Beiträge von Teddy

    Ich habe für die Überschrift auf tagesschau.de "Polizist erschießt Fußballfan" kein Verständnis.

    Die ganze Sache hat für mich mit Fußball nichts zu tun. Der Polizist hat nach derzeitigem Kenntnisstand einen Schwachkopf erschossen und einen anderen Schwachkopf angeschossen, die aus einen fanatisierten Mob heraus ihn und einen anderen Menschen aus niederen Beweggründen (Rassismus, falsche Einstellung zum falschen Verein) attakiert und mit schwereen Verletzungen oder dem Tod bedroht haben, und die sich weder durch die Erkentnis, dass es sich um einen Polizisten handelt, noch durch den Einsatz von Tränengas haben von ihrem Angriff abbringen lassen.

    Mein Mitleid für den Toten und den Verletzen hält sich in sehr engen Grenzen - ich habe viel mehr Mitgefühl mit dem Polizisten, der sich aus Angst um sein Leben gezwungen sah, einen anderen Menschen zu töten und der jetzt erstmal damit zurecht kommen muss, dass er einen Menschen getötet hat.

    Zitat

    Original von Felix0711
    In Deutschland gibt es das Instrument der Sammelklage nicht *klugscheiß*

    Es gibt in Deutschland das eigentliche Prinzip der "Class action" nicht, das ist richtig.

    Es gibt nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz die Möglichkeit, ein Musterverfahren vor einem OLG zu führen, dem die anderen Kläger beitreten und dadurch in die Rechtswirkung einbezogen werden.

    In dem hier vorliegenden Fall allerdings handelt es sich um keines der beiden ... wie auf der Seite auch ausgeführt wird:

    Zitat


    Ist eine Sammelklage in Deutschland zulässig?

    Juristisch gesehen handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um eine "normale" Verfassungsbeschwerde, nur dass sie von vielen Personen gemeinsam erhoben wird. Das ist zulässig und geschieht vor dem Bundesverfassungsgericht oft, [...]


    Allerdings - ohne nähere Prüfung - halte ich die Gebührenfreiheit für "kritisch", denn eigentlich ist es einem Anwalt nicht gestattet, kostenfrei zu arbeiten oder (bei einem Klageverfahren) niedrigere Gebühren als die gesetzlich vorgeschriebenen (RVG) zu berechnen.

    Meine ersten CD's waren drei Maxi's ... van Halen - Jump, WET WET WET - Love ist all around ... und die dritte weiß ich nicht mehr.

    Meine erste LP war ... Geier Sturzflug - Heiße Zeiten.

    Mein erstes Lieblingslied war ... weiß ich nicht mehr, ist schon zu lange her.

    Ja, extrem unheimlich komisch ... zwei Mädels hampeln zu reichlich bekloppter Musik in der Gegend herum ... schätzungsweise so komisch wie viele zehntausend andere vergleichbare Videos da auch (man erinnere sich nur an die vielen supertollen Videos zu Dragos tea din tei - oder wie dieser Mist hieß).

    Aber da ich ja kein Spielverderber bin ... wird das hier also der offizielle youtube-Video-Link Thread ... wenn also noch jemand irgendwelche tollen youtube-Videos verlinken möchte, dann solle er das bitte hier machen.

    Zitat

    Original von HSG-Fan
    Eine reale Gefahr definiert sich durch Regelmäßigkeit, nicht durch eine einzige Situation. Beim nächsten Mal, soferns das geben wird, kann man vielleicht von einer Gefahr sprechen.

    Wann ist das nächste Mal?

    Das nächste Mal, wenn beim Handball einer auf die Fresse bekommt?
    Das nächste Mal, wenn ein mindener eins auf die Fresse bekommt?
    Das nächste Mal, wenn beim Spiel Flensburg gegen Minden einer auf die Fresse bekommt?
    Das nächste Mal, wenn dasselbe opfer vom selben Täter eins auf die Schnauze bekommt?

    Wir sind inzwischen bei der wiederholten Gewaltanwendung ... und irgendwann muss mal was passieren!

    Zitat

    Original von Snuffmaster
    In der ersten liga sicherlich...aber besuch du mal ein Spiel in der Oberliga. rechtsradikale Parolen, Massenschlägereien sind dort auf der Tagesordnung bei jedem Spiel.

    Beim Handball oder beim Fußball? Beim Handball habe ich in der Oberliga noch keine Massenschlägereien erlebt ...

