Wie das rechtlich möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
Hier ein Zitat aus der Lizenzordnung für Spieler in Deutschland:
"Vereine oder Kapitalgesellschaften, die einen Spieler verpflichten wollen, der noch
bei einem anderen Verein oder einer Kapitalgesellschaft unter Vertrag steht, müssen
den Verein oder die Kapitalgesellschaft vor der Aufnahme von Vertragsverhandlungen
schriftlich darüber informieren. Ein Spieler darf ohne Einverständnis seines
bisherigen Vereins oder der Kapitalgesellschaft einen Vertrag mit einem Verein oder
einer Kapitalgesellschaft nur abschließen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen
Verein oder der Kapitalgesellschaft abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten
ablaufen wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wird als unsportliches
Verhalten gemäß § 1 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB geahndet."