Das deutsche Recht und Wikipedia sagen hierzu;
"Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich, da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift. Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben
"
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot
Ein umfassendes Hausrecht gibt es also hier nicht. Türsteher? Eine Sporthalle ist kein Club oder sowas, DAS sind nämlich KEINE echten öffentlichen Veranstaltungen; eine Selektion durch Türsteher wären rechtlich in DIESEM Falle nicht zulässig, m Gegensatz zu einer Einlasskontrolle in einem Club.
Betrug?
Im deutschen Recht gilt die Unschuldsvermutung: JEDER ist solange unschuldig, bis ervon einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde.
Fällt also weg.
Wie in den meisten Fällen von Hausverbot in öffentlichen Räumen bleibe nur "Störung des Betriebsfriedens"! Das wäre aber nur begründbar, wenn die Fans aufgrund der Anwesenheit der genannte Personen ihre Unzufriedenheit lautstark äußern würden, zb. "randalieren", wie "Dingsbums raus!"-Chöre, Verzögerung des Spielbeginnes oder des geordneten Ablauf in der Halle...
nee, so einfach ist das nicht.
Hausrecht hätte natürlich der Hallenbetreiber, da weiß ich nicht, wie die genanten Personen da zudem ein Mitsprachrecht haben, das könnte auch noch ein Faktor sein,