Beiträge von oko

    Ich will den Fall Ballingen nicht mit dem von Minden gleichstellen, klar war es bei Ballingen etwas anders die Sache. In einem Punkt stimmen beide Fälle jedoch über ein, beide sind bzw. waren sportlich abgestiegen.

    Bei Hamburg sehe ich die Sache etwas anders, den in Hamburg wurde (in meinen Augen) nicht ordentlich gewirtschaftet. Die Lücke die da war, war enorm. Ja ein Schiedsgericht hat es später anders gesehen wie die HBL, richtig. Jedoch ist die fast Insolvenz von Hamburg und die nachträgliche Lizenz Erteilung, der Grund für unsere Diskussion. Ich mag nicht beurteilen ob bei einem kleineren Verein ein Schiedsgericht das selbe Urteil gefällt hätte. Allerdings ist es nur schwer Vorstellbar.

    Dennoch hast du natürlich recht, dass es sehr subjektiv ist den Hamburgern den "schwarzen Peter" zu zuschieben. Da ja im Fall Hamburg die HBL gegen Regeln verstoßen hat ist dies natürlich auch richtig das Hamburg recht bekommen hat. Jedoch hat auch Hamburg (in meinen subjetiven Augen) gegen eine große Wichtige Regel verstoßen: Gebe nur das Geld aus, das du auch sicher hast!.

    Wer diese Regel nicht einhält bekommt in der Zukunft meist schwierigkeiten, siehe Minden und die Altlasten die man ewig hatte und nur langsam wieder abbauen konnte.

    Das sind aber die einzigen Gemeinsamkeiten....die Gründe für die Klagen könnten aber kaum unterschiedlicher sein...das gleiche ist eben nicht das Selbe! Auch die HBL sieht das so und hat im Fall Minden deshalb eine Schutzschrift hinterlegt, auf diese sie im Fall Balingen verzichtet haben!

    Und das Schiedsgericht hat im Fall des H$V die wirtschaftlichen Defizite auch nicht anders gesehen...sie haben lediglich gerügt das die HBL die Lizenz verweigert hatte, ohne dem H$V ganz genau schriftlich die Gründe dafür zu nennen und ihm keine exakte Frist zur Nachbesserung gesetzt hatte, bzw. nicht detailliert dargestellt hatte in welcher Form die Nachweise erbracht werden mussten! Daher hat sich hier das Lizenzierungsverfahren auch geändert und es wird nun immer eine Lizenz erteilt, aber eben mit genauen Auflagen, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Form erfüllt werden müssen!

    Also das jemand aus Lemgo das Argument oder das bedenken äußert bzgl. der Auswirkungen auf das Image halte ich für ziemlich gewagt. Ich denke das dass was vor drei Jahren in Lemgo gelaufen ist einen wesentlich schlimmeren Imageschaden verursacht hat wie das was Minden jetzt macht mit der Verfügung.

    Dennoch sehe ich es ähnlich wie Paul, gerade was neue Verpflichtungen angeht ist dies zur Zeit ziemlich schwierig. Denn es gibt ja auch bekantlich einige SPieler die nicht in der 2 Liga spielen wollen (was ich auch nachvollziehen kann).Dennoch finde ich es richtig was Minden macht, denn Ballingen war sportlich gesehen letztes Jahr auch abgestiegen und auch da fand ich das Vorgehen von Ballingen richtig. Einen Vorwurf kann man hier denke ich keinem der beiden Vereine machen, wenn dann schon eher Hamburg. Da es dort eine deutliche Misswirtschaft gab und der Verein dadurch großen Schaden genommen hat. Wobei ich ausdrücklich sagen möchte das sich diese Kritik nicht gegen den Verein oder die Spieler geht sondern gegen das Managment. Aber dies ist nun leider die Ursache für dieses hin und her.

    Der Fall Balingen ist mit dem Fall Minden aber nicht vergleichbar...was übrigens auch die HBL so sieht und sie deshalb im Fall Minden auch eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegt hat, was somit zur mündlichen Verhandlung führt! Dies war im Fall Balingen nicht so, da hatte die HBL darauf verzichtet...

    Eine große Gruppe von Dauerkartenbesitzer hegen Hoffnung das Biegler mit dieser Truppe sogar Platz 6 erreichen kann.
    Auch trotz des Theaters am Ende der letzten Saison hat die Mannschaft eine tolle Unterstützung zu Hause und Auswärts bekommen,
    siehe Berlin. Wir freuen uns wieder einmal auf die neue Saison.

    So ein unnötiger Blödsinn "6.Platz"...da wird von vornherein schon wieder Druck aufgebaut, was sofort wieder für Feuer unter dem Dach sorgen kann! Ich gehe von einer Platzierung im Rahmen wie diese Saison aus...

