Mal ne Frage dazu:
Habe nirgend wo etwas gefunden, wann eine Lizenz einem Verein verweigert wird und wann die Lizenz unter Auflagen erteilt wird (werden muss). Ist das nicht eine "Ermessenssache" der Kommission? ...sonst könnte man ja nie einem Verein die Lizenz nicht erteilen! Wo sind da die Grenzen, wer bestimmt die?
Klar steht in den Lizenzierungsrichtlinien:
"Ist die Liquidität positiv, die Vermögenslage negativ, kann eine Lizenzerteilung nur unter einer Auflage erteilt werden.
Ist die Liquiditätslage negativ, die Vermögenslage jedoch positiv, so kann eine Lizenzerteilung nur unter einer Bedingung erfolgen, die sofort erfüllt werden muss.
Wenn sowohl die Liquiditätslage als auch die Vermögenslage negativ sind, kann keine Lizenz erteilt werden."
Aber die Einschätzung/Beurteilung der eingereichten Zahlen über die Liquidität, bzw. Vermögenslage, obliegt der Kommission...meiner Meinung nach!