Beiträge von Teddy

    Ich war vor einigen Jahren in Ischgl ... zum Glück hatte ich keine Verletzung, aber das medizinische System mit der Idalp hat mich auch beeindruckt. In der Hauptsaison ist dort der Retunmgshubschrauber Robin3 ständig stationiert - allerdings ist das nach meiner Erfahrung mit Ischgl auch nötig.

    An einem Sonnentag in der Hauptsaison waren ungelogen zwei Hubschrauber den ganzen Tag damit beschäftigt, Verletzzte auszufliegen ... als Ersthelfer hatten wir zT 45 Minuten Wartezeit auf den Hubschrauber (nicht auf die Pistenrettung, die war schnell da).

    By thw way: Alles Gute und Gute Besserung!

    Ich hab keine Ahnung vom anglo-amerikanischen "hearsay" - und was da unzulässig oder nicht ... interessiert mich aber auch nicht, denn im deutschen Recht gibt es das nicht.

    Ich denke allerdings eher, dass "hearsay" ist ... Zeuge A, dass Zeuge B ihm gesagt, dass Zeuge B gesehen hat, wie der Angeklagte etwas getan hat". Denn sonst wäre auch ja auch der Polizeibeamte, dem der Angeklagte etwas gestanden hat, und der dann darüber im Prozess vernommen wird, eine Zeuge vom "hearasay" ... aber wie gesagt, das mögen Kenner des angloamerikansichen Rechts diskutieren - in Deutschland ist das vollkommen wurscht!

    Zitat

    Original von heindaddel
    Kann die Staatsanwaltschaft eigentlich auch die Glaubwürdigkeit eines Zeugen durch ein (psychologisch/psychiatrisches) Gutachten prüfen lassen?

    Kann sie bzw. das Gericht. Wird sie aber in aller Regel nicht tun, weil es dazu (mit Ausnahmen) eigentlich keinen Grund gibt. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen bzw. der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen ist ureigene Aufgabe des Richters. Ausnahmen lediglich hin und wieder bei Kindern oder Menschen mit bekannten psychischen/ psychiatrischen Problemen, wo man nicht weiß, wie die sich auswirken.

    Im übrigen ist Nielsen kein echter Zeugen "vom Hörensagen" (was es als "Zeugenkategorie im deutschen Recht sowieso nicht gibt), sondern er ist jemand, demgegenüber der "Täter" ein "Geständnis" abgelegt hat ("Schernker hat mir gesagt, ich habe SR bestochen")

    Zitat

    Original von heindaddel
    "Würde mein Mandant dies in einer richterlichen Vernehmung bestätigen, so würde er wegen der sich widersprechenden Aussagen verdächtigt, gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Gunsten Schwenkers falsche Angaben gemacht und eine versuchte Strafvereitelung begangen zu haben. Dies würde ihn der Gefahr aussetzen, wegen des Verdachts einer Straftat verfolgt zu werden."

    Juristen an die Front ... ;)

    M.E. zieht das nicht .... wenn das richtig wäre, dann hätte in Zukunft jeder Zeuge in einer Situation, wo sich Zeugenaussagen widersprechen, ein Recht zur Aussageverweigerung ... der eine, weil er der Strafvereitelung verdächtigt werden könnte, der andere, weil er der falschen Verdächtigung verdächtigt werden könnte - und alle zusammen, weil sie der falschen uneidlichen Aussage verdächtigt werden könnten.

    Es sei denn natürlich, dass die Aussage von Dr. Grote tatsächlich falsch ist und sowohl er wie auch sein Anwalt das wissen ... dann wird er wohl tatsächlich ein Verweigerungsrecht haben :D

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    Original von Copa51
    Wer gibt denn eigentlich die Stellungnahme zu der Akteneinsich ab wenn Schwenker morgen tatsächlich beurlaubt wird? Die zwei Anwälte?

    In der Regel werden die Stellungnahmen von Anwälten abgegeben, ja - diese haben ja auch die Akteneinsicht gehabt. Natürlich wird diese Stellungnahme mit dem Mandanten - wer auch immer das in diesem Fall ist ... der THW oder Schwenker - abgesprochen sein.

    Zitat

    Original von Lord Vader


    mal ne Frage : Wieso sollte eine Einstellung erst nach der Stellungnahme erfolgen - die ginge doch auch sofort ;)

    Stimmt, das ginge auch sofort (bzw. müsste auch erfolgen, wenn es keinen hinreichenden Tatverdacht gäbe). Ich gehe trotzdem mal davon aus, dass es einen gewissen Verdacht erstmal gibt, daher die Ermittlungen noch ein bißchen fortgesetzt werden und auf jeden Fall die Stellungnahmefrist abgewartet werden wird (und vielleicht/ wahrscheinlich auch nach Ablauf dieser Frist noch ein bißchen weiter ermittelt wird - immerhin laufen ja wohl noch Rechtshilfeersuchen ... und die dauern und Dauern und DAUERN ....)

    Zitat

    Original von siebenberger
    "Es ist nicht absehbar, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden. Wir warten jetzt auf eine Reaktion des THW", sagte Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa.

    Was meint der Oberstaatsanwalt mit "Reaktion"?

    Der THW hatte Akteneinsicht. Überlicherwesei gewährt man demjenigen, der Akteneinsicht genommen hat, eine gewisse Frist zur Sichtung der Unterlagen und ggfs. zur Stellungnahme. Diese Frist wird derzeit laufen - vor Ablauf dieser Frist wird die Staatsanwaltschaft sicherlich keine Abschlussentscheidung - weder Anklage noch Einstellung - treffen.

