...Das kann schon sein. Aber der Kammertermin am Arbeitsgericht ist heute. Angenommen er bekommt Recht, hat er noch einen gültigen Vertrag bei uns, da kann er nicht mal eben in Lübbecke unterschreiben, es sei denn, er sagt auf einmal „ach ist mir doch egal, tschüss“. Das wäre, falls er tatsächlich (vorerst) Recht bekommt, aber dann etwas unsinnig.
Wenn er vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt und bei einem anderen Verein unterschreiben möchte, dann wird er sicherlich auf den BHC zukommen. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der BHC dann sagt; nein wir lösen deinen Vertrag nicht auf. Das wir weiterzahlen müssen ist es uns wert!