Zitat
Original von T.N.T.
Der Jurist hat zwar vom juristischen Standpunkt her vollkommen recht, ABER geht es uns in den ganzen Diskussionen hier nicht bei jedem Thema darum, einen GEMEINSAMEN Standpunkt zu entwickeln und basierend auf diesem eine GEMEINSAME Linie zu verfolgen?!
Wenn hier im konkreten Fall von oben gelehrt wird, dass nur in den 2 explizit im Regelwerk beschriebenen Fällen zu disqualifizieren ist, ist das die Linie, die von den Verantwortlichen, die sich der Öffentlichkeit gegenüber beim Thema Regelinterpretation verantworten müssten, gewollt ist.
Ich gebe dir völlig Recht, dass ich von der "Lehrmeinung" abweiche - und ich gebe dir auch Recht, dass ein einheitliches Schiedsrichterbild und eine einheitliche Regelauslegung und gemeinsame Linie gewollt ist - und auch der Optimalfall wäre/ ist.
Ich will nur darauf hinweisen, dass man - wenn man es denn will - durchaus auch in anderen Fällen als den von der Lehrmeinung vorgesehenen Fällen zu härteren Strafen greifen kann, ohne sich mit dem Regelwerk in Konflikt zu setzen. Mir geht die "ich würde ja härter bestrafen, wenn ich könnte/dürfte"-Masche etwas gegen den Strich. Wer härter bestrafen will, der kann und darf das auch.
Zuletzt sehe ich die Aufgabe des Schiedsrichters auch darin, die Spieler zu schützen, u.a. vor Gesundheitsgefahren. Ich frage mich dabei dann, ob wir uns als SR nicht unglaubwürdiger machen, wenn wir (gesundheitsgefährdende) Kopftreffer achselzuckend hinnehmen und sagen "die Lehrmeinung verbietet mir hier, eine Strafe/ Disquali auszusprechen" als wenn wir hin und wieder auch mal sagen "jetzt ist mal gut, das Tor ist groß genug, ich muss nicht versuchen, dem TW einen neuen Scheitel zu verpassen".