Zitat von »zizzel«
§§ 46 und 47 der spielordnung hätten wäschenbach eine absetzung des spiels und eine salomonische 1:1-wertung ermöglicht. hätte wäschenbach abgesagt, hätte der scm nicht absagen müssen. die so zwangsläufige 0:2-wertung ist prakisch zwar irrelevant, symbolisch ist das vorgehen der hbl aber eine unsensibiliät ohne gleichen.
Spielordnung-20_04_2013.pdf
Beachte dazu Punkt 16 der HBL-Durchführungsbestimmungen
nirgendwo steht, dass alle spiele des letzten spieltags zeitgliech stattfinden müssen. nirgendwo steht, dass spiele des letzten spieltags nicht verlegt werden dürfen. punkt 16 der durchführungsbestimmungen der hbl sagt lediglich, dass anträge (!) auf spielverlegung am letzten spieltag nicht gestattet sind.
das heißt aber, die hbl kann sehr wohl z.b. wegen § 46 eigenständig ohne zustimmung der vereine verlegen. täten die bestimmt auch, wenn ard oder zdf kämen...