Dieser Darstellung widersprach Thieß Helmke, der Geschäftsführer der 1. FC Nürnberg Handball GmbH (wirtschaftlicher Träger der Mannschaft des 1. FCN Handball e.V.), auf NZ-Anfrage allerdings energisch. Vorstand Hans-Georg Woertge habe die noch ausstehende Bestätigung einer Bürgschaft für die nächste Saison am 14. April nach Rücksprache mit dem HBVF-Vorsitzenden Bernd Dugall «nachweislich» gefaxt und das Original per Post nachgesandt. Dieses Verfahren sei laut Rechtsexperten auch vor Gericht üblich, erklärte Helmke: «Wenn am Stichtag gefaxt wird, gilt es bei Gericht als eingegangen.»
Dugall habe im Gespräch mit Woertge am 14. April, dem Tag vor dem entscheidenden Stichtag, zugesichert, diesen zu informieren, falls dies nicht in Ordnung gehe. Allerdings habe er sich dann nicht mehr gemeldet. Deshalb sei man beim 1. FCN davon ausgegangen, dass alles in Ordnung sei, und sei von der Entscheidung mehr als überrascht worden.
Die Frist zur Einreichung der Lizenzunterlagen hatte am 30. März geendet, daneben war den Klubs eine Nachfrist zur Einreichung der erforderlichen Bürgschaft von 30.000 Euro bis zum 15. April eingeräumt worden. Der 1. FCN war laut Helmke in Zeitnot geraten, weil der Verantwortliche bei Sponsor Fackelmann, der die Bürgschaft übernommen hatte, in den USA weilte, die Unterlagen aber von der Bank irrtümlich an seine hiesige Adresse weitergeleitet worden waren. Dennoch habe der Club die Frist eingehalten und werde daher gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung der HBVF Einspruch einlegen, kündigte Helmke an.