Zweitligaschiedsrichter) erkundigt, und der hat mir das so unmißverständlich vermittelt.
    Sobald Du in einer Situation aus dem Spiel heraus ROT zeigst, beugst Du als derjenige, der eigentlich danach leiten soll, das geltende Recht.

    Situation:
    Außenspieler springt ein, Torwart steht stocksteif am Pfosten (keine Bewegung), Angreifer hämmert den Ball dem Torwart mitten ins Gesicht.

    Die Situation habe ich so selber erlebt (als Mitspieler des Torwarts). Torwart mit Nasenbluten und reichlich benommen raus, für das Spiel nicht mehr wieder einsetzbar.

    Für MICH ist dieses Angreiferverhalten eindeutig eine Unsportlichkeit, die ich nach 8:4 bestrafen kann (von 8:5 als gesundheitsgefährdenden Angriff will ich mal hier nicht ausgehen - und wie gesagt, die Buchstaben bei 8:5 sind Regelbeispiele, ich kann auch andere gesundheitsgefährdende Angriffe mit Disqualifikation bestrafen ... so zumindest interpretiere ich als Jurist den Regeltext). Der Schiedsrichter in der Situation sah das übrigens genauso und hat den Außenspieler mit 2 Minuten auf die Bank geschickt.

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    Original von Dany
    Es war ja nicht aus dem Spiel heraus sondern ein direkter FW und da gilt das gleich wie beim 7m also ROT.

    Da sind wir uns schon längst einig, darum geht es gar nicht mehr. Es ging jetzt in einer Erweiterung der Fragestellung darum, ob ggf. auch Kopftreffer aus dem Spiel heraus zu bestrafen sind/ bestrafbart sind. Ich meine ja, andere meinen nein - so ist das halt manchmal.

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    Original von T.N.T.
    Alle Kopftreffer, die aus dem Spiel heraus geschehen, sind NICHT "strafverfolgbar".


    Ich halte Kopftreffer aus dem Spiel heraus gegen den sich nicht bewegenden Spieler (wie oben ausgeführt) sehr wohl als Unsportlichkeit für bestrafbar.
    Solche Entscheidungen habe ich auch immer mal selbst erlebt.

    Naja, so ein paar Einfälle:

    - mit der ganzen Mannschatf irgendwo Kanufahren (ist aber vielleicht im März für ungeübte Kajakfahrer etwas kühl).

    - mit der ganzen Truppe irgendwo Fahrrad fahren und zum Grillen unterwegs mit einem "Versorgungsfahrzeug" treffen :D

    - als Norddeutscher würde ich jetzt sagen: mit den Jugendlichen eine Runde boßeln gehen.

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    Original von Olaf
    "Wir müssen es akzeptieren, daß ein Verein den Operationstermin benennt, unabhängig davon, ob der Zeitpunkt aus medizinischer Sicht richtig ist."


    Dazu fehlt mir das Wissen, ob und wann die OP sinnvoll oder erforderlich ist. Dass Brandt ein Interesse hat, Hennign Friotz jetzt oprieren zu lassen und ihn während der Bundesliga-Spielzeuit wieder fit werden zu lassen, damit er dann zur WMN mit kann, ist auch klar. Aber ob das aus mediznischer Sicht der richtige Weg wäre, weiß ich auch nicht ...

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    Original von Olaf
    Ist es tatsächlich der falsche Zeitpunkt, sprich: zu spät, weil die Gegner möglicherweise durch gezielte Würfe auf die Seite mit dem verletztem Arm zum einen ihre Trefferchance erhöhen könnten und zum anderen die Verletzung eventuell verschlimmern könnten?


    Das weiß ich nicht, das ist in erster Linie eine Frage, die die Ärzte beantworten müssen. Ich weiß nicht ,inwiefern die verletzung Henning Fritz behindert, inwiefern sie akut behandlungsbedürftig ist.
    Ansonsten ist es ja nicht wirklich etwas neues, wenn fällige Operationen, die mit längeren Phasen der arbeitsunfähigkeit einhergehen, auf Zeitpunkte verschoben werden, wenn es am besten "passt". Das machen Hochleistungssportler, aber auch eine mehr oder minder nicht akute Knie-OP wird jeder Patient so schiebne, dass sie ihn persönlich am wenigsten schlimm trifft.

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    Original von Olaf
    Ist der THW jetzt eine Ansammlung vaterlandsloser Gesellen, weil sie der Nation Henning bei der WM in Tunesien vorenthalten?


    Nein, denn tatsächlich zahlt der THW Henning Fritz das Gehalt - und daher hat auch der THW in erster Linie Anspruch auf die Arbeitsleitung von Henning Fritz. Von dhaer finde ich es vollkommen okay, wenn der THW zusammen mit Fritz sagt, dass dann operiert wird, wenn es dem THW am besten passt.

    Nicht vergessen sollte man dabei auch, dass Fritze durch die EM Anfang diesen Jahres und die olympischen Spiele im Sommer diesen Jahres (beides Nationalmannschaftsevents) schon länger keine echten Erholungs- und Regenerationsphasen mehr hatte.

    Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass man einen gerade in die 2. Liga aufgestiegenen Verein (ich prognostiere die nächste Saison) zum Hometeam in einer 10.000 Personen Arena machjen will. Das wäre einfach grober Unfug - und auch für Burgdorf wäre es der Verlust der Heimspieltage.

    Stadionsporthalle (wie es Anderten dieses Jahr macht) - okay. Aber nicht TUI-Arena ...

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    US-Außenminister Colin Powell hat seinen Rücktritt eingereicht. Das berichtet der n-tv Partnersender CNN am Montag unter Berufung auf das Außenministerium in Washington. Powell habe Präsident George W. Bush sein Rücktrittsgesuch bereits am Freitag übermittelt.

    Powell werde im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gefunden ist, hieß es. Als Nachfolger sind unter anderem die nationale Sicherheitsberaterin Condoleezza Rice und UN-Botschafter John Danforth im Gespräch.

    Powell galt in der US-Regierung als gemäßigte Stimme und geriet oft mit Falken wie Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und Vizepräsident Richard Cheney aneinander.

    von n-tv.de

    Tja, damit hat sich dann wohl auch eine der letzten "Stimmen der Vernunft" aus der amerikanischen Regierung verabschiedet.

    Rice oder Wolfowitz, wie es spiegel-online meldet, wären natürlich gaaanz tolle Nachfolger :wall: