Beiträge von Beuger

    Auch hier gilt: Bevor alles bis zur Unkenntlichkeit vermengt wird und gefühlte Fakten geschaffen werden, sollte man sich informieren. Verdachtsberichterstattung ist gerade bei echten Recherchen ein wichtiger Bestandteil des guten/seriösen Journalismus.
    Eine Debatte über Verdachtsberichterstattung ist in diesem Fall aber ziemlich müßig. Denn Portner hat die Information seines positiven Dopingtests öffentlich gemacht. Das war in vielerlei Hinsicht richtig so. Und damit war der Startschuss für eine ganz normale Berichterstattung gegeben.

    Verdachtsberichterstattung und Doping ist ein weites Feld und beginnt meist viel früher, nicht erst nach Bekanntmachung einer positiven A-Probe durch den Betroffenen. Das beginnt beispielsweise schon damit, dass Leistungen (Leistungsexplosionen, Sensationen etc) eingeordnet werden können/müssen (jedenfalls von guten/ernsthaften Journalisten und Medien). In metrischen Sportarten fällt das natürlich leichter. Wenn dort jemand seine Leistung plötzlich gewaltig verbessert, kann man auch als Laie leicht einige weitere Parameter prüfen und erhält einen recht guten Ansatz, ob es hier mit rechten Dingen zuging oder nicht. Auch körperliche Merkmale geben Ansätze und gehören zu diesen Parametern (der Klassiker beim Anabolika-Doping: Akne, oder auch ein Klassiker beim Wachstumshormon u.ä.: auffällig lange Gliedmaßen). Da gibt es gewiss ein Dutzend Parameter, die relativ leicht zu überprüfen sind. Wunderheilungen (sic!) gehören ebenso dazu wie Fabelleistungen nach Einbrüchen (Landis wurde mehrfach erwähnt). Man muss kein Sherlock Holmes sein und es braucht keine Whistleblower, um mit ein bisschen Aufmerksamkeit und Fleiß potenziellen Dopern nahezukommen. Ist alles hundertfach belegt. Und das alles, lieber obotrit, lässt sich ganz seriös in Form von Verdachtsberichterstattung öffentlich verhandeln.

    Wie gesagt, der Fall Portner ist anders gelagert - von vornherein viel klarer, weil positive Probe etc ... Und gerade deshalb erübrigt sich diese Strohmann-Diskussion um Vorverurteilung etc pp. Alles folgt bislang dem Regelwerk, auf das sich alle Beteiligten verständigt haben.

    Insbesondere die Zeiten von Verletzungen werden zur Verbesserung von körperlichen Merkmalen häufig für Doping genutzt, da deutlich weniger Kontrollen stattfinden, wenn man nicht an Wettkämpfen teilnimmt.

    Es gilt nicht die Unschuldsvermutung. Der Herr hat einen positiven Doping-Test. Die Beweislast ist gemäß der Regeln ausschließlich bei ihm, zu erklären, warum er NICHT gedopt hat. Das ist das Gegenteil von Unschuldsvermutung! Die Unschuldsvermutung gilt sodann wieder, wenn er es geschafft hat, zu erklären, zum Beispiel durch negativer B-Probe, verunreinigte andere Medikamente oder ein ärztliches Attest (was ich alles drei absolut nicht ausschließe). Ich kann verstehen, dass es Magdeburger nahe geht, aber lediglich aufgrund der Zugehörigkeit zum eigenen Verein gilt nicht automatisch die Unschuldsvermutung bei einem nachgewiesenen Dopingfall. Bitte die Reihenfolge beachten.

    Die Löwen können noch so schlecht spielen, in den Abstiegskampf wäre, ist und wird man nicht (ge)kommen..

    4 Niederlagen mehr von GOG und GOG wäre nicht in die Play-Offs gekommen.

    Die Wahrscheinlichkeit für acht GOG Punkte weniger ist allerdings um ein Vielfaches geringer als die von sechs Löwen Punkten weniger

    Die Sache ist noch nicht durch. Karlskrona hat Berufung gegen die Entscheidung beim Schwedischen Sportverband RIN eingelegt. Die Verhandlung ist am 25. April.

    https://www.aftonbladet.se/sportbladet/a/…-handbollsligan

    Wird aber keine Rolle spielen, da Karlskrona das Spiel im Nachgang ja gewonnen hat

    Ich muss sagen, dass ich sehr verwundert bin. Die TV-Einblendung der Spielzeit lasse ich außen vor, weil die nicht zwingend mit der maßgeblichen Hallenuhr übereinstimmen muss.

    Ich erkenne im Video folgenden Ablauf:

    • Der Torschiedsrichter entscheidet auf Strafwurf für Weiß.
    • Der Zeitnehmer weist die Schiedsrichter daraufhin, dass nach seiner Wahrnehmung die Spielzeit bereits vor dem Foul abgelaufen war.
    • Die Schiedsrichter vertrauen auf die Wahrnehmung des Zeitnehmers, denn dieser hat gemäß IHF-Regeln die Hauptverantwortung für die Spielzeit und kann sich in den Schlusssekunden auf diesen Aspekt des Spiels konzentrieren, und beenden die Partie.

    In meinen Augen ist das eine Tatsachenentscheidung der Offiziellen und kein erkennbarer Regelverstoß. Vielleicht haben wir Glück und Beuger findet in den nächsten Tagen auch noch die offizielle Urteilsbegründung.

    Ich weiß nicht, ob der Delegierte das Recht dazu hat, Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter so maßgeblich zu beeinflussen. Ich vermute, dass hier der Regelverstoß liegt.

    Lustig in meinen Augen, dass es schlicht und einfach kein 7m ist. Der Abwehrspieler springt ja außerhalb des Kreises ab.