    Ansonsten denke ich mal, dass sicherlich weder Ultras noch C1924 "Unschuldslämmer" sind, dennoch müsste jetzt eigentlich mal eine Stellungnahme auch der Ultras her, die in Minden waren und die Situation mitbekommen haben.
    Darüber hinaus müssten sich beide Vereine mal dafür interessieren, wie es weitergeht und wie man damit umgeht.

    Ansonsten hoffe ich mal sehr, Helge, dass sich die StA dafür interessiert - für mich ist das hier ein Vorgang, der - nach den derzeit bekannten Tatsachen - dringend einer strafrechtlichen Aufarbeitung bedarf.

    Zitat

    Original von Outsider81
    Glaubt Ihr an die Existens echter Snufffilme?

    Bisher gibt es - obwohl es ausreichend Gerüchte/ Verdachtsmomente/ ... gibt - keinen Beweis für die Existenz echter Snuff-Filme. Es hat noch keiner einen solchen Film gesehen ...

    Und ehrlich gesagt - wer RTL Autopsie als Hinweis/ Beweis/ .. für die Existenz von Psychopathen nimmt, muss sich wohl mal fragen lassen, woher er seine Informationen nimmt/ hat.

    Zitat

    Original von Outsider81
    Ich habe noch einmal nachgeschaut, laut dem BVerfG-Urteil vom 20.10.1992 betont das Verfassungsgericht" Gewaltätigkeit in Filmen verletzt für sich genommen die Menschenwürde nicht" und dieses Urteil wiederspricht der Praxis das Filme aufgrund des Paragrafen 131 verboten werden.

    Stimmt, das steht da:
    Gewalttätigkeit in Filmen verletzt für sich genommen die Menschenwürde nicht. Das ergibt sich schon daraus, daß die Darstellung in einer die Menschenwürde verletzenden Weise im Tatbestand als besonderes Merkmal genannt ist, das zusätzlich zur Schilderung der Gewalttätigkeit erfüllt sein muß. - aus dem Urteil ...

    Das ändert aber nichts daran, dass es in Ordnung ist, dass Filme nach § 131 StGB verboten werden. Der Tatbestand des § 131 ist klar und deutlich - und wenn ein Film Gewaltdarstellungen zeigen, die die Menschenwürde verletzen, dann ist es okay, den Film zu verbieten.

    Insofern ist es eine Tatsachenfrage, ob man bei der Beurteilung eines Filmes dazu kommt, dass die Gewaltdarstelllungen die Menschenwürde verletzen oder nicht ... DAS ist die Frage bei einem Filmverbot. es steht nicht in Frage, OB Filme verboten werden dürfen, sondern welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.

    Das steht ebenfalls in dem Urteil drin:
    Jedoch verstößt die Auslegung und Anwendung des § 131 Abs. 1 Nr. 4 StGB durch Amts- und Landgericht bei der Einziehung des Films in der von der Beschwerdeführerin vorgelegten geschnittenen Fassung gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil sie den Wortlaut der Norm in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ausdehnt.
    Die Einziehung des Filmes ist hier rechtswidrig erfolgt, weil die Rechtsanwendung durch die Strafgerichte falsch war - nicht deswegen, weil die Norm verfassungswidrig ist.

    Zitat

    Original von Outsider81
    Ich finde es trotzdem nach wie vor traurig dass in einem demokratischen Staat das Verbot eines Filmes und damit ein EINDEUTIGER Eingriff in die künstlerische Freiheit von Seiten des Staates möglich ist.

    Da ist dann die Frage, welches Schutzgut höher gewertet wird ... die künstlerische Freiheit oder die Menschenwürde, die durch die Darstellung menschenverachtender Gewalt beeinträchtigt/ verletzt wird.

    Ich will das gar nicht anhand dieses Filmes debattieren, da ich ihn nicht kenne und deswegen nicht beurteilen kann. Ich bin aber sehr wohl der Meinung, dass es in einem demokratischen Land möglich sein muss, auch Filme zu verbieten.

    Ich hatte jetzt hier eigentlich noch ein paar sehr provokante Beispiele geschrieben - aber auf die verzichte ich lieber. Ich denke aber, dass es in einer demokratischen Gesellschaft möglich sein muss, Filme zu verbieten - Kunstfreiheit hin oder her.
    Und genau diese Entscheidung hat der Verfassungsgesetzgeber getroffen, als er die Kunstfreiheit unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt hat.

    So, ich habe mir mal die Mühe gemacht ...

    Beschluß über die Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Tanz der Teufel" - 1. Senat unter Öeitung des späteren Bundespräsideten Roman Herzog
    http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv087209.html


    Daraus folgt:
    § 131 StGB - http://bundesrecht.juris.de/stgb/__131.html - ist NICHT verfassungswidrig. Insofern sind Darstellungen grausamer Gewalt gegen Menschen und menschenähnliche Wesen nach wie vor strafbar.

    Die Einziehung von Filmen, die gegen § 131 StGB verstoßen, ist zulässig.

    Verboten ist eine Zensur VOR Verbreitung eines Films als präventive Zulassungskontrolle. Ein repressives, nachträgliches Verbot eines Films wegen Verstoß gegen § 131 StGB ist zulässig.


    Rechtstechnisch:
    - nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG ist (präventive) Zensur untersagt
    - nach Art. 5 Abs. 2 GG findet das Verbot der zensur seine Grenze in den allgemeinen gesetzen. Durch allgemeine Gesetze kann also ohne Verfassungsverstoß eine Zensur eingeführt werden, wenn das verhältnismäßig ist.
    - das StGB ist ein allgemeines Gesetz i.S. des Art. 5 Abs. 2 GG
    - das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass eine "Zensur" unter den Voraussetzungen des § 131 StGB verhältnismäßig ist

    folglich ist das Verbot des Filmes nicht zu beanstanden. Das Verfassungsgericht hatte auch nichts gegen das Verbot des Filmes an sich, das Verfassungsgericht hatte nur etwas gegen das "präventive Verbot" des Filmes.
    Deswegen ist der Film ja auch später in einer gekürzten Fassung veröffentlicht worden, weil ein Verbot des ungekürzten Films zulässig und möglich gewesen wäre.

    Zitat

    Original von Outsider81
    der Paragraf welcher das Verbot von Regeln gilt, ist im übrigen laut oberstem Verfassungsgericht gar Verfassungswidrig,

    Was oder welcher Paragraph ist verfassungswidrig?

    Zitat

    Original von Outsider81
    und des leidigen Themas Zensur, welche in Deutschland trotz Verbot , nach wievor durchgeführt wird.

    Was ist Zensur in dem zusammenhang?

    Wenn man einen Film schneidet, weil er sonst nicht die FSK16-Freigabe bekommt - ist das "Zensur"?

    Findest du, dass jeder Splatter-Streifen im Nachmittags-Programm laufen sollte, wo ihn sich kleine Kinder anschauen können?

    Zitat

    Original von Outsider81
    An Alle Gegner des Splatterfilmes, wieviel Splatterfilme habt Ihr überhaupt bisher geschaut um über Splatter negativ urteilen zu können?

    Ich denke nicht, dass man Splatter-Filme gesehen haben muss. Wer zB weiß, dass er ein Problem mit Blut hat, weil er schon umkippt, wenn sich der Nachbar ind er Schule den Zeigefinger angeritzt hat, der muss keine Splatter-Filme sehen, um beurteilen zu können, dass er sie ekerlerregend finden wird (und vermutlich nicht wird anschauen können.

    Und ich finde auch nicht, dass jeder sich dafür rechtfertigen muss, wen oder was er toll findet. Ich finde vieles ganz furchtbar, was andere toll finden und nicht verstehen können,wieso ich das furchtbar finde ... aber ich würde nie auf die Idee kommen, mich zu rechtfertigen, weil ich einen anderen Geschmack habe als andere ...

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    Original von Mini
    Es ist kurz nach halb zwei und noch immer turnen die HE'ler hier rum. Habt ihr denn kein geregeltes Leben mit anständigen Schlafenszeiten?:D

    Hiho Jasmin'chen,

    wenn ich schon mal anch einer anstrengenden Woche arbeiten wieder nach Hannover komme, dann gehe ich auch mit Kumpels bis halb zwei einen saufen :D

    Und seit wann sprechen Studentinnen von geregeltem Leben mit anständigen Schlafenszeiten?

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    Original von Flevo
    Teletubbie-Puppen wurden mit Spaghetti in Tomatensoße gefüllt und anschließend mit Metzgerbeilen zerhackt. Da flog auch eine Menge rotes und weißes Zeug durch die Gegend...

    Endlich mal eine sinnvolle Verwendung für Teletubbi-Puppen :baeh:

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    Original von Lothar Frohwein
    7. Puplikum (kommt nicht von "pupen")

    Nun ja, das ist so eine Sache, nicht wahr ... bei vielen Meinungsäußerungen in der Halle könnte man wirklich auf die Idee kommen, dass das Publikum herumpupt und deswegen besser Puplikum hieße :baeh: