Beiträge von Teddy

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    Original von Celje 2002
    Diese Veranstaltung ist ein Witz!

    Mir ist die heutige Niederlage auch ziemlich egal, weil mich diese Veranstaltung QS-SuperCup nicht wirklich interessiert - und ich sie auch nicht für aussagekräftig halte, weil die Spieler unausgeruht direkt aus den Vereinsmannschaften kommen ... und außerdem: Welchen Sinn hat diese Veranstaltung eigentlich?

    Bei allem Respekt vor dem Einsatz der Polizei - ein Fall für die Polizei dürfte der Fall wohl eher nicht sein (wie die Beamten ja auch selber sagen "kaum der Anfangsverdacht eines Betruges erfüllt zu sein scheint").

    Es gab das Gerücht mit Hannover auch hier in Hannover schon - aber bestätigt wurde da noch nichts. Ich weiß auch nicht, wie sinnvoll es wäre, jetzt einen Eisbären nach Hannover zu holen, wo die YokunBay erst bis 2010/2011 gebaut werden soll.

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    Original von T.N.T.
    Der Jurist hat zwar vom juristischen Standpunkt her vollkommen recht, ABER geht es uns in den ganzen Diskussionen hier nicht bei jedem Thema darum, einen GEMEINSAMEN Standpunkt zu entwickeln und basierend auf diesem eine GEMEINSAME Linie zu verfolgen?!

    Wenn hier im konkreten Fall von oben gelehrt wird, dass nur in den 2 explizit im Regelwerk beschriebenen Fällen zu disqualifizieren ist, ist das die Linie, die von den Verantwortlichen, die sich der Öffentlichkeit gegenüber beim Thema Regelinterpretation verantworten müssten, gewollt ist.

    Ich gebe dir völlig Recht, dass ich von der "Lehrmeinung" abweiche - und ich gebe dir auch Recht, dass ein einheitliches Schiedsrichterbild und eine einheitliche Regelauslegung und gemeinsame Linie gewollt ist - und auch der Optimalfall wäre/ ist.

    Ich will nur darauf hinweisen, dass man - wenn man es denn will - durchaus auch in anderen Fällen als den von der Lehrmeinung vorgesehenen Fällen zu härteren Strafen greifen kann, ohne sich mit dem Regelwerk in Konflikt zu setzen. Mir geht die "ich würde ja härter bestrafen, wenn ich könnte/dürfte"-Masche etwas gegen den Strich. Wer härter bestrafen will, der kann und darf das auch.

    Zuletzt sehe ich die Aufgabe des Schiedsrichters auch darin, die Spieler zu schützen, u.a. vor Gesundheitsgefahren. Ich frage mich dabei dann, ob wir uns als SR nicht unglaubwürdiger machen, wenn wir (gesundheitsgefährdende) Kopftreffer achselzuckend hinnehmen und sagen "die Lehrmeinung verbietet mir hier, eine Strafe/ Disquali auszusprechen" als wenn wir hin und wieder auch mal sagen "jetzt ist mal gut, das Tor ist groß genug, ich muss nicht versuchen, dem TW einen neuen Scheitel zu verpassen".

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    Original von Lasse
    Und ich bin mir relativ sicher: Sobald es die Möglichkeit gibt, den Werfer zu bestrafen, fallen einige Gesichtstreffer weg.

    Und ich bin mir sicher, dass man schon heute in solchen Fällen eine Disquali aussprechen kann ... Regel 8:5 besagt:

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    Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren

    Alles folgende in Regel 8:5 sind juristisch betrachtet Regelbeispiele, die eben genau das sind - Beispiele! Wenn ich der Ansicht bin, dass ein Spieler einen anderen gesundheitsgefährend angreift, dann werfe ich ihn runter - Punkt.

    Darüber hinaus stelle ich als SR die Absicht bei dem Wurf fest - und wenn ich der Ansicht bin, dass der Werfer absichtlich den Kopf getroffen hat - dann ist das meine Entscheidung!

    Man kann auch in einem durch Gerüchte, Unterstellungen, Andeutungen und sonst irgendetwas schreiben, ohne irgendetwas von Substanz mitzuteilen. Das wird allerdings mit Sicherheit nicht zur Klärung von irgendetwas beitragen.

    Allerdings bekomme ich als unbeteiligter Zuschauer sowieso immer mehr den Eindruck, dass eine objektive Klärung gar nicht gewünscht ist, sondern es sich um einen reinen Grabenkampf handelt, bei dem es um Sieg oder Niederlage der jeweiligen Seite geht - bleibe dabei auf der Strecke, was wolle!

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    Original von netti1510
    Guck mal bei bear Share. da habe ich das Lied gefunden

    Aber bitte nur mit BearShare 6.x - denn das ist (wohl) die legale Variante. Alles andere davor ist illegaler Copyrightverstoß, wenn du damit versucht, urheberrechtlich geschützte Musik zu laden.

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    Original von Poldinie
    Auf jeden Fall haben die Oesterhoff/Kaiser-Gegner die Führung des SCM weiter ein Stück beschädigt. Meiner Meinung nach ist das alles gesteuert und dient doch nur einem ehemaligen Mitarbeiter des SCM.

    Naja, ich denke, dass hängt schon ein bißchen davon ab, was denn genau passiert ist. Wenn sich der Vorfall tatsächlich so abgespielt haben sollte, wie es "der Bedrohte" schildert, dann denke ich, kann man nicht einem ehemaligen SCM-Mitarbeiter die Schuld geben, sondern sollte die Schuld schon im Umkreis von Kaiser/Oesterhoff suchen - aber das hängt eben sehr davon ab, was denn nun genau passiert ist.

    Nein, wäre sie meines Erachtens nicht ... jedenfalls nicht, wenn einer Verwertung widersprochen wird.

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    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt das verfassungsrechtlich gewährleistete Persönlichkeitsrecht das gesprochene Wort gegen eine Verdinglichung durch heimliche Tonbandaufnahmen (vgl. BVerfGE 34, 238 [246]). Deshalb darf grundsätzlich jedermann selbst und allein bestimmen, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und vor wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wieder abgespielt werden darf. Widerspricht der Betroffene der Auswertung der Aufnahme zu Beweiszwecken, stellt sich eine gleichwohl erfolgte staatliche Verwertung als ein Eingriff in das Recht am eigenen Wort dar, der nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerfGE 34, 238 [247 ff.]).

    (...)

    Wird eine ohne Einwilligung erfolgte Tonbandaufzeichnung unmittelbar als Beweismittel in den Prozess eingeführt sowie vor Gericht abgespielt und anschließend zu Lasten des Beschwerdeführers verwertet, so liegt darin ein Eingriff in das Recht am eigenen Wort. Entsprechendes gilt für die mittelbare Verwertung eines Tonbandes durch Verlesung von Niederschriften oder für die Vernehmung von Zeugen, die am Gespräch nicht teilgenommen und Kenntnis von seinem Inhalt durch Abspielen des heimlich aufgenommenen Tonbandes erlangt haben (vgl. BayObLG, NJW 1990, S. 197 [198]).

    Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31. 7. 2001 - 1 BvR 304/ 01, zu finden unter http://lexetius.com/2001,1320

    Jetzt mal ganz ehrlich, lothar2 - hast du keine anderen Themen als Nacktfotos von Handballerinnen?

    Ich finde dieses dein (immer wieder hier artikuliertes) Interesse an solchen Fotos etwas merkwürdig ... und denke, dass es im Internet andere Seiten als die HE gibt, die dir in dem Punkt weiterhelfen könnten.