    Bedauerlicherweise nimmt dieser Unsinn immer noch keine Ende ... und bedauerlicherweise werden Regeländerungen nicht als Regeländerungen umgesetzt, sondern auf dem "kalten Wege" einer Regelauslegung ... die nur leider "contra legem" ist (und daher keine "Auslegung" sein kann).

    Insbesondere, wenn ich mir diesen Blödsinn durchlesen muss

    Zitat

    (der TW ist der einzige Spieler der diese gefährliche Situation verhindern kann – der Angreifer schaut in der Regel nach hinten in Richtung
    Ball)

    dann kommt mir dsa kalte Grausen ... wie kommt man darauf, dass der TW der einzige ist, der die Situation verhindern kann? Oder auch: Wie kommt man auf die Idee, der Angreifer dürfe nach hinten schauend nach vorne laufen und dabei den Zusammenprall mit einem anderen Spieler in Kauf nehmen? Serit wann muss einem nach vorne laufenden und dabei nach hinten schauenden Spieler Platz gemacht werden?

    Zitat

    Original von Löwe1985
    Aber es fehlen der Staatsanwaltschaft nur noch der entscheidene Mosaikstein und dann gehts leider rund

    :lol: :lol:

    Hast du beruflich mit Strafverfolgung zu tun? Ich glaube nicht ... denn sonst wüsstest Du, wie oft eine Sache "klar" erscheint und wie oft man geneigt ist zu sagen "Es fehlt NUR noch der entscheidende Mosaikstein" ... um dann wenig später festzustellen, dass es eben diesen entscheidenden Steich nicht gibt!

    Ich "glaube" erst an die Schuld des THW, wenn diese strafverfahrensfest nachgewiesen werden kann - bis dahin gilt die Unschuldsvermutung!

    Zitat

    Original von Handball-SR
    Jetzt noch Fragen zu L/U ? Oder können wir das Thema schließen?

    Soll ja nicht unbedingt Thema hier sein, sondern in dem anderen Thread ... aber ein kleiner Hinweis wenigstens DHB-intern wäre damals von L/U vielleicht nicht schlecht gewesen (wie es eben F/R gemacht haben). Dann hätte man jetzt nicht den "Vorwurf", sie hätten es "vertuschen" wollen, sondern dann könnte man heute sagen "Wir haben es an den DHB weitergegeben ... an die EHF aus den und den Gründen nicht".

    Aber ich gebe auch zu: Hinterher ist man schlauer.

    Heute berichtet ha-wo.com unter Berufung auf den NDR wie folgt:

    Zitat


    Nach einem Bericht von NDR INFO hat ein deutscher Schiedsrichter erneut einen Bestechungsversuch geschildert und die Europäische Handball-Föderation (EHF) schwer belastet. Demnach sagte Referee Jürgen Rieber, dass am Vorabend eines Champions League-Spiels der Frauen seinem Kollegen auf der Toilette ein Zettel gereicht worden sei, auf dem gestanden habe: "Wir müssen dieses Spiel gewinnen." Zunächst sei von 10.000 Dollar Bestechungssumme die Rede gewesen, später von 20.000. "Wir haben natürlich beide brüsk abgelehnt", sagte Rieber am Donnerstag dem Radiosender. Bei der Partie im Januar 2006 standen sich laut NDR der russische Club Lada Togliatti und der dänische Verein Slagelse DT gegenüber.


    weiter hier: http://www.handball-world.com/o.red.c/news.p…1&auswahl=19520

    Ebenfalls berichtet der NDR: http://www1.ndr.de/sport/handball…skandal102.html
    und eben gerade auf NDR2 im Kurier.

    Tjaaaa ... wenn es sich tatsächlich so darstellt - und die EHF darauf tatsächlich mit einer "Halbjahressperre" reagiert - dann muss man sich nicht wundern, wieso keine weiteren Bestechungsversuche angezeigt werden ...

    Zitat

    Original von nadiner
    In solch einem Fall ist es doch generell besser keine öffentlichen Statements mehr abzugeben, auch wenn man sich im Recht fühlt.

    Ja, so sehe ich das auch ... aber leider passt das alles zu dem eher bedauernswerten Bild, dass HBL und DHB in der ganzen Angelegenheit - sei es L/U, sei es der THW Kiel - in der Öffentlichkeit abgeben.

    Da fehlt es an einer überlegten und ganzheitlichen PR-Strategie ... die durchaus auch mal heißen kann: Klappe halten!

    Zitat

    Original von Karl
    @Bohmann: Diese 'Hand ist ab' Äußerung ist sicherlich sehr unglücklich, man muß aber konzedieren, daß sie unter dem unmittelbaren Eindruck des Spiegel-Artikels gefallen ist. Einen Tag später sieht ja mancher (z.B. auch ich) die Sache etwas vielschichtiger als gestern Nachmittag.

    Und ich denke, gerade weil das Thema am Tag danach immer (oder oft) etwas anders aussehen kann, sollte man von einem Funktionär wie Bohmann erwarten können und dürfen, dass er sich mal ein bißchen darüber im Klaren ist, was er so von sich gibt ... und eben vielleichzt auch mal einen Tag lang schweigt (oder hohle Phrasen von sich gibt), um nach dem ersten Moment des Zorns/ der Verwirrtheit/ des Ärgers am zweiten Tag ein sinnvolles Statement abgibt.

    Aber da wären wir wieder beim Thema Öffentlichkeitsarbeit der HBL/ DHB, und da hat man sich ja die letzten Wochen so oder so nicht sonderlich mit Ruhm bekleckert ...