ZitatOriginal von Snuffmaster
Man muss nach den 7 Jahren, wenn man sich trennt keinen Unterhalt für die Frau/Mann zahlen...
Muss man heute auch nicht, wenn man das im Ehevertrag regelt und keine Kinder da sind ...
ZitatOriginal von Snuffmaster
Man muss nach den 7 Jahren, wenn man sich trennt keinen Unterhalt für die Frau/Mann zahlen...
Muss man heute auch nicht, wenn man das im Ehevertrag regelt und keine Kinder da sind ...
ZitatOriginal von maxplay
(Dies ist keine Werbung für meine Webseite da ich bereits zu viel Arbeit habe).
Dann hast Du ja sicher auch nichts dagegen, wenn ich deinen Beitrag editiere und direkt zu der Projekt Gold-Seite linke, gelle ...
Zu dem Thema "Werbung" haben wir uns, glaube ich, bereits hinreichend per PN unterhalten. Ich halte trotz deiner Beteuerung deinen Post für Werbung, weil du auf deine Startseite verlinkst und nicht direkt auf die Seite mit den entsprechenden Bildern.
ZitatOriginal von Ché Guevara
Herr Schwenker (ich kann den Affen zwar überhaupt nicht ab,
Ehrlich gesagt habe ich wirklich arge Zweifel, ob diese Verbalinjurien alias Entgleisungen wirklich sein müssen - oder ob man seine Abneigung nicht auch ETWAS gepflegter zum Ausdruck bringen kann ...
Der erste Bundesliga-Sieg der Füchse seit 21 Jahren ... und er war völlig verdient. In der ersten Halbzeit das Unentschieden gehalten und in der zweiten Halbzeit dann den Sieg sicher gemacht ... je länger das Spiel dauerte, desto deutlicher wurde das Spiel.
ZitatOriginal von dieKleine
Ok, es wurde spontan wieder voll
Da merke ich aber nicht viel davon ...
ZitatAlles anzeigenOriginal von huth10
Man nehme als typischer Vermieter:1. Einen Formularmietervertrag von Haus und Grund. Und vereinbare innerhalb des unbefristeten Mietvertrages den Ausschlus der ordentlichen Kündigung von bis zu 4 Jahren
2. Lasse den zukünftigen Mieter auf dessen Kosten eine Schufa Auskunft einholen.
3. Lasse den zukünftigen Mieter eine Kopie des Arbeitsertrages vorlegen.
4. Lasse sich die Telefonnummer des Vorvermieters geben und befrage diesen.
5. Verlange die Kaution von 3 Monatskaltmieten schon bei Vertragsabschluss.
6. Bei Übergabe der Wohnung wird der Zustand mit Videokamera und einem Übergabeprotokoll festgehalten.
7. Man wiederhole Punkt 5 bei Auszug
Ja, und weißt du auch, wieso man das als Vermieter so macht? Spaß macht dieses Verfahren nicht - aber es ist für einen einigermaßen vorsichtigen Vermieter die halbwegs einzige Chance, vor Mietnomaden wenigstens halbwegs geschützt zu sein und mit der Rechtsprechung des BGH wenigstens halbwegs klarzukommen.
ZitatOriginal von huth10
Sorry Teddy aber die Ansicht das die Rechtsprechung vermieterfreundlich Urteilt kann nur von einem Vermieterkommen.
Ich bin zwar Wohnungseigentümer, aber kein Vermieter ... daher kommt diese Ansicht auch nicht von einem Vermieter.
Die wirklich durchgreifenden Urteile des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben die Mieterseite gestärkt ...
Ich weiß nicht, ob SIS das einbinden in eigene Frames erlaubt, das müsste in deren Nutzungsregeln stehen.
Ansonsten gibt es Rechtsprechung, dass das Einbinden fremder Inhalte in die eigene Webseite durch Integration in Frames unzulässig ist, weil man damit den Anschein erweckt, als wären die fremden Seiten Teil der eigenen Webseite.
Ansonsten würde ich - aber da wiederhole ich mich - auf SIS verlinken, weil es einfach am wenigsten Aufwand macht. Alles andere wird dir mit der Zeit die Laune vermiesen, wenn du immer die eigenen Tabellen nachpflegen musst - und es gibt nicht schlimmeres als eine nicht-aktuelle Webseite.
Die Kosten des Gutachtens sind, wenn es sich um ein gerichtlich veranlasstes Sachverständigengutachten handelt, Kosten des Verfahrens und werden von dem getragen, dem das Gericht die Kosten auferlegt (in der Regel "darf" die unterlegene Partei diese Kosten tragen).
Ansonsten unterliegt tatsächlich vieles der Bewertung durch den Richter - aber dazu holt er sich ja sachverständige Hilfe.
ZitatOriginal von Claudi1981
Wer beurteilt denn, ob meine Bude renovierungsbedürftig ist, wenn ich ausziehe?
Wenn du dich mit deinem Vermieter nicht einigst: Das Gericht nach Beauftragung und Anhörung eines Sachverständigen.
Was stellst du dir denn vor, wie du die Tabellen übernehmen möchtest?
Grundsätzlich solltest du allerdings berücksichtigen ( das gilt aber schon für das Einbauen der Tabellen in Frames in deine Vereins-Seite), dass du die Arbeit/ das Urheberrecht von SIS beachten solltest.
Verlinken/ Deeplinking auf andere Webseiten ist erlaubt, fremde Webseiten so in eigene Angebote einzubauen, dass es den Anschein erweckt, als seien sie Teil deines eigenen Webangebotes, ist hingegen nicht mehr erlaubt.
Ich würde daher - so habe ich es während meiner Zeit als Webmaster auch gehalten - auf die Integration der Tabellen in deine Seite verzichten und einfach zu SIS verlinken.
ZitatOriginal von Lord Vader
... oder eine weitere gebührenpflichtige Beratung durchführen
Ein erste Beratung ... ich habe ja gar keine Beratung gemacht, ich habe nur in einem losen brainstorming aufgeschrieben, was mir so eingefallen ist ... und das finde ich alles eher unerfreulich ![]()
Hi Heike,
da hast du dir aber was vorgenommen
... und eine Frage gestellt, zu der man seitenlange Abhandlungen schreiben könnte!
1. Du musst wissen, dass der BGH (und ihm folgend die meisten anderen Gerichte) eine in meinen Augen absolut übermäßig mieterfreundliche Rechtsprechung fahren. Als Vermieter siehst du m.E. ziemlich dämlich aus.
2. Solltest du jemals - was ich dir nie wünschen mag - dazu kommen, dass du dich von einem Mieter im Konflikt trennen musst, dann wird es in den allermeisten Fällen wirtschaftlich sinnvoller sein, zu ihm hinzugehen zu zu sagen "Wenn sie in zwei Monaten die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen, dann bekommen sie von mir 1.000,- Euro bar auf die Hand. Die rückständige Miete vergessen wir mal". Du wirst mit ganz großer Wahrscheinlichkeit damit besser (billiger) wegkommen, als wenn du eine Räumungsklage führen musst und dann auch noch den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen musst (dann schmeißt du nämlich der rückständigen Miete noch Gerichtskostenvorschüsse, Gerichtsvollziehervorschüsse und Rechtsanwaltskosten hinterher, die du theoretisch zwar von dem hinausgeworfenen Mieter wiederbekommen würdest - aber fass mal einem nackten Mann in die Tasche).
3. Die gestaffelten Kündigungsfristen (soundsoviele Jahre Mieter, soundsoviele Monate Kündigungsfrist) gelten nach § 573c BGB NUR noch für den Vermieter. Der Mieter kann immer mit nur 3 Monaten Frist kündigen. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Regelung ist unwirksam.
4. Das Du als Mieter jederzeit (3 Monate Frist) völlig grundlos kündigen kannst, wie es dir beliebt, ist ja sowieso klar. Als Vermieter geht das hingegen nicht. Da geht es nur wegen Eigenbedarf - oder aber, wenn der Mieter seine Pflichten nicht unerheblich verletzt. Was dazu führt, dass ein Mieter sich schon ganz schön daneben benehmen muss.
