Nein, das Problem bei Hamburg war, dass man formal eben keine aufschiebend bedingte Lizenz, wie bei Großwallstadt, erteilt und den Eintritt der Bedingung erlaubt hat. Damit war dieser Bescheid falsch. Man hätte Hamburg sagen müssen, wenn Du das erfüllst, kannste bleiben. Die Lizenzierungskommission ist keine Strafkommission. Sie hat das Delta zwischen Ist und SOll zu benennen und dann den Weg aufzuzeigen. Die HSV-Lizenzverweigerung ist an einem formalen Fehler gescheitert.
Eisenach wird hier sicher vor Gericht gehen und die Frage aufwerfen: Darf eine Liga etwas vorschreiben, ohne dass es am Ende irgendwo zum Tragen kommt. Wenn eine Regelung einzig für die Fernsehtauglichkeit von Relevanz ist, dann kann die Folge nur sein, dass es dort einfach keine Übertragung gibt. Da dies bei 80 % aller Spiele ohnehin der Fall ist und jede Saison 2-3 Vereine nicht ein Heimspiel übertragen bekommen, hat diese Rechtsfolge nicht mal Einfluß auf die Liga.
Je mehr ich durch den Lizenzierungskram durchsteige, verstehe ich die Entscheidung. Die Lizenzierungskommission hat klare Vorgaben, wann sie eine Lizenz erteilen darf. Und nach dem Desaster des letzten Jahres war die Kommission peinlichst bemüht keinen Fehler zu machen und ihre Kompetenzen zu überschreiten. Die Regelung steht, wenn man eine Abweichung möchte, dann entweder politisch, Beschluss durch HBL, oder gerichtlich. Das ganze ist mit ein wenig juristischer Begeisterung ein Paradebeispiel für die gelebte Gewaltenteilung in der Gesellschaft.