Ja, und ob GEZ und Gerichte das als wirksame technische Möglichkeit zum Ausschluss der Empfnagsbereichtschaft akzeptieren, ist doch sehr fraglich.
Ich würde das nicht tun, weil ein einfacher Klicka uf "Software deinstallieren" das Programm wieder abschaltet und den Empfang der Streams möglich macht ...