Willst du übrigens wegen Mietrückständen kündigen, geht das sowieso nur, wenn der Mieter mit mehr als einer (oder zwei, ja nach Alternative) Monatsmieten in Rückstand ist. Und dann kann der Mieter, wenn du Räumungsklage erhoben hast, deien Klage auch noch unbegründet machen, wenn er bis zwei Monate nach Klagerhebung den rückständigen Betrag (nach)zahlt.
5. Der BGH hat "feste Renovierungsfristen" gekippt. Bisher war es so, dass in den Mietverträgen oft stand, dass Badezimmer und Küchen alle 3 Jahre, andere Zimmer alle 5 Jahre zu renovieren sind (oder andere, vergleichbare Regelungen). Diese Klauseln sind unzulässig, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligen.
6. Der BGH hat ebenfalls Klauseln "Die Wohnung ist nach Auszug fachgerecht renoviert zu übergeben" (oder ähnlichem) für unwirksam erklärt, weil sie ebenfalls den Mieter unangemessen benachteiligen. Renovierungsklauseln sind nur dann wirksam, wenn sie den tatsächlichen Renovierungsbedarf berücksichtigen.
Nur mal zum Anfang ... vielleicht kann der eine oder andere Jurist ergänzen (oder eine andere Meinung vertreten). ![]()
Werden die 100 Millionen Dollar jetzt eigentlich wohltätigen Organisationen gespendet? Oder steckt sich damit Bernie Ecclestone die Taschen voll? Dann sollte er vielleicht öfter Bußgelder verhängen ... ist gut für die Privatschatulle ...
ZitatOriginal von lischen warum spielen die nicht so wie sie sich das vorgenommen haben, also wie am samstag???
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Du bist doch selber Spielerin in einer Teamsportart ... wieso spielt ihr nicht jedes Spiel so, wie ihr euch das vorgenommen habt?
Nicht immer lässt der Gegner das Spiel zu, nicht immer ist man in Form ... und als Aufsteiger sollte man seine Ansprüche auch etwas relativieren ... (und immer mehr Smilies machen Beiträge nicht richtiger oder sinnvoller).
Wobei ich durchaus der Ansicht bin, dass man Velo Petkovic mal "auf die Füße" treten könnte von offizieller Seite - der hat seine Füße doch sowieso immer im Feld ![]()
Nicht vergessen sollte man vielleicht auch, dass Hambüchen nicht nur Bronze mit der Mannschaft und heute Gold am reck geholt hat, sondern zwischendurch auch noch Silber im Mehrkampf. Der hat eine absolute Sensations-WM hingelegt.
Ebenfalls nicht vergessen sollte man das Auftreten der Frauen, die zwar nicht mit Medaillen glänzen konnten, aber ebenfalls gute Leistungen brachten und die Olympia-Quali in der Tasche haben.
ZitatOriginal von gorgohr
gutschriften anstandslos gegeben hat....
Habe ich von der Telekom auch bekommen ...
ZitatOriginal von eisbeer
Äh, wo ist das Problem? - Bei uns gibt es ab D-Jugend nur den Spielbericht in 5-facher Ausführung. 1x Heimverein, 1x Gastverein, 1x Staffelleiter, 1x SR-Einteiler und 1x SR.
In Hannover müssen - wie ich gerade auf der überflüssigtsen SR-Fortbildung aller Zeiten "gelernt" habe, die Spielberichte 3fach ausgefüllt werden ... zwei schickt der Heimverein weg (wohin auch immer) und ein BachUp-Exemplar behält er bis Saisonende.
Selber Schuld, wenn man der Telekom den Rücken drehen will ![]()
Und ja, ich bin überzeugter Kunde mit Festnetz, Handy und Internet-Anschluss bei dem Rosa-Ex-Monopolisten ... und klar, ich habe auch schon schlechte Erfahrungen mit denen gemacht, aber mit den anderen noch mehr.
ZitatOriginal von Ché Guevara
"geile" Sache
Ich glaube, das siehst du anders, wenn du mal wirklich unter Priapismus leiden solltest ...