    Gibt übrigens was neues: Nach dem Mindener Tageblatt fände am 18. Juni vor der Kammer für Handelssachen am LG Dortmund die mündliche Verhandlung statt. Rechtsvertreter der Dankerser sei der Mindener Anwalt Michael Horstmann (nebenbei: der hat übrigens einst auch schon die Abwicklung der Hannoversache federführend rechtlich 'betreut'). Nach dem MT sei von GWD am Montag ne einstweilige Verfügung beantragt worden, die HBL habe bereits eine Schutzschrift beim Landgericht hinterlegt.

    GWD möchte vorläufig zum Spielbetrieb der 1. Bundesliga zugelassen werden. GWD klagt übrigens nicht, sondern beantragt einstweiligen Rechtsschutz.

    An diesem Tag findet auch die Verhandlung bezgl. Eisenach statt, also quasi Tag der Entscheidung...gutes Timing!

    Übrigens steht in dem Artikel ja das die Entscheidung "bindend" sei, da weder GWD noch HBL Interesse an einem Prozess haben können. Im Falle GWD wurde die Akzeptanz des Urteils ja schon angekündigt...von Seiten der HBL bin ich mir da mit der Akzeptanz nicht so sicher!

    oko schreibt:

    Na, nehm mal an, dass wieder das Landgericht Dortmund zuständig sein würde - erläuter mir jemand bitte (auch zur allgemeinen Information) noch kurz, warum die Sportsgerichtsbarkeit bzw. Schiedsgericht auch bei einem Anrufen nicht zunächst zuständig wäre.

    Wenn die HBL von sich aus einsichtsfähig wäre, würde vermutlich nicht nen Vorstandsbeschluss reichen?

    Natürlich beim Landgericht...in Dortmund, hast Recht!
    Auch der HBW konnte nicht vor das Schiedsgericht, da es auch damals nicht zuständig war...deshalb der Gang nach Dortmund vor das Landgericht! Laienhaft ausgedrückt weil GWD von keiner Maßnahme der HBL direkt betroffen ist! H$V war durch Nichterneuerung der Lizenz direkt betroffen von einer Maßnahme der HBL...der HBW nicht, er bekam nur die Auswirkungen indirekt zu spüren!

    Nach denke schon das die HBL GmbH auch ohne Klage jetzt entscheiden könnte das der16. nicht absteigt! Wenn die HBL aber der Meinung ist das die 19er Regelung rechtens ist, warum sollten sie dann freiwillig was machen?

    Dem Viertletzten der nächsten Saison würde nicht geschadet... der zieht dann einfach vor Gericht und klagt sich in die Liga. Das hat das Zeug zum ersten Perpetuum Mobile der Geschichte. :)

    Das wärs :D

    Na irgend wann könnte man ja schon eine Regelung einfügen welche Unabhängig der Anzahl der Teams in der Liga festlegt das immer und ausnahmslos alle Teams ab (einschließlich) Platz 16 absteigen...

    Minden argumentiert ja auch nicht "logiasch" oder "nachvollziehbar", sondern nur nach dem eigenen Gusto......aber lass sie doch, das Schiedsgericht will ja auch beschäftigt werden

    Das Schiedsgericht ist hier nicht zuständig...wenn dann geht's (am Montag?) zum Amtsgericht!

    Ist das nicht eine sehr hypothetische Frage? Selbst wenn Minden die zwei Punkte aufholt, wird Nettelstedt wohl kaum haushoch gegen Erlangen verlieren, vor allem weil sie wissen was da noch auf dem Spiel stünde.

    Ich glaube zwar auch nicht das dies heute passiert, aber so ein Spiel ist an einem schlechten Tag recht schnell mal mit -10 verloren, bzw. an einem richtig guten Tag mit + 10 gewonnen...in der Adition der beiden Partien reicht das dann...

    Stimmt schon das nur 3 Absteiger definiert wurden...aber die wurden nicht pauschal (die letzten 3 steigen ab) sondern ganz exakt benannt:
    "16., 17. und 18." ! Der 19. taucht hier (logischer Weise) gar nicht auf...von daher hätte theoretisch Bietigheim ja noch eine größere Aussicht auf Erfolg!

    Wenn jetzt Minden als 16. mit Erfolgsaussichten gegen den Abstieg auf Grund der 19er Durchführungsbestimmungen klagen kann...kann das dann nicht auch der 17., 18. und 19. mit genau der gleichen Argumentation wie GWD?


