Je mehr ich mich in das Thema einlese, umso höher schätze ich Jamal Najis Aussichten ein, auch in der nächsten Instanz vor Gericht Recht zu bekommen. Es gibt bereits ähnlich gelagerte Fälle in denen das Bundesarbeitsgericht für die Wirksamkeit einer vertragsauflösenden Klausel explizit den rechtfertigenden Sachgrund als notwendige Voraussetzung festgesetzt hat. Dabei muss der Sachgrund so geartet sein, dass er auch im Interesse des Arbeitnehmers ist und nicht allein dem Interesse des Arbeitgebers dient. (Stichwort "wirtschaftliche Gründe im Falle des Abstiegs")
----------------------------------------------------
Der Sportrechtblog hat sich auch mit den unterschiedlichen Möglichkeiten beschäftigt eine solche Vertragsklausel zu formulieren.
Vertragsverlängerung nur bei Klassenerhalt? | Sportrechtblog
Ja, sieht tatsächlich so aus!
Verwundert aber schon, dass das bisher keiner in Frage gestellt hat, bzw. haben in den bisherigen Fällen, in denen solch eine Klausel zur Anwendung kam, die Protagonisten das einmal vereinbarte eben auch so akzeptiert