Beiträge von Teddy

    Wobei man dazu folgendes wissen sollte:
    - Verunglimpfung des Bundespräsidenten wird ausschließlich auf Strafantrag des Bundespräsidenten verfolgt - liegt ein solcher Antrag nicht vor, ist eine Bestrafung nach § 90 StGB ausgeschlossen.
    - "normale" Beleidigung u.ä. sind auch Antragsdelikte, die (im Regelfall) einen Strafantrag voraussetzen - liegt der nicht vor, nimmt (normalerweise) niemand Ermittlungen auf.

    Solange also Wulf die Füße stillhält und keinen Wert auf Strafverfolgung legt, sieht auch die StA keinen Anlass, Ermittlungen aufzunehmen.


    Darf gegen den Bundespräsidenten einfach so ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, oder bedarf es besonderer Anordnung?

    Vollkommen richtig - ein Bundespräsident genießt Immunität nach Art. 60 Abs. 6 Grundgesetz. Er kann (während seiner Amtszeit) nur mit Genehmigung des Bundestags strafrechtlich verfolgt werden.

    Allerdings - gewisse Ermittlungsmaßnahmen sind auch gegen Amtsträger, die Immunität genießen, möglich - nämlich genau jende Ermittlungen, die erforderlich sind, um zu prüfen, ob man beim Bundestag einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen soll/will. Es sind also sicherlich (ohne Aufhebung der Immunität) keine Durchsuchungen beim Bundespräsidenten zulässig - aber Ermittlungen, ob hier ein Anfangsverdacht vorliegt, die sind jedenfalls zulässig.
    Letztlich ist es auch so, dass die Immunität die Strafverfolgung unzulässig macht - aber sie hat eigentlich keinen Einfluss auf die Frage, ob ein Anfangsverdacht besteht.

    @ Hereticus: Grundsätzlich hast du recht - aber wenn die StA Hannover mitteilt (vgl zB http://www.ndr.de/regional/niede…/wulff1015.html), dass sie keinen Anfangsverdacht sieht, dann ist das eine rechtliche Wertung des Sachverhalts, die m.E. erstmal mit der Immunität nichts zu tun hat. Denn mit dieser Wertung muss ich nicht mal prüfen, ob ich den Bundestag um Aufhebung der Immunität bitte.

    Hausdurchsuchung bei Wulffs Ex-Sprecher Glaeseker

    Zitat


    Den Beschuldigten wird Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. Es bestehe aufgrund der Medienberichte und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover der Verdacht, dass Olaf Glaeseker in den Jahren 2007-2009 im Rahmen seiner damaligen Dienstgeschäfte die Durchführung und Finanzierung der von Manfred Schmidt ausgerichteten Veranstaltungsreihe „Nord-Süd-Dialog“ gefällig gefördert habe, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Als Gegenleistung soll Olaf Glaeseker mehrfach unentgeltlich Urlaube in Feriendomizilen von Manfred Schmidt verbracht haben.


    http://www.haz.de/Nachrichten/Po…echer-Glaeseker

    Es geht mir noch nicht einmal wesentlich um die Durchsuchungen bei Glaeseker - was ich nur so furchtbar bezeichnend finde ist die Tatsache, dass man offenbar bei Glaeseker einen Anfangsverdacht sieht - während die gleiche Staatsanwaltschaft Hannover auch nur jede Überlegung, auch bei Wulf könnte ein strafbares Verhalten vorliegen, ganz weit von sich weist und sich weigert (geweigert wird), Ermittlungen auch gegen Wulf aufzunehmen.

    Das unterstreicht nur wieder meine Befürchtung, dass man bei vergleichbaren/ähnlichen/ähnlich scheinenden Sachverhalten den "einfachen" Beamten strafrechtlich belangen würde, den Herrn Bundespräsidenten aber nicht!

    Da müsstest Du nur mal den Post von Lothar Frohwein zwei Posts über deinem Post lesen - da steht das bereits alles drin! Auch, dass eine Strafverfolgung nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten möglich ist - und warum LotharFrohwein es durchaus interessant fände, wenn der Bundespräsident in einem Fall mal diese Ermächtigung erteilen würde.
    Und ich muss mich der Argumentation anschließen ... ich fände es durchaus interessant, mal zu prüfen, ob tatsächlich eine "verunglimpfung" vorliegt. Vorliegen müsste eine "erheblichere Ehrenkränkung in den Formen der §§ 185-187" (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede).


    Polemischer Quark !!


    Nein, das ist kein polemischer Quatsch! Wer die Handhabungen im öffentlichen Dienst zum Thema Korruption kennt - und wer die Dienstanweisungen kennt, die es Beamten, Richtern und ANgestellten im öffentlichen Dienst verbieten, Gewschenke von mehr als 5 Euro Wert anzunehmen - dem ist eben völlig klar, dass der absolut identische Sachverhalt einige Etagen tiefer ganz andere Folgen anch sich gezogen hätte!

    ALI: Der Verwaltungsrichter würde das nicht sofort zerfleischen, der würde den Amtsbezug sehr genau prüfen. Wenn auch nur der Hauch eines Verdachts auf Amtsbezogenheit da ist, dann würde es sicher nicht zu einem Verriß der Entlassung kommen.

    Ich bin mir nicht so sicher, ob diese neuen Fragen wirklich so heiß sind, wie sie dargestellt werden.

    Klar, das Verschleierungspotential bei dem Bundesbankscheck ist schon merkwürdig und fragwürdig, aber auch schon länger bekannt.
    Wie er allerdings ohne einen notariellen Vertrag im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen worden sin soll - das halte ich für SEHR fragwürdig. Eigentlich nehmen die Rechtspfleger bei den Registergerichten Grundbuchänderungen nur mit notariellen Verträgen vor.
    Und es ist ebenfalls nicht zwingend, beim Grundbucheintrag den genauen Kreditgeber zu nennen - die Absicherung kann auch anders erfolgen. Bei einer Briefgrundschuld kann man zB aus dem Grundbuch nicht zwingend erkennen, wer aktuell Inhaber der Grundschuld ist.


    Wieso werfen?

    In dem Aufruf steht doch ausdrücklich, dass die Schuhe nur gezeigt werden sollen und eben nicht geworfen?

    Um Werfen geht es in Rolfs Eintrag, weil es in dem von mir gelöschten Beitrag von Fuexxefan3 um das Werfen von Schuhen ging.

    Und das Problem von Ironie ist immer, dass sie möglicherweise - wenn sie nicht deutlich gemacht wird (was in Foren zugegebenermaßen sehr schwierig ist) - nicht als Solche erkannt wird. Und wenn es nunmehr schon zwei User sind, die deinen (angeblich) ironisch gemeinten Beitrag nicht als solchen erkannt haben, dann kann man natürlich auch darauf verzichten zu überlegen, ob man selber etwas missverständlich/ miss interpretierbar ausgedrückt hat - und weiterhin die Schuld für das Missverständnis bei den anderen suchen.

    Wow, das ist mal richtig einfallsreich. Mit einer arabischen Tradition dem Bundespräsidenten zeigen das man mit ihnm nicht mehr einverstanden ist. Prima Idee, vielleicht importiert man noch so nette Dinge wie Steinigen oder Hand abschlagen. Tja, BILD bildet! Das eine oder andere Beweisexemplar für diese These findet man ja auch hier im Forum.


    Dieser Text steht nunmehr etwas verloren hier im Thread, weil ich den Bezugspost gelöscht habe ... Aufrufe zu Straftaten müssen hier nun wirklich nicht im Forum stehen!

    Die Aussage von Frau Schausten halte ich für reichlich dämlich (und vermutlich unwahr - wobei ich den Beweis der Unwahrheit nicht führen kann). Und on Deppendorf und Schausten wirklich diejenigen sind, die tiefschürfend, nachhakend, investigativ, usw fragen, weiß ich auch nicht so wirklich.

    Interessant finde ich allerdings, dass die Blöd den Wortlaut von Wulfs Anruf veröffentlichen will, u.a. , weil man es durchaus so verstanden hatte, dass die Berichterstattung ganz unterbleiben sollte und es nicht nur um eine Verschiebung ging - und das Herr Wulf der Veröffentlichung nicht zustimmt. Unabhängig davon, wie stichhaltig die Begründung, die Worte seien nur für Diekmann bestimmt, wirklich ist (immerhin ging es um die mindestens Verschiebung der Ergebnisse einer Recherche durch die Redaktion/ mehrere Journalisten, da weiß ich nicht, ob das wirklich nur für Diekmann bestimmt war) - die Weigerung eröffnet jedenfalls den Spekulationen Tür und Tor, er habe in dem gestrigen Interview nicht die Wahrheit gesagt.

    Snuffmaster: Anstelle der SPD-Granden würde ich ebenfalls defensiv fahren und Wulf sich selbst weiter demontieren lassen (oder das die CDU und FDP machen lassen). Das wird nicht wirklich etwas mit eigenem Dreck zu tun haben, sondern mit Taktik. Außerdem mag aus Sicht der SPD ein schwacher und nicht ernst zu nehmender Wulf besser sein als ein starker Lammert/de Maizere oder vergleichbare Leute.

    FEH: Wulf würde bei einem Rücktritt - genaueso wie Köhler (und alle anderen Bundespräsidenten davor) - lebenslag seinen Ehrensold als Bundespräsident erhalten ... derzeit etwa 200.000,- Euro pro Jahr, wenn ich richtig informiert bin.

    FEH: Es gibt sehr wohl die Möglichkeit, dass Bundespräsidenten "Im Namen des Volkes" entlassen werden - und zwar vom Bundesverfassungsgerichts!

    Zitat


    Art. 61 GG
    (1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
    (2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.


    Die hohen Hürden für diese Entlassung sind m.E. sinnvoll, um einen leichtfertigen Umgang mit diesem Instrument zu verhindern.

