ZitatOriginal von Zickenbändiger
Leider sehen die Richtlinien keine Mindestbestückung der Sportgerichte mit Juristen vor. Sonst würden sich die Verbände plötzlich wundern, was ihnen um die Ohren fliegt. So kommen dann witzige Entscheidungen wie oben raus. Rücknahme des Einspruchs während die Berufung läuft, wie geil!Da haben wohl einige Herren ein ganz böses Kraut geraucht...
Man sollte einfach mal auf einem Verbandstag mit einem Haufen Juristen ein Sportgericht "übernehmen" - am besten so, dass keiner merkt, dass das Gericht jetzt aus Juristen besteht.
Und dann kann man einige Jahre VIEL Spass haben
... wobei man sich auch vorher Gedanken darüber gemacht haben sollte, dass man dann hinterher nicht mehr wirklich beliebt ist.