Wenn diese Dopingmittel gleichzeitig medizinisch notwendige Arzneimittel sind, wird es imho rechtlich sehr schwierig, aus der ärztlich verordneten Anwendung des Medikaments ein Berufsverbot zu rechtfertigen.
Das mag so sein; doch macht man es auch, wenn ein Sportler bestimmte Werte überschreitet.
Auf der anderen Seite kann man die leistungsbeeinflussende Wirkung der Medikamente nicht bestreiten; ansonsten wären sie ja nicht auf der Dopingliste. Wenn ein Sportler Medikamente nehmen muss, die auf der Dopingliste stehen, dann kann der Sportler nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
In anderen Berufen gibt es auch Schutzvorschriften, z.B. bei Schwangerschaften.