    Insgesamt kann ich Wulf als BPräs nicht mehr ernst nehmen ... und wenn er selber sagt, er möchte nach 5 Jahren eine Bilanz vorlegen, dass er ein guter Bundespräsident gewesen sei, dann muss ich dazu sagen: Das hat sich für mich jedenfalls bereits jetzt erledigt!


    ...wenn sich dann noch diese Geschichten hierbestätigen sollten....dann dürfte es das wohl gesen sein...
    Ok, den "Wahrheiten Blog" kann man sicher nicht alles glauben, aber hiersteht es auch...


    Nun ja, wie der erste Bericht ja (am Datum) schon zeigt ... diese Gerüchte sind nicht neu! Bisher ist - aus welchen Gründen auch immer - dazu nichts erklärt und veröffentlicht worden.
    Im Gegensatz zu den Geldfragen, den Urlaubseinladungen, den Buchfinanzierungen sähe ich allerdings dieses Gerücht entspannter ... es betrifft ja nicht Wulf selber, sondern (allenfalls) seine Frau, und bisher sehe ich nicht, was daran verboten gewesen sein sollte.

    Nun, neben den anderen Dingen gibt es natürlich auch noch die Frage, ob sich Christian Wulf vielleicht an seinen eigenen Maßstäben - jedenfalls an denen, die er an andere anlegt - messen lassen müsste ... instruktiv dazu, wie ich finde, folgender Artikel:
    http://www.spiegel.de/politik/deutsc…,804812,00.html

    Nur als kleines Beispiel:

    Zitat

    Die persönliche Vorteilsnahme in Form einer offenbar durch ein niedersächsisches Unternehmen finanzierten privaten Urlaubsreise wäre mit dem Amt des Ministerpräsidenten nicht vereinbar. Herr Glogowski verliert seine Unabhängigkeit und damit seine politische Handlungsfähigkeit

    ... so Herr Wulf zur Frage des Urlaubs von Herrn Glogowski, und weiter

    Zitat

    Durch die Zuwendungen privater Firmen zur Hochzeitsfeier Glogowskis sei der "Schein von Abhängigkeit und der Eindruck entstanden, der Ministerpräsident sei ein Werbeträger", kritisierte der damalige niedersächsische CDU-Chef. Er sprach von einer "Verflechtung und Verfilzung", die dringend aufgeklärt werden müsse.

    Herr Glogowski trat bekanntlich zurück ...

    Und zu Johannes Rau sagte er im Zusammenhang mit dessen "Freiflug-Affäre"

    Zitat

    Ich leide physisch darunter, dass wir keinen unbefangenen Bundespräsidenten haben.

    und weiter

    Zitat

    Es ist tragisch, dass Deutschland in dieser schwierigen Zeit keinen unbefangenen Bundespräsidenten hat, der seine Stimme mit Autorität erheben kann.

    Jau, Herr Wulf ... aber was wären dann - nach ihren eigenen Worten - die entsprechenden Konsequenzen? Und spüren Sie jetzt die Schmerzen auch?


    Snuffmaster: der Bezug zum Amt ... wenn ich die niedersächsische Erlasslage mir anschaue, dann gehe ich - für Beamte und Richter betrachtet - davon aus, dass alleine die Tatsache, dass Herr Geerkens mit dem Ministerpräsidenten dreimal auf Reise ging, für die Amtsbezogenheit ausreichen würde. Bei der Urlaubsreise / Hochzeitsreise in das Domizil des HDI/ Talanx Vorstands/Aufsichtsratsvorsitzende gehe ich davon aus, dass die Bemühungen von Herrn Wulf, die HDI/ Talanx in Hannover anzusiedeln/ zu halten, ebenfalls für einen Amtsbezug ausreichen würden.
    Ein einfacher Beamter/ Richter würde - da bin ich fest überzeugt - für die Annahme derartiger Reisen erhebliche Schwierigkeiten bekommen.
    Abgsehen davon, dass bisher auch nur in Bezug auf das Ehepar Geerkens und Meyer/Solaro bekannt ist, dass es sich um langjährige Freunde Wulfs handelt, die er schon deutlich vor seiner Zeit als MP/ BPräs kannte ... bei Baumgartl und Maschmeyer ist bisher derartiges nicht bekannt.

    Und dann sind da noch Unklarheiten, wo in der Öffentlichkeit mehr oder minder Aussage gegen Aussage steht, was aber jedenfalls kein gutes Bild auf Wulf wirft ...
    ... Maschmeyer soll gesagt haben, er habe Wulf geraten, für den Urlaub in Maschmeyers Villa etwas zu zahlen, um sich nicht angreifbar zu machen.
    ... wer denn nun der (tatsächliche) Kreditgeber für die 500.000,- Euro an Wulf war.

    Zitat

    Ex-HVS-SR
    Man sollte Wulff nicht für etwas verurteilen, was jeder von uns auch machen würde.


    Nun, ich würde mich jedenfalls nicht von einem Rechtsanwalt, mit dem ich beruflich zu tun habe, zu einem kostenlosen Urlaub einladen lassen.