TCLIP, ich stelle fest, wir reden aneinander vorbei.
Wenn du zitierst, dass sie genesen und sich wieder frei bewegen dürfen - dann bleibt halt festzustellen, dass sich in Niedersachsen jeder (alleine) frei bewegen darf. Die Erkrankten durften es halt nur nicht, weil sie krank waren und ggfs. wegen akuter Erkankung unter Quarantäne standen. Davon sind sie befreit, wenn sie die Krankheit überwunden haben und sie dürfen sich dann - wie jeder andere auch - wieder frei bewegen.
In Niedersachsen haben wir ja keine Ausgangssperre, sondern Kontaktbeschränkungen.
Und von diesen Kontakbtschränkungen, die sich aus einer Rechtsverordnung ergeben, sind Genesene eben nicht ausgenommen. Davon steht eben in der Verordnung nichts drin.
Nochmal: Frei Bewegen (wie jeder andere gesunde auch) dürfne Erkrankte, wenn sie wieder gesund sind. Mag sein, dass sie dann immun sind - aber die Kontaktbeschränkungen aus der Verordnung gelten (jedenfalls in Niedersachsen) auch dann noch für die wieder Genesenen.
Es gibt - jedenfalls in Niedersachsen - für Leute, die nach einer überwundenen Krankheit immun sind (oder nicht, so ganz einig sind sich die Ärzte da ja noch nicht) keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen.