Alle Emotionen beiseite!
Ganz nüchtern gesehen hat der HSV als einziges Unternehmen von 36 die Frist nicht eingehalten. Selbst verschuldet. Und das hat eindeutig festgeschriebene Konsequenzen. Fertig.
Alles andere ist könnte, hätte, würde und in der Rechtsprechung meines Wissens nach uninteressant.
Bin da voll bei dir und sehe es darüber hinaus auch wie @Pro Handball
RE: HSV - Der Begleitthread bis zum endgültigen Abgesang
Jeden Überweisungsauftrag kann man nämlich auch vor der Ausführung stornieren bzw. die Bank kann die Ausführung mangels Deckung verweigern und dann ist zwar der Auftrag bewiesen, das Geld ist aber trotzdem nicht auf dem Konto.…
Nimmt man jetzt den von Arcosh geteilten Zeitungsartikel und da den Punkt…
„An dieser Stelle wird es pikant. Der Verein hatte einen entsprechenden Überweisungsauftrag, der mit einem schriftlichen Annahmevermerk der ausführenden Bank bestätigt wurde, bereits am vergangenen Donnerstag bei der HBL vorgelegt. Dieser Überweisungsauftrag reichte der HBL im Nachhinein aber nicht. „Wichtig ist, dass der Überweisungsauftrag auch gedeckt ist und die Bank das bestätigt. Eine reine Bestätigung des Überweisungsauftrags reicht aus meiner Sicht nicht aus, es muss auch eine Garantie der Werthaltigkeit dieses Auftrags geben“, sagt Rechtsanwalt Kletke dem Abendblatt. Weil der HSVH aus HBL-Sicht diese Werthaltigkeit nicht mitlieferte, sah die Lizenzierungskommission ihre Bedingung, die 4,1 Millionen Euro fristgerecht aufzutreiben, als nicht erfüllt an. Erst eine Stunde nach Fristende konnte der HSVH bekanntermaßen nachweisen, dass das Geld auch tatsächlich auf dem Konto eingegangen ist. Dies ist zumindest aus Vereinssicht der endgültige Beweis, dass der eingereichte Überweisungsauftrag substanziell genug war. Die Auffassung der HBL sei hingegen beweisrechtlich nicht tragbar, heißt es aus dem Verein“
…dann ist es klar, dass der HSV mit seiner Klage die Frist, bzw. deren Erfüllung angreift.
Schaut man jetzt in die Lizenzierungsordnung der HBL unter Fristen §8.7, dann steht da:
„Die Entscheidung über die Einhaltung der Ausschlussfrist und die Vollständigkeit der Unterlagen trifft die Lizenzierungskommission“
Soll heißen, die Kommision hätte hier wohl Handlungsspielraum gehabt, sowohl bei der Akzeptanz der Überweisung, als auch bei der Verstreichung der Frist….und genau da könnte sich ein „Schlupfloch“ für den HSV jetzt vor Gericht ergeben, um jetzt doch noch die Lizenz zu bekommen