    Naja, Rechtsanwälte sollen ja mitunter mehr als ein Mandat zur gleichen Zeit betreuen. :)

    Das ist aber nicht der einzige Grund, warum ich Lothar für glaubwürdiger halte. ;)

    Schon, aber nicht wenn sich daraus unter Umständen auch ein Interessenkonflikt ergeben könnte :P

    Wie du aber an der Liste siehst gibt es im Umkreis von 1 Stunde keine Halle die die Standards zu 100% Erfüllt außer der Erfurter Messehalle die aber 1. Kaum Buchbar ist da man hier schon Jahre im voraus anklopfen muss und 2. Zu Groß ist und 3. Zu Teuer ist.

    Wobei wir dann aber wieder bei dem Punkt sind das eine Saison in der 1. Liga für Eisenach dieses Jahr nicht möglich ist!

    Dann erklär mir bitte wie man die zusätliche Reihe auf der einen Seite schaffen soll ohne dadurch die Stehplätze und damit Kapazität zu verlieren? Die Halle entspricht genauso wenig den HBL Standards wie die Aßmann Halle auch wenn sie vllt etwas näher dran zu sein scheint.

    Ich kenne die Halle nicht und kann das daher auch nicht beurteilen...aber es hört sich eben so an als ob hier was machbar wäre, da ja nicht viel fehlt! Wenn nicht, dann reicht sie weder für 100% und auch nicht für 50% der Spiele. Mit zusätzlichen Stand- oder Einhängetribünen u.s.w. kann man mittlerweile recht viel machen! Wie gesagt...um das ganze Thema hätte man sich schon viel früher kümmern müssen!

    2.1. Mindestkapazität Mindestkapazität
    Die für den Spielbetrieb vorgesehenen Hallen müssen ein Fassungsvermögen von mindestens 2250 Zuschauern haben.
    Von dem Fassungsvermögen müssen mindestens 60% der Plätze Sitzplätze sein. Zweitligisten sind von diesen
    Regelungen nicht betroffen.


    Ich habe auch gerade nochmal ergänzt das hier obendrein auch eine Reihe der Tribüne fehlt. Dennoch sehe ich diese Halle in Rothenburg als beste Alternative wo man sagen könnte das man vllt 50% der Spiele hier und 50% in Eisenach austrägt....

    Na das hört sich ja irgendwie machbar an mit der Halle, auch wenn man sicher ein paar EUR in die Hand nehmen müsste! Ich gehe dann übrigens hier von 100% der Spiele aus :D

    Da sind wir mit 2.350 Plätzen in Balingen nur knapp über dem Mindeststandard...aber natürlich mit Tribünen auf beiden Seiten! :hi:

    Zum hundertsten Male...Eisenach hat die Lizenz....sie kann nicht mehr verweigert werden...es geht nur um eine Auflage

    Wenn die Eisenacher die Bedingungen der aufschiebenden Wirkung bis zu einem definierten Datum nicht erfüllen, haben sie keine gültige Lizenz mehr für die 1. Liga!!!
    Hier in diesem Fall: Eine Halle die den Hallenstandards entspricht!

    Das kann ich nicht nachvollziehen, oko

    Die Durchführungsbestimmungen gelten für die Spielsaison. So steht es ganz oben in den Durchführungsbestimmungen. Also sind sie in der Zeit zwischen dem ersten und letzten Spiel einer Runde gültig. Die aktuellen werden also am kommenden Freitagabend ungültig.

    Bis es neue Durchführungsbestimmungen gibt, gelten gar keine. Also kann man auch auf keine vertauen.

    Außerdem wusste ganz Handballdeutschland Anfang Juli, dass es 19 Teams in der 1BL geben wird. Da kann doch niemand ernsthaft darauf vertrauen, dass es bei drei Absteigern bleibt!

    Ich bin absolut bei Dir!!!

    Das ist nicht meine Meinung/Argumentation die ich dargestellt habe, sondern die derjenigen, die einer Klage von GWD positiv gegenüber stehen!

    Siehe hierzu meinen Post 232!


    Man kann Eisenach nicht die Lizenz verweigern - die haben sie schon.
    Und die Halle hat auch nichts mit der Lizenz zu tun - man darf eben nur in zugelassenen Hallen spielen und für die Zulassung gibt es Regeln.

    Die verlinkte Datei stammt übrigens vom 1.7.2014 und gilt für die Saison 2014/15.
    Gibt's schon irgendwo die Version 2015/16 - oder wird die erst erstellt, wenn man weiß, wer 1. Liga spielen soll und wer nicht?

    Ich weiß das mit der Lizenz, habe mich lediglich falsch ausgedrückt! Und die Hallenstandards kenne ich auch, habe ich schon mehrfach benötigt dieses Jahr....trotzdem Danke!