Beiträge von Teddy

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    Original von Zickenbändiger
    Ratzinger hat einen exkommunizierten Bischoff "begnadigt", der gegen den Willen von Johannes Paul II. zum Bischoff ernannt wurde. Das war der Grund für dessen Vereinsausschluss. Das Leugnen des Holocausts lag zeitlich danach.

    Stimmt ... wenn auch knapp. Williamson hat wohl öffentlich erstmals 1989, also ein Jahr nach seinem "Vereinsausschluss", den Holocaust geleugnet ... und auch sonst so einiges krudes Zeug von sich gegeben.

    Wenn ich mir http://www.spiegel.de/panorama/gesel…,605239,00.html mal so durchlese, dann dürfte es bereits länger bekannt sein, wessen Geistes Kind diese "Traditionalisten" sind. Ich glaube daher nicht, dass man im Vatikan über den Unsinn, den diese Herren von sich geben, wirklich erstaunt ist.

    Ich gehe vielmehr davon aus, dass Bendikt (und seine Clique im Vatikan) sich schlicht für solche Dinge nicht interessieren. PapaRatzi ist Theologe - und er hat als Theologe eine "Kirchenspaltung" überwinden wollen, weil er das aus theologischer Sicht für gut hielt. Welche anderen Folgen in der Öffentlichkeit das hat, war ihm egal, weil theologisch irrelevant.

    Einem Johannes Paul II wäre das vermutlich nicht passiert - aber es sind halt sehr unterschiedliche Menschen gewesen.

    Lazarov für mich Kreuz - das war absichtliches Nachschlagen mit dem Ellenbogen gegen den Kopf!

    Zum Schluss gegen Kaufmann für mich rot - fand ich nicht so schlimm wie die Aktion von Lazarov.

    Edith sagt: Zweite Halbzeit hat mir gut gefallen ... Schöne und Glandorf gut, Pommes leider sehr schwach - warum da kein Wechsel kommt, frage ich mich.

    Nur, weil ich die Sache ja auch mit meinem ersten Kommentar angeschoben habe:

    Postfan: Nach SpON hat Merckle einen Abschiedsbrief hinterlassen, bevor er das Haus verlassen hat. Er hat sich also nicht spontan zum Suizid entschieden. Ich gehe vielmehr so weit und sage, hier hat jemand, der sich vollkommen verkalkuliert hat, einen "Bilanzsuizid" begangen. Geplant - wenn auch vielleicht von Überlegungen getrieben, die wir nicht nachvollziehen können.

    Das es keinen "guten" Weg gibt sich umzubringen, ist klar - irgendjemandem wird man immer Schmerzen zufügen, irgendjemanden wird man immer überfordern. Dennoch ist es ein Unterschied, ob man jemanden, der sich mit Tabletten suizidiert hat, still im Bett liegend findet - oder ob man als Zugführer im Extremfall jemanden schon mehrere hundert Meter vor dem Zusammenstoß auf den Gleisen stehen oder liegen sieht, verzweifelt die Notbremse betätigt, bette und flucht, dass die Scheißkiste endlich zum Stehen kommt und dann doch mitansehen muss, wie der Zusammenstoß erfolgt.

    @ harmi: Ich habe bereits geholfen, eine Leiche aus dem Fluß zu ziehen, und ich habe bereits einen elfjährigen Jungen reanimieren dürfen (mit zweifelhaftem Ergebnis) ... und du hast recht, es hat mich tagelang nicht losgelassen. Und dennoch - mir fehlt (zum Glück) die Erfahrung des Lokführers - denke ich, dass die Erfahrung des Lokführers ein ganzes Stück traumatischer ist.

    UlfN: Es war bei mir tatsächlich der erste Gedanke mit dem Zug. Mag sein, dass das befremdlich ist - aber beruflich bedingt sind Tote für michts besonders furchtbares. Auch mit Suizidenten habe ich ausreichend am Hut. Und ich maße mir nicht an, über den Suizid eines Menschen zu urteilen, den ich nicht kannte - das muss diese Person mit sich selbst oder einen höheren Instanz ausmachen. Aber ich finde es sehr befremdlich, wenn man dabei andere Menschen so beeinträchtigt, wie das bei Lokführern (oder Straßenbahnfahrern) so oft der Fall ist.

    @ wintermute: Ich denke, es ist schon etwas anderes, ob ein Bestatter oder Retungsdienstler oder Feuerwehrler, der beruflich häufiger mit Toen zu tun hat, einen Toten findet - oder ob jemand mitbekommt, wie sich jemand vor den eigenen Zug wirft und man selber ohnmächtig zusehen muss, wie der von einem selber gelenkte Zug jemanden tötet ... ob man etwas dafür kann oder nicht.

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    Original von Theoitetos
    Na dann wirds ja schnell Zeit das die Regelung die in der Bundesliga greift auf die unteren Liga ausgeweidet wird, klar verständlich für alle, Spieler, Trainer, SR und Zuschauer.

    Warum soll der TW für ein Verhalten des Tempogegenstoßspielers bestraft werden? Ich verstehe es immer noch nicht ...

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    Original von Dickmann
    Ich kenne nur keinen einzigen Spieler, der absichtlich in einen stehenden Torwwart reinrennt, zumal der Torhüter sehr genau weiß, dass er gleich eine abkriegen könnte, da er den Gegenspieler längst fokussiert hat.

    Und du meinst, die TW laufen absichtlich in die Gegenstoß-laufenden Spieler rein? Das halte ich für ein Gerücht (jedenfalls in den allermeisten Fällen).

    Ich bleibne dabei: Hier wird eine gleiche Situation mit ungleichen Maßstäben gemessen ... ohne dass es dafür im Regelwerk einen Anknüpfungspunkt gibt!

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    Original von Dickmann

    wieso nur in der 1.Liga eingeführt? Ich gebe schon seit Jahren dem Torhüter den Roten Karton, wenn er beim TG rauskommt und den angreifenden Spieler aktiv umrennt!

    Gibst du auch dem Feldspieler rot, der den draußen stehenden TW aktiv umrennt?

    Und wenn nein, wieso nicht - wo ist der Unterschied?

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    Original von gummiball

    ist schlüssig!!!

    Ist für mich nicht schlüssig! Im ersten Fall laufen sowohl TW wie auch Angreifer aufeinader zu im Wettbewerb um den Ball - dann prallen sie beide zusammen. Nur der TW wird bestraft ... für mich unverständlich:
    Beide Spieler tun das gleiche, einer wird dafür bestraft.

    Ein TW muss, um einen Freiwurf für sich zu bekommen, stehen bleiben und sich umrennen lassen - der Angreifer kann munter weiterlaufen und bekommt den Freiwurf (ergo Siebenmeter) auch, wenn er in der Bewegung ist (nur weil der TW auch in der Bewegung ist) ... das ist Ungleichbehandlung eines schlicht gleichen Sachverhalts. Sobald der TW außerhalb des Torrausm ist, hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Feldspieler - nur hier wird versucht, eine Ausnahme zu konstruieren.

    @ handba11:

    Ich sehe durchaus einige Brüche in deutschen Strafrecht ... der Ansatz eines "Gesinnungsstrafrechts" im Mord-Parapraphen ist so einer. Derartige Brüche gibt es aber auch in anderen Paragraphen ...

    ... § 240 Abs. 2 StGB zur Nötigung (de facto: Wann ist eine Nötigung eine Nötigung) ist ebenso ein seltsamer Paragraph, weil er etwas in die Rechtswidrigkeitsprüfung verlagert, was eigentlich keine echte Frage der Rechtswidrigkeit (bzw. Rechtfertigung) ist.

    § 211 StGB fällt übrigens auch von der Formulierung her aus dem Rahmen ... er heißt (sinngemäß):
    Abs. 1: Mörder bekommt lebenslang!
    Abs. 2: Mörder ist, wer ....

    So gut wie alle anderen Parapraphen gehen so:
    Wer "das und das tut", wird mit Freiheitsstrafe bis zu x Jahren oder Geldstrafe bestraft.


    Ich sehe darin aber allenfalls Inkonsistenzen des deutschen Strafrechts, aber (in Verbindung mit den Vorgaben, die BGH und BVerfG gemacht haben), keine Rechtsstaatswidrigkeit des deutschen Strafrechts.

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    Original von michel b.
    Also soll auf ein ordentliches Verfahren verzichtet werden, nur weil Absprachen weniger zeitaufwendig sind?
    Zugunsten eines schnellen und bequemeren Verfahrens, soll auf die komplette Aufklärung der Tat verzichtet werden?

    Es findet ein ordentliches Verfahren statt ... Absprachen verschiedener Art und Güte sind Teil eines ordentlichen Verfahrens.

    Darüber hinaus ... wenn beispielsweise viele gleichartige Taten begangen wurden - nehmen wir 150 Betruge - dann wird für jeden Betrug eine Einzelstrafe gebildet und aus den Einzelstrafen eine Gesamtstrafe.

    Nehmen wir als Beispiel:

    150 Betruge - Einzelstrafe jeweils 1 Jahr Freiheitsstrafe. Dann wird aus 150x 1 Jahr eine Gesamtstrafe von - sagen wir - 12 Jahren gebildet. Dabei ändert es die 12jährige Gesamtstrafe keinen Deut, ob ich 150 oder 100 oder 50 Betruge verurteile ... dann ist es verfahrensökonomischer (und damit m.E. gesamtgesellschaftlich sinnvoller), von den 150 Betrugen 100 einzustellen und nicht weiter aufzuklären - um dann mit den restlichen 50 Betrugen die gleiche Gesamtstrafe bilden zu können wie wenn ich 150 Betruge aufgeklärt hätte ... und so etwas kann eben zB Teil einer Absprache sein.

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    Original von huth10
    Der BGH mahnt hier doch nur die Untergerichte an, wieder nach den Spielregeln zu spielen.

    Und die Untergerichte werden sich nicht (oder nur sehr mäßig) dafür interessieren. Abgsehen davon, dass die Untergerichte nach den Spielregeln (nach den Gesetzen nämlich) spielen ... der BGH hat kein "Weisungsrecht" gegenüber den Untergerichten (für zukünftige Urteile) mit Blick auf das Strafmaß - das hat nur der Gesetzgeber (durch Vorgabe des gesetzlichen Strafrahmens).

    Der gesetzliche Auftrag als Richter und die richterliche Unabhängigkeit garantieren, dass ein "Unterrichter" im Rahmen des gesetzlichen Strafrahmens urteilen kann, wie er das für richtig hält - er muss sein Urteil nur begründen und ggfs. mit einer Aufhebung rechnen. Ob der BGH nun irgendwelche Drei-Stufen-Theorien aufstellt oder nicht, interessiert den Amtsrichter erstmal herzlich wenig ... dessen Urteile landen sowieso nicht beim BGH (zur Erläuterung: gegen Urteile des Amtsgerichts gibt es nur die Berufung zum Landgericht und die Revision zum Oberlandesgericht, der BGH ist für Urteile des AG außerhalb jeglicher Reichweite).
    Und Urteile (jedes Richters) werden zu dem Strafmaß führen, das der/ die Richter als tat- und schuldangemessen empfinden, das ist nämlich (innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens) der Maßstab für eine Bestrafung.

    Urteile, wo bei einer Hinterziehungssumme von 2 Millionen Euro zwei Jahre auf Bewährung ausgeurteilt werden, kommen (in Zukunft) gar nicht zum BGH. Solche Urteile sind abgesprochen und werden rechtskräftig ... weil alle Beteiligten wissen, dass ein solches Urteil (in Zukunft) vom BGH aufgehoben werden wird und sie sich dann den ganzen Zinober hätten sparen können. Wenn die Vorstellungen von StA und Verteidiger oder Gericht und Verteidiger oder wem auch immer zu weit auseinander gehen, dann wird eben ohne Absprache (und dann aber auch ohne 2 Jahre zur Bewährung) durchverhandelt.

    Absprachen im Strafprozess sind m.E. auch nicht rechtsstaatlich bedenklich, sondern ausdrücklich von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gerechtfertigt. Darüber hinaus ist juristisch eine "Absprache" oder ein "Deal" nur Ausfluß der gesetzlich normierten Strafzumessung (§ 46 StGB, das Nachtatverhalten, u.a. das Geständnis, haben Auswirkungen auf das Strafmaß). Im übrigen wünsche ich jedem, der sich über Absprachen aufregt, mal das "Vergnügen", den Versuch zu unternehmen, ein umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren mit - sagen wir mal - 250 Leitzordnern Akten zu je 250 Blatt aufzuklären ... und wer regt sich dann darüber auf, dass Strafverfahren über 3 Jahre mit insgesamt 150 Sitzungstagen Verschwendung von Steuergeldern sind?


    Im übrigen sind m.E. nicht die Strafmaße im Bereich der Vermögensdelikte das Problem, sondern im Bereich der Gewaltdelikte. Vergleicht man die Strafmaße für Körperverletzungen (auch üblerer Machart) mit dem Strafmaßen bei Diebstählen oder Betrügereien oder so, dann könnte man zu dem Schluss kommen, dass Geld wichtiger ist als Leben oder Gesundheit ... aber das ist bereits in den gesetzlichen Strafrahmen angelegt und historisch bedingt.

    Das BKA-Gesetz ist sicherlich nicht "das deutsche Strafrechts-System" ... und solange ich nicht weiß, was in dem Gesetz (endgültig und tatsächlich) drinsteht, werde ich mich sicherlich nicht dazu äußern, ob ich das für rechtsstaatlich halte ...

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    Original von Handball-SR
    Nur (und ich betone ausdrücklich das Wort NUR) wenn der TW aktiv den Zusammenprall herbeiführt, ist die Auslegung anzuwenden, also nur dann, wenn nach den bestehenden Regelungen nicht auf Stürmerfoul entschieden werden kann.

    Wann führt der TW den Zusammenstoß aktiv herbei? Diese "Anweisung" in dieser Auslegung vereinfacht m.E. gar nichts, sondern verlagert die Debatte nur in andere Bereiche.

    Beide Spieler schauen auf den hoch in der Luft fliegenden Ball, weil sie nur auf den konzentriert sind ... keiner der beiden Spieler achtet auf den anderen Spieler ... beide Spieler prallen zusammen ... meine Entscheidung: Dumm gelaufen, kein Foul! Wieso soll nun der TW disqualifiziert werden?

    M.E. macht man es dem Angreifer zu leicht, auch der hat eine Pflicht, nicht blind durch die Gegend zu laufen, sondern sich um das sonstige Geschehen zu kümmern ... und mit nach hintem gewandtem Kopf nach vorne zu laufen und nicht zu sehen, was vor mir passiert - das nenne ich blind durch die Gegend laufen und gleichwertige Mitschuld an einem eventuellen zusammenprall zu haben.

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    Original von Handba11
    Das unser Strafrechtsystem nicht rechtsstaatlich ist, darüber müssen wir nicht disktutieren. Das sehe ich auch so.

    Wieso nicht? Wo siehst du die rechtsstaatlichen Bedenken?

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    Original von nadiner

    Hieß es nicht, dass sämtliche materiellen Ansprüche verjährt wären? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass irgendjemand versucht ihm den Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen.

    Ich denke, dass wird der Staat schon selber erledigen ... eigentlich müssten da noch ne Menhge Gerichtskosten und so